{"status":"available","doknr":"OLD339168","ecli":"ECLI:DE:BSG:2021:050521BB14AS1920R0","court":"BSG","senate":null,"decided":"2021-05-05","aktenzeichen":"B 14 AS 19/20 R","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\n \n \n \n \n\nDen Beteiligten und ihren Bevollmächtigten wird gestattet, sich während der für Mittwoch, den 19. Mai 2021 um 10.00 Uhr anberaumten mündlichen Verhandlung jeweils an einem anderen Ort als dem Jacob-Grimm-Saal des Bundessozialgerichts aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen.\n\n \n \n \n \n \n \n\nDie Beteiligten und ihre Bevollmächtigten, die sich während der mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufhalten und dort Verfahrenshandlungen vornehmen möchten, haben dies bis spätestens Montag, den 17. Mai 2021 um 15.00 Uhr, dem Gericht anzuzeigen und dabei den jeweiligen anderen Ort sowie eine E-Mail-Adresse zur Übermittlung der Einwahldaten zu benennen.\n\n \n \n \n \n \n \n\nDie mündliche Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an die so angezeigten anderen Orte und in den Jacob-Grimm-Saal des Bundessozialgerichts übertragen.\n\n \n \n \n\n \n\nGründe\n\n \n \n \n \n\n \n \n \n \n 1\n \n \n \n\nNach § 110a Abs 1 SGG kann das Gericht den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen; für diesen Fall wird die mündliche Verhandlung zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in den jeweiligen Sitzungssaal übertragen.\n\n \n \n \n \n 2\n \n \n \n\nAuf Antrag des Prozessbevollmächtigten der Kläger macht der Senat von dieser Möglichkeit Gebrauch.\n\n \n \n \n \n 3\n \n \n \n\nDas Gericht überträgt die mündliche Verhandlung in Bild und Ton an die rechtzeitig benannten anderen Orte und in den Jacob-Grimm-Saal des BSG mittels\n\n \n \n \n \n \n \n\n- Logitech Rally Plus Videokonferenzsystem und\n\n \n \n \n \n \n \n\n- Cisco Webex Meetings Suite.\n\n \n \n \n \n 4\n \n \n \n\nDie Einwahldaten (Meeting-Link) werden bis spätestens 30 Minuten vor dem mit der Ladung bestimmten Termin, voraussichtlich aber bereits am Vortag, an die jeweils angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Die Einwahl ist spätestens 30 Minuten vor dem eigentlichen Verhandlungsbeginn möglich und erlaubt zunächst den Eintritt in einen virtuellen Warteraum; die Verhandlung selbst wird unmittelbar vor dem Aufruf der Sache freigeschaltet.\n\n \n \n \n \n 5\n \n \n \n\nDie Teilnahme der Beteiligten und Bevollmächtigten an dem jeweils anderen Ort setzt dort die Nutzung eines Internet-Browsers (bevorzugt Chrome oder Firefox) voraus.\n\n \n \n \n \n 6\n \n \n \n\nDie Übertragung wird vom Gericht nicht aufgezeichnet (§ 110a Abs 3 Satz 1 SGG). Eine Aufzeichnung der Übertragung durch die Beteiligten oder Bevollmächtigten ist nicht zulässig.\n\n \n \n \n \n 7\n \n \n \n\nDie Entscheidung ergeht ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter (§ 40 Satz 1 iVm § 33 Abs 1 Satz 2, § 12 Abs 1 Satz 2 SGG). Sie ist nach § 110a Abs 3 Satz 2 SGG unanfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/339168","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bsg/2021-05-05/b-14-as-19-20-r","cited_norms":[{"jurabk":"SGG","ref":"§ 110a","ref_norm":"110a","n":3},{"jurabk":"SGG","ref":"§ 12","ref_norm":"12","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/339168","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/339168","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bsg/2021-05-05/b-14-as-19-20-r","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/339168","retrieved":"2026-07-09 04:21:32.710025+00:00"}}