{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:290322B2ARS25.22.0","court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2022-03-29","aktenzeichen":"2 ARs 25/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 ARs 25/22\n2 AR 15/22\nvom\n29. März 2022\nin der Jugendstrafsache\ngegen\n\nwegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln\n\nhier: Zuständigkeitsbestimmung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 JGG\n\nAz.: 4 Ds 372 Js 34900/19 jug Amtsgericht Jena\n13 Ds 277/21 Amtsgericht Hamm\n910 Js 2153/21 Staatsanwaltschaft Dortmund\n– Zweigstelle Hamm\n\nECLI:DE:BGH:2022:290322B2ARS25.22.0\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts am 29. März 2022 beschlossen:\n\nDer Abgabebeschluss des Amtsgerichts – Jugendrichter – Jena\nvom 6. September 2021 wird aufgehoben.\n\nDieses Gericht ist für die Untersuchung und Entscheidung der Sache weiter zuständig.\n\nGründe:\n\n1 1. Die Staatsanwaltschaft Gera hat gegen den heute 20-jährigen Angeklagten unter dem 2. Dezember 2019 vor dem Amtsgericht Jena – Jugendrichter – Anklage wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln (Tatzeit 19. August\n2019 in einer betreuten Wohneinrichtung) erhoben. Das Amtsgericht Jena hat mit\nBeschluss vom 27. Februar 2020 die Anklage zugelassen und Termin zur Hauptverhandlung auf den 25. März 2020 bestimmt. Ladung und Eröffnungsbeschluss\nkonnten nicht mehr zugestellt werden, da der Angeklagte mit Eintritt der Volljährigkeit am 2. Januar 2020 eigenmächtig seinen Aufenthaltsort gewechselt hatte.\nDaraufhin hat das Amtsgericht Jena mit Beschluss vom 9. März 2020 das Verfahren gemäß § 205 StPO wegen unbekannten Aufenthalts vorläufig eingestellt.\nNachdem der Angeklagte am 24. August 2021 dem Amtsgericht Jena fernmündlich seine aktuelle, seit einem halben Jahr bestehende Anschrift in Hamm mitgeteilt hatte, hat das Amtsgericht Jena mit Beschluss vom 6. September 2021 das\nVerfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Gera ohne weitere Begründung gemäß § 42 Abs. 3 JGG an das Amtsgericht Hamm abgegeben.\n\n2 Das Amtsgericht – Jugendrichter – Hamm hat Bedenken gegen die Abgabe und hat das Verfahren deshalb mit Beschluss vom 11. Januar 2022 dem\nBundesgerichtshof als gemeinschaftlichem oberen Gericht zur Bestimmung des\nzuständigen Gerichts vorgelegt.\n\n3 2. Der Bundesgerichtshof ist für die Entscheidung des zwischen den Jugendgerichten bestehenden Streits gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 JGG als gemeinschaftliches oberes Gericht berufen, weil die Amtsgerichte Jena (Oberlandesgerichtsbezirk Jena) und Hamm (Oberlandesgerichtsbezirk Hamm) in den Bezirken\nverschiedener Oberlandesgerichte liegen.\n\n4 Für die Verhandlung und Entscheidung der Sache ist das Amtsgericht\n– Jugendrichter – Jena zuständig.\n\n5 Zwar liegen die Voraussetzungen für eine Abgabe nach § 42 Abs. 3 Satz 1\nJGG insoweit vor, als der Angeklagte seinen Aufenthaltsort nach Anklageerhebung gewechselt hat. Jedoch lässt der nicht mit einer Begründung versehene\nAbgabebeschluss des Amtsgerichts Jena nicht erkennen, ob sich die Jugendrichterin bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3\nSatz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 4. August 2021 – 2 ARs\n200/21, StV 2022, 44).\n\n6 Im Übrigen erweist sich die Abgabe im vorliegenden Fall als unzweckmäßig. Während die Jugendrichterin des Amtsgerichts Jena bereits über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden hat, müsste sich der Jugendrichter des\nAmtsgerichts Hamm erst noch in die Sache einarbeiten. Im Rahmen der Beweisaufnahme – der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen –\nmüssten zwei Zeuginnen zur Auffindesituation der Betäubungsmittel von Jena\nnach Hamm anreisen, eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht in Jena hätte\n\nhingegen nur für den Angeklagten selbst einen erhöhten Reiseaufwand zur\nFolge, der ihm ohne Weiteres zugemutet werden kann (vgl. Senat, Beschluss\nvom 10. Juni 2021 – 2 ARs 131/21, NStZ-RR 2021, 294, 295). Zudem ist damit\nzu rechnen, dass die Jugendgerichtshilfe in Jena, wo der damals noch minderjährige Angeklagte unter Vormundschaft eines Betreuers des Jugendamtes\nstand, über detailliertere Informationen zu dessen seinerzeitigen Lebensumständen verfügt.\n\nFranke Appl Zeng\n\nGrube Schmidt","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-03-29/2-ars-25-22","cited_norms":[{"jurabk":"JGG","ref":"§ 42","ref_norm":"42","n":5},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 205","ref_norm":"205","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-03-29/2-ars-25-22","retrieved":"2026-10-24 07:53:42.511718+00:00"},"card":{"id":"bgh/2022-03-29/2-ars-25-22","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2022-03-29","dockets":["2 ARs 25/22"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:290322B2ARS25.22.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:290322B2ARS25.22.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 29.03.2022 – 2 ARs 25/22","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-03-29/2-ars-25-22","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts – Jugendrichter – Jena\nvom 6. September 2021 wird aufgehoben.\n\nDieses Gericht ist für die Untersuchung und Entscheidung der Sache weiter zuständig.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"JGG/42","law":"JGG","abbreviation":"JGG","ref":"42","label":"§ 42 JGG","mentions":5},{"id":"StPO/205","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"205","label":"§ 205 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:53:42.511718+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}