{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BPatG:2011:201011B21Wpat75.08.0","court":"BPatG","senate":"21. Senat","decided":"2011-10-20","aktenzeichen":"21 W (pat) 75/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESPATENTGERICHT\n\n21 W (pat) 75/08 Verkündet am\n_______________ 20. Oktober 2011\n(Aktenzeichen) …\n\nBESCHLUSS\n\nIn der Beschwerdesache\n\nbetreffend die Patentanmeldung 101 96 896.5-55\n\n…\n\nhat der 21. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2011 unter Mitwirkung des\nRichters Dipl.-Phys. Dr. Müller als Vorsitzendem sowie der Richter Baumgärtner,\nDipl.-Ing. Veit und der Richterin Dipl.-Phys. Zimmerer\n\nBPatG 154\n05.11\n\nbeschlossen:\n\nAuf die Beschwerde der Anmelder wird der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse A 61 B des Deutschen Patent- und Markenamts vom 11. August 2008 aufgehoben und das Patent\nDE 101 96 896 erteilt.\n\nBezeichnung: Wirbel-Blasenentfernungs- und Kühlsystem für\nelektromagnetischen Schockwellengenerator für Lithotripter\n\nAnmeldetag: 2. November 2001.\n\nDie Priorität der Anmeldung in China (Az: 00119099.7) vom\n6. November 2000 ist in Anspruch genommen.\n\nDer Erteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde:\n\nPatentansprüche 1 bis 6, überreicht als Hilfsantrag in der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2011,\n\nBeschreibung, Seiten 1 bis 7, gemäß Offenlegungsschrift,\n\n2 Blatt Zeichnungen Figuren 1 und 2 gemäß Offenlegungsschrift,\n\nFiguren 3 bis 5, überreicht in der mündlichen Verhandlung vom\n20. Oktober 2011.\n\nGründe\n\nI\n\nDie Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen 101 96 896.5-55 hat den PCT-Anmeldetag vom 2. November 2001 und nimmt die Priorität der chinesischen Anmeldung (Az: 00119099.7) vom 6. November 2000 in Anspruch. Die Bezeichnung lautet \"Wirbel-Blasenentfernungs- und Kühlsystem für elektromagnetischen Schockwellengenerator für Lithotripter\". Die internationale Anmeldung wurde am\n4. Juli 2002 veröffentlicht, die Offenlegung der deutschen Übersetzung erfolgte am\n30. Oktober 2003.\n\nDie Prüfungsstelle für Klasse A 61 B hat die Anmeldung durch Beschluss vom\n11. August 2008 zurückgewiesen.\n\nIm Prüfungsverfahren sind folgende Druckschriften genannt:\n\nD1 US 5 879 314 A\nD2 DE 41 20 259 A1.\n\nIm Zurückweisungsbeschluss hat die Prüfungsstelle zur Begründung ausgeführt,\ndass der Anspruch 1 vom 14. Juli 2008 unzulässig erweitert sei.\n\nGegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelder, die ihre Patentanmeldung auf der Grundlage der Patentansprüche 1 bis 9, eingegangen mit\nder Eingabe vom 25. Mai 2011 (Hauptantrag), hilfsweise mit den Patentansprüchen 1 bis 6, überreicht in der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2011\nweiterverfolgen.\n\nDer mit Gliederungspunkten versehene, ansonsten wörtlich wiedergegebene Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag lautet:\n\nM1 Wirbel-Blasenentfernungs- und Kühlsystem für einen elektromagnetischen Schockwellengenerator für einen Lithotripter,\nmit:\nM2 einem Wasserkissen (17) mit einem Kammerkörper (27), wobei der Kammerkörper (27) mit Wasser gefüllt ist;\nM3 einem im Inneren des Kammerkörpers (27) angeordneten\nMetalldiaphragma (14);\nM4 mindestens einer ersten Wasserdüse (22),\nM5 die konfiguriert ist, um Wasser derart in den Kammerkörper (27) einzuleiten, dass ein Wirbel durch das durch die erste Wasserdüse (22) eingeleitete Wasser in dem Kammerkörper (27) erzeugt wird, wobei Blasen von einer Oberfläche\ndes Metalldiaphragmas (14) entfernt und zur Mitte des Kammerkörpers (27) gezwungen werden; und\nM6 mindestens ein Wasseransaugrohr (23), das in der Mitte des\nKammerkörpers (27) angeordnet ist,\nM7 um Wasser und Blasen aus dem Kammerkörper (27) abzuführen;\nM8 wobei der Kammerkörper (27) einen runden Querschnitt aufweist,\nM9 und die erste Wasserdüse (22) die Form eines mit dem Kammerkörper (27) konzentrischen Bogens hat, um Wasser entlang der Innenwand des Kammerkörpers (27) zu sprühen,\num mit dem Wasseransaugrohr (23) zusammen einen Wirbel\nzu erzeugen.\n\nDer mit Gliederungspunkten versehene, ansonsten wörtlich wiedergegebene Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag lautet:\n\nN1 Wirbel-Blasenentfernungs- und Kühlsystem für einen elektromagnetischen Schockwellengenerator für einen Lithotripter,\nmit:\nN2 einem Wasserkissen (17) mit einem Kammerkörper (27), wobei der Kammerkörper (27) mit Wasser gefüllt ist;\nN3 einem im Inneren des Kammerkörpers (27) angeordneten\nMetalldiaphragma (14); und\nN4 einer an der Rückseite des Metalldiaphragmas (14) angeordneten Spule (13);\nN5 wobei der vor dem Metalldiaphragma (14) angeordnete Kammerkörper (27) einen kreisförmigen Querschnitt hat und\nN6 wobei mindestens eine erste Wasserdüse (22) an der Seitenwand des Kammerkörpers (27) angeordnet ist und\nN7 ein Wasseransaugrohr (23) an der Mitte des Kammerkörpers (27) angeordnet ist,\nN8 wobei die erste Wasserdüse (22) und das Wasseransaugrohr (23) mit einem Umlaufsystem kommunizieren, und\nN9 wobei die erste Wasserdüse (22) die Form eines mit dem\nKammerkörper (27) konzentrischen Bogens hat, um Wasser\nentlang der Innenwand des Kammerkörpers (27) zu sprühen,\num mit dem Wasseransaugrohr (23) zusammen einen Wirbel\nzu erzeugen,\nN10 um erwärmtes Wasser und Blasen wegzutransportieren, in\nder Mitte zu konzentrieren und durch das Wasseransaugrohr (23) abzusaugen.\n\nHinsichtlich des Wortlauts der Unteransprüche 2 bis 6, 8 und 9 und des nebengeordneten Anspruchs 7 gemäß Hauptantrag und der Unteransprüche 2 bis 6 gemäß Hilfsantrag wird auf den Akteninhalt verwiesen.\n\nDie Anmelder beantragen,\n\nden Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse A 61 B des Deutschen Patent- und Markenamts vom 11. August 2008 aufzuheben\nund das Patent DE 101 96 896 zu erteilen mit den Patentansprüchen 1 bis 9 vom 25. Mai 2011,\n\nim Übrigen mit den Unterlagen gemäß Offenlegungsschrift,\n\nhilfsweise mit\n\nden in der mündlichen Verhandlung überreichten Patentansprüchen 1 bis 6,\nder Beschreibung Seiten 1 bis 7 gemäß Offenlegungsschrift, und\nder Zeichnung, Figuren 1 und 2 gemäß Offenlegungsschrift und 3\nbis 5, überreicht in der mündlichen Verhandlung.\n\nWegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt Bezug genommen.\n\nII\n\nDie zulässige Beschwerde ist insoweit begründet, als sie zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Patenterteilung gemäß Hilfsantrag führt. Nach\ndem Ergebnis der mündlichen Verhandlung ist der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag durch die ursprüngliche Offenbarung nicht gedeckt\nund somit unzulässig erweitert (§ 38 PatG), nicht jedoch der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag. Dieser ist auch neu gegenüber dem entge-\n\ngengehaltenen Stand der Technik (§ 3 PatG) und ergibt sich für den Fachmann\nnicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik (§ 4 PatG).\n\n1.\nDie Erfindung betrifft einen Lithotripter zum Zertrümmern von Steinen in einem\nmenschlichen Körper (siehe Offenlegungsschrift S. 1 Z. 10 - 12).\n\nIn der Beschreibungseinleitung ist dargelegt, dass während einer Sitzung zur\nSteinzertrümmerung mittels eines herkömmlichen Schock- oder Stoßwellen-Lithotripters mit einem elektromagnetischen Schockwellengenerator die Hochspannungspulsentladung mehrere hundert- oder sogar tausendmal wiederholt werden\nmuss, um Steine im menschlichen Körper vollständig zu zertrümmern. Infolgedessen wird in der Spule eine große Wärmemenge erzeugt. Wenn die Wärme nicht\nunverzüglich abgeleitet wird, wird das Metalldiaphragma sich erweichen, destabil\nund knittern, so dass die Spule überhitzt und zerstört wird. Die Wechselwirkung\nzwischen der Schockwelle und dem Wasser wird zu Kavitation führen, so dass\nBlasen im Wasser erzeugt werden. Die Blasen werden am Metalldiaphragma anhaften, wodurch die Wärmeableitung noch schlechter wird. Außerdem werden\nsich, wenn Blasen durch die Wechselwirkung mit den Schockwellen zusammenfallen, Mikro-Jets bilden, die das Metalldiaphragma beschädigen können (siehe Offenlegungsschrift S. 2 Z. 1-14).\n\nNach den weiteren Angaben in der Beschreibungseinleitung wird auf dem Fachgebiet häufig die in Fig. 5 der Offenlegungsschrift dargestellte Konfiguration verwendet, wobei ein Metalldiaphragma unter einem Kammerkörper angeordnet ist. Auf\ndiese Weise werden die am Metalldiaphragma anhaftenden Blasen sich durch die\nWirkung der Auftriebskraft nach oben bewegen, und gleichzeitig wird auch das erwärmte Wasser kontinuierlich aufsteigen, wodurch eine Fluidzirkulation im Kammerkörper erzeugt wird. Weil die Schockwellenquelle jedoch vollständig im unteren Teil angeordnet ist, ist es für Ärzte unbequem, sie während der Behandlung zu\nbewegen oder zu positionieren (siehe Offenlegungsschrift S. 2 Z. 17-27).\n\nDaher ist es gemäß Beschreibung eine Aufgabe der Erfindung, ein Wirbel-Blasenentfernungs- und Kühlsystem für einen elektromagnetischen Schockwellengenerator für einen Lithotripter bereitzustellen, das in der Lage ist, die an einem Metalldiaphragma anhaftenden Blasen automatisch zu entfernen und die im Metalldiaphragma erzeugte Wärme unverzüglich abzuleiten (siehe Offenlegungsschrift S. 2\nZ. 28-34).\n\n2. Hauptantrag\nDer Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag ist unzulässig erweitert.\n\nEs kann dahin stehen, ob ein Wirbel-Blasenentfernungs- und Kühlsystem, bei dem\ndie im ursprünglichen Anspruch 1 vorhandenen Merkmale bezüglich der Spule\nund des Umlaufsystems gestrichen wurden, ursprünglich als zur Erfindung gehörend offenbart ist. Denn bereits das Merkmal M6, wonach das Wirbel-Blasenentfernungs- und Kühlsystem \"mindestens ein Wasseransaugrohr (23), das in der\nMitte des Kammerkörpers (27) angeordnet ist\", aufweist, lässt sich den ursprünglichen Unterlagen nicht entnehmen.\n\nIn den ursprünglichen Unterlagen ist lediglich offenbart, dass gemäß Fig. 1 ein\nWasseransaugrohr 23 zum kontinuierlichen Ansaugen von Wasser an der Mitte\ndes Kammerkörpers 27 angeordnet ist und die erste Wasserdüse 22 und das\nWasseransaugrohr 23 mit einem Umlaufsystem kommunizieren (vgl. Offenlegungsschrift S. 5 Z. 26-29, Fig. 1). Auch in Fig. 2 und der zugehörigen Beschreibung ist lediglich von einem Wasseransaugrohr 23 die Rede (vgl. Offenlegungsschrift S. 6 Z. 12-15, Fig. 2). Ebenso ist auch im Umlaufsystem nach Fig. 3 nur eine Wasserableitung im Kammerkörper 27 vorhanden (vgl. Offenlegungsschrift S. 6\nZ. 16-34, Fig. 3). Damit ist an keiner Stelle der ursprünglichen Unterlagen mehr als\nein Wasseransaugrohr offenbart.\n\nIm Patentanspruch 1 nach Hauptantrag ist mit Merkmal M6 auch die Alternative\nbeansprucht, dass mehr als ein Wasseransaugrohr vorhanden ist. Dies geht aus\nden ursprünglichen Unterlagen nicht hervor.\n\n3. Hilfsantrag\nA\nDie Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag finden dagegen eine ausreichende Stütze in der ursprünglichen Offenbarung.\n\nDie Merkmale N1, N3 bis N8 des Patentanspruchs 1 entsprechen den Merkmalen\ndes ursprünglich eingereichten Anspruchs 1. Das Merkmal N2 des Patentanspruchs 1 ist ebenfalls dem ursprünglichen Patentanspruch 1 zu entnehmen, wobei auf Grundlage der Beschreibung S. 5 Z. 17-19 präzisiert ist, dass der Kammerkörper mit Wasser gefüllt ist. Das Merkmal N9 ist auf S. 6 Z. 2-11 der Offenlegungsschrift, das Merkmal N10 auf S. 7 Z. 4-8 der Offenlegungsschrift als zur Erfindung gehörend offenbart.\n\nDie Merkmale der Gegenstände der Unteransprüche 2 bis 5 gemäß Hilfsantrag ergeben sich aus den ursprünglichen Ansprüchen 3, 4, 6 und 7. Der Unteranspruch 6 gründet auf den ursprünglichen Anspruch 4 und den Angaben auf S. 6\nZ. 8-11 der Offenlegungsschrift.\n\nB.\nDie zweifelsohne gewerblich anwendbare Vorrichtung gemäß dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag ist neu und beruht auch auf einer erfinderischen\nTätigkeit, des hier zuständigen Fachmanns, eines Dipl.-Physikers mit langjähriger Erfahrung in der Entwicklung von Lithotriptern.\n\nAus der Druckschrift D1 ist ein Wirbel-Blasenentfernungs- und Kühlsystem für einen Schockwellengenerator eines Lithotripters (\"ultrasonic medical transducer\")\nbekannt (vgl. D1 Sp. 5 Z. 3-6, Sp. 6 Z. 34-45) [= teilweise Merkmal N1]. In dem Lithotripter nach der Druckschrift D1 werden die Stoßwellen piezoelektrisch erzeugt,\njedoch besteht auch hier das Problem der Blasenbildung an der Oberfläche des\nKammerkörpers.\n\nDie Vorrichtung nach der Druckschrift D1 besitzt ein Wasserkissen (flexible membrane 38) mit einem Kammerkörper (reservoir 32), wobei der Kammerkörper 32\nmit Wasser gefüllt ist (vgl. D1 Sp. 5 Z. 46 ff.: \"A reservoir 32 is provided for containing a fluid conductive medium 34 between the front mass 28 and a body surface 36 of the patient 12 ...\". ) [= Merkmal N2];\nIm Innern des Kammerkörpers 32 befindet sich eine Oberfläche (surface area 72).\n(vgl. D1 Fig. 2, Sp. 6 Z. 19-27: \"The flow management means is defined by a surface area 72 of the front mass 28 ...\") [= teilweise Merkmal N3]. Da die Stoßwellenerzeugung nicht elektromagnetisch erfolgt, ist diese Oberfläche nicht notwendigerweise ein Metalldiaphragma und auch eine Spule ist nicht dahinter vorhanden\n[Merkmal N4].\n\nDass der Kammerkörper einen kreisförmigen Querschnitt hat [Merkmal N5], ist der\nDruckschrift D1 nicht explizit zu entnehmen.\n\nAn der Seite des Kammerkörpers 32 ist eine Wasserdüse (bores 98) angeordnet\n(vgl. D1 Fig. 2, Sp. 6 Z. 58-61: \"the front mass 28 may include one or more bores 98 therethrough for directing the inward flow of medium 34 into the reservoir\nboundary 82 as shown.\") [= Merkmal N6] und an der Innenfläche des Kammerkörpers 32 in der Mitte der Oberfläche 72 befindet sich ein Wasseransaugrohr (outlet\nmeans 74) (vgl. D1 Fig. 2, Sp. 6 Z. 27-29: \"the surface area 72 includes outlet\nmeans 74 for removing fluid conductive medium from the reservoir\") [= teilweise\nMerkmal N7], wobei die erste Wasserdüse (98) und das Wasseransaugrohr (74)\n\nmit einem Umlaufsystem (120, 66) kommunizieren (vgl. Fig. 2, Fig. 3, Sp. 6 Z. 53-\n65) [= Merkmal N8].\n\nUnabhängig von der Frage, ob der Fachmann aufgrund seines Fachwissens und\nder Darstellung in Figur 2 einen kreisförmigen Querschnitt des Kammerkörpers ergänzt, ist aber eine Wasserdüse, die die Form eines mit dem Kammerkörper konzentrischen Bogens hat, um Wasser entlang der Innenwand des Kammerkörpers\nzu sprühen, um mit dem Wasseransaugrohr zusammen einen Wirbel zu erzeugen,\num erwärmtes Wasser und Blasen wegzutransportieren, in der Mitte zu konzentrieren und durch das Wasseransaugrohr abzusaugen [Merkmale N9, N10] in der\nDruckschrift D1 nicht offenbart.\n\nIn der Vorrichtung nach Druckschrift D1 strömt das Wasser direkt mittels der Bohrungen 98 in den Kammerkörper 32. Eine Richtung entlang der Innenwand wird\ndadurch nicht erzeugt, sondern die Strömung verläuft in Richtung der Mitte des\nKammerkörpers (vgl. D1 Fig. 2 arrow 99).\n\nDie Druckschrift D2 zeigt ein Blasenentfernungs- und Kühlsystem für einen elektromagnetischen Schockwellengenerator (elektromagnetische Stoßwellenquelle)\nfür einen Lithotripter (vgl. D2 Sp. 4 Z. 36 f., Sp. 6 Z. 15-22) [= Merkmal N1].\nEs weist ein Wasserkissen (Koppelkissen 3) mit einem Kammerkörper (Gehäuse 1) auf (vgl. D2 Fig. 1), wobei der Kammerkörper mit Wasser gefüllt ist (vgl. D2\nSp. 4 Z. 62-67: \"Um die erzeugten ebenen Stoßwellen ... fokussieren zu können,\nist im Wasser innerhalb des Gehäuses 1 eine mit 10 bezeichnete akustische Sammellinse zwischen der Stoßwellenquelle 2 und dem Koppelkissen 3 angeordnet\")\n[= Merkmal N2].\nIm Inneren des Kammerkörpers befindet sich ein Metalldiaphragma (kreisringförmige Membran 5) (vgl. D2 Sp. 4 Z. 38-41: \"Die Stoßwellenquelle 2 weist eine ebene kreisringförmige Membran 5 auf\", Fig. 1) [= Merkmal N3] und an der Rückseite\ndieses Metalldiaphragmas (5) ist eine Spule (Flächenspule 6) angeordnet (vgl. D2\nSp. 4 Z. 41-47: \"Der anderen Seite der aus einem elektrisch leitenden Werkstoff\n\ngebildeten Membran 5 gegenüberliegend, ist eine Flächenspule 6 mit spiralförmig\nangeordneten Windungen vorgesehen\", Fig. 1) [= Merkmal N4].\nDer vor dem Metalldiaphragma (5) angeordnete Kammerkörper hat aufgrund der\nkreisringförmigen Form des Metalldiaphragmas einen kreisförmigen Querschnitt\n(vgl. D2 Sp. 4 Z. 38-41) [= Merkmal N5].\nAn der Seitenwand des Kammerkörpers sind eine Wasserdüse (Zulaufleitung 16)\n[= Merkmal N6] und ein Wasseransaugrohr (Ablaufleitung 17) angeordnet [= teilweise Merkmal N7] (vgl. D2 Fig. 1, Sp. 5 Z. 24-31: \"...ist der Stoßwellengenerator\nüber eine Zulaufleitung 16 und eine Ablaufleitung 17 an einen Flüssigkeitskreislauf\nangeschlossen\"). Das Wasseransaugrohr befindet sich jedoch nicht an der Mitte\ndes Kammerkörpers, sondern wie in der Vorrichtung nach der Druckschrift D1 an\nder Innenfläche des Kammerkörpers.\n\nDie Wasserdüse (Zulaufleitung 16) und das Wasseransaugrohr (Ablaufleitung 17)\nkommunizieren mit einem Umlaufsystem (Flüssigkeitskreislauf 20, 19, 18) (vgl. D2\nSp. 5 Z. 24-31, Fig. 1) [= Merkmal N8].\n\nDie Erzeugung von Wirbeln über tangentiales Einströmen mittels einer Wasserdüse, die die Form eines mit dem Kammerkörper konzentrischen Bogens hat, ist\nebenfalls aus der D2 nicht bekannt. Damit sind auch die Merkmale N9 und N10\nder D2 nicht entnehmbar.\n\nDiese Merkmale werden durch die Druckschriften D1 und D2 auch nicht nahe gelegt.\n\nZwar ist es – wie auch die Druckschriften D1 und D2 zeigen - grundsätzlich bekannt, erwärmtes Wasser und Blasen im Kammerkörper mittels einer Fluidströmung zu entfernen (vgl. D1 Sp. 6 Z. 35 – 45, D2 Sp. 5 Z. 24 – 30). In der Vorrichtung nach der Druckschrift D1 ist jedoch eine bogenförmige Oberfläche (surface\narea 72) vorgesehen, entlang der die im Kammerkörper befindlichen Blasen aufsteigen. Die aus den Einlassöffnungen 98 einströmende Flüssigkeit erzeugt eine\n\nStrömung (arrow 99) in die Mitte des Kammerkörpers nach oben in Richtung der\nAuslassöffnung (74). Ein tangentiales Einströmen an der bogenförmigen Oberfläche 72 ist nicht dargestellt und auch nicht erforderlich, da diese Oberfläche aufgrund des anderen Erzeugungsprinzips mittels eines piezoelektrischen Elements\nnicht gekühlt werden muss.\n\nIn der Druckschrift D2 wird zwar ebenfalls ein Flüssigkeitskreislauf verwendet, dieser dient jedoch im Wesentlichen zur Abfuhr der anfallenden Verlustwärme, wobei\nzusätzlich eine Entgasungsvorrichtung im Kreislauf vorgesehen ist (vgl. D2 Sp. 5\nZ. 24 – 30). Zur Entfernung der im Kammerkörper befindlichen Blasen ist eine Entlüftungsöffnung 24 mit einer mikroporösen Membran vorhanden (vgl. D2 Sp. 5\nZ. 39 – 43). Wenn der Stoßwellengenerator geeignet räumlich verstellt wird, gelangen die Blasen aufgrund ihres Auftriebs zur Entlüftungsöffnung 24 und entweichen\n(vgl. D2 Sp. 5 Z. 39 – 57).\n\nIn beiden Vorrichtungen werden somit die Blasen mittels Auftriebskraft gesammelt\nund über eine Ablauföffnung bzw. Entlüftungsöffnung entfernt. Damit unterscheidet sich der Stand der Technik nach den Druckschriften D1 und D2 vom Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag grundsätzlich aufgrund des Entgasungsprinzips. Dem Fachmann fehlt jeglicher Hinweis, ein anderes Entgasungsprinzip\nzu verwenden.\n\nDas Wasser in tangentialer Richtung einzuleiten, um damit zusammen mit der Ablaufleitung einen Wirbel zu erzeugen und das erwärmte Wasser und Blasen mit\nHilfe dieses Wirbels abzutransportieren, ergibt ein vorteilhaftes Zusammenwirken,\nda somit eine Entlüftung auch unabhängig von der räumlichen Lage des Kammerkörpers ermöglicht wird.\n\nSolches lag nach Ansicht des Senats auch nicht im Griffbereich des zuständigen\nFachmanns.\n\nDer Gegenstand des Anspruchs 1 ergibt sich für den Fachmann daher nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik.\n\nC. Die Unteransprüche 2 bis 6 sind mit dem Anspruch 1 nach Hilfsantrag gewährbar.\n\nDie Unteransprüche 2 bis 6 betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen des Anspruchs 1, und die übrigen Unterlagen erfüllen insgesamt die an sie zu stellenden\nAnforderungen.\n\nDr. Müller Baumgärtner Veit Zimmerer\n\nPü","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2011-10-20/21-w-pat-75-08","cited_norms":[{"jurabk":"PatG","ref":"§ 4","ref_norm":"4","n":1},{"jurabk":"PatG","ref":"§ 38","ref_norm":"38","n":1},{"jurabk":"PatG","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2011-10-20/21-w-pat-75-08","retrieved":"2026-10-24 16:32:17.797020+00:00"},"card":{"id":"bpatg/2011-10-20/21-w-pat-75-08","court":"BPatG","court_id":"bpatg","court_as_stated":"BPatG","panel":"21. Senat","date":"2011-10-20","dockets":["21 W (pat) 75/08"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BPatG:2011:201011B21Wpat75.08.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BPatG:2011:201011B21Wpat75.08.0"},"cite_as":"BPatG, Beschluss vom 20.10.2011 – 21 W (pat) 75/08","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2011-10-20/21-w-pat-75-08","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Beschwerde der Anmelder wird der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse A 61 B des Deutschen Patent- und Markenamts vom 11. August 2008 aufgehoben und das Patent\nDE 101 96 896 erteilt.\n\nBezeichnung: Wirbel-Blasenentfernungs- und Kühlsystem für\nelektromagnetischen Schockwellengenerator für Lithotripter\n\nAnmeldetag: 2. November 2001.\n\nDie Priorität der Anmeldung in China (Az: 00119099.7) vom\n6. November 2000 ist in Anspruch genommen.\n\nDer Erteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde:\n\nPatentansprüche 1 bis 6, überreicht als Hilfsantrag in der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2011,\n\nBeschreibung, Seiten 1 bis 7, gemäß Offenlegungsschrift,\n\n2 Blatt Zeichnungen Figuren 1 und 2 gemäß Offenlegungsschrift,\n\nFiguren 3 bis 5, überreicht in der mündlichen Verhandlung vom\n20. Oktober 2011.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"PatG/4","law":"PatG","abbreviation":"PatG","ref":"4","label":"§ 4 PatG","mentions":1},{"id":"PatG/38","law":"PatG","abbreviation":"PatG","ref":"38","label":"§ 38 PatG","mentions":1},{"id":"PatG/3","law":"PatG","abbreviation":"PatG","ref":"3","label":"§ 3 PatG","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T16:32:17.797020+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}