{"status":"available","doknr":"KORE605862024","ecli":"ECLI:DE:BGH:2024:080124BIZB114.22.0","court":"BGH","senate":"1. Zivilsenat","decided":"2024-01-08","aktenzeichen":"I ZB 114/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten der Gläubigerin im Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf bis 500 € festgesetzt.\n1 I. Der Verfahrensbevollmächtigte der Gläubigerin hat beantragt, den Gegenstandswert für seine anwaltliche Tätigkeit festzusetzen. Beide Parteien hatten Gelegenheit, zur vorgesehenen Festsetzung Stellung zu nehmen. 2 II. Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG, den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit festzusetzen, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren - wie hier - nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt, hat auch beim Bundesgerichtshof nach § 1 Abs. 3, § 33 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 1 RVG grundsätzlich der Einzelrichter zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2021 - GSZ 1/20, NJW 2021, 3191 [juris Rn. 8]). 3 III. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten der Gläubigerin im Rechtsbeschwerdeverfahren ist auf bis 500 € festzusetzen (§ 23 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 2, § 25 Abs. 1 Nr. 4, § 18 Abs. 1 Nr. 16 RVG). Es ist nicht ersichtlich, dass die beizutreibende Forderung (laut Verhaftungsauftrag bestehend aus einer Hauptforderung von 100 € und Nebenforderungen von 109,71 €) diesen Betrag übersteigt. 4 IV. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei (§ 33 Abs. 9 Satz 1 RVG); Kosten werden nicht erstattet (§ 33 Abs. 9 Satz 2 Halbsatz 1 RVG). Odörfer","source":"rii","source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2024-01-08/i-zb-114-22","cited_norms":[{"jurabk":"RVG","ref":"§ 33","ref_norm":"33","n":4},{"jurabk":"RVG","ref":"§ 18","ref_norm":"18","n":1}],"authoritative_source":"rechtsprechung-im-internet.de","attribution":{"source":"rechtsprechung-im-internet.de","source_url":null},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2024-01-08/i-zb-114-22","retrieved":"2026-07-03 20:47:46.636799+00:00"}}