{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:260422B4STR113.22.0","court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2022-04-26","aktenzeichen":"4 StR 113/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 113/22\n\nvom\n26. April 2022\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2022:260422B4STR113.22.0\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 26. April 2022 gemäß\n§ 349 Abs. 2 und 4 StPO, § 354 Abs. 1 StPO analog beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 7. Dezember 2021 im Schuldspruch dahin\ngeändert, dass der Angeklagte des sexuellen Missbrauchs\nvon Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff sowie des\nsexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff mit Gewalt und mit Bedrohung schuldig ist.\n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und\ndie der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen\nnotwendigen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen „sexuellen Missbrauchs von\nKindern in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch sowie in\neinem Fall in weiterer Tateinheit mit sexueller Nötigung und Bedrohung“ zu der\nGesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Die auf die Rüge der Verletzung\nformellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten erzielt mit\n\nder Sachrüge den aus der Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg und ist im Übrigen unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 1. Die Verfahrensrügen haben aus den Gründen der Antragsschrift des\nGeneralbundesanwalts keinen Erfolg.\n\n3 2. Der Schuldspruch bedarf auf die Sachrüge der Berichtigung.\n\n4 a) Im Fall II.2. der Urteilsgründe hält die vom Landgericht angenommene\nTateinheit (§ 52 StGB) zwischen den Tatbeständen des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB\nund § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB rechtlicher Prüfung nicht stand. Vielmehr verdrängt\n§ 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB als Qualifikation die Grundtatbestände des § 177 Abs. 2\nStGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz (BGH, Urteil vom 13. Februar 2019\n‒ 2 StR 301/18, juris Rn. 42, insoweit in BGHSt 64, 55 nicht abgedruckt). Wegen\nder Bezeichnung der Tatbestände des § 177 Abs. 2 und 5 StGB nimmt der Senat\nauf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts Bezug. § 265 StPO steht der\nSchuldspruchberichtigung nicht entgegen, denn der Angeklagte hätte sich gegen\ndie geänderten Tatvorwürfe nicht wirksamer als geschehen verteidigen können.\n\n5 b) Der Strafausspruch bleibt von der Schuldspruchänderung unberührt.\nDer Senat schließt aus, dass das Landgericht bei zutreffender konkurrenzrechtlicher Bewertung auf eine geringere Einzelstrafe im Fall II.2. der Urteilsgründe\noder auf eine geringere Gesamtstrafe erkannt hätte. Der vom Landgericht im\nFall II.2. der Urteilsgründe herangezogene Strafrahmen des § 176 Abs. 1 StGB\nist nicht betroffen und die strafschärfend berücksichtigten Gesichtspunkte, darunter die tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Tatbestände, gelten fort.\n\n6 c) Im Übrigen hat die sachlich-rechtliche Nachprüfung des Urteils auf\nGrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.\n\n7 3. Im Hinblick auf den nur geringen Teilerfolg der Revision erscheint es\nnicht unbillig, den Angeklagten mit den gesamten Kosten und Auslagen des\nRechtsmittels zu belasten (§ 473 Abs. 4 StPO).\n\nQuentin RiBGH Bender ist wegen Eintritts Bartel\nin den Ruhestand an der Unterschriftsleistung gehindert.\n\nQuentin\n\nMaatsch Scheuß\n\nVorinstanz:\nLandgericht Detmold, 07.12.2021 ‒ 23 KLs 22 Js 2812/21 29/21","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-04-26/4-str-113-22","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 177","ref_norm":"177","n":4},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-04-26/4-str-113-22","retrieved":"2026-10-24 07:55:49.100890+00:00"},"card":{"id":"bgh/2022-04-26/4-str-113-22","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. Strafsenat","date":"2022-04-26","dockets":["4 StR 113/22"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:260422B4STR113.22.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:260422B4STR113.22.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 26.04.2022 – 4 StR 113/22","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-04-26/4-str-113-22","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 7. Dezember 2021 im Schuldspruch dahin\ngeändert, dass der Angeklagte des sexuellen Missbrauchs\nvon Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff sowie des\nsexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Übergriff mit Gewalt und mit Bedrohung schuldig ist.\n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und\ndie der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen\nnotwendigen Auslagen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/177","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"177","label":"§ 177 StGB","mentions":4},{"id":"StGB/52","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"52","label":"§ 52 StGB","mentions":1},{"id":"StPO/265","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"265","label":"§ 265 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/473","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"473","label":"§ 473 StPO","mentions":1},{"id":"StGB/176","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"176","label":"§ 176 StGB","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:55:49.100890+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}