{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:110122B6STR493.21.0","court":"BGH","senate":"6. Strafsenat","decided":"2022-01-11","aktenzeichen":"6 StR 493/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n6 StR 493/21\n\nvom\n11. Januar 2022\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung\n\nECLI:DE:BGH:2022:110122B6STR493.21.0\n\nDer 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Januar 2022 gemäß § 349\nAbs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\nLandgerichts Hannover vom 8. Juni 2021 aufgehoben, soweit die\nVollstreckung der gegen den Angeklagten verhängten\nFreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\neine andere Strafkammer zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten – unter Freispruch im Übrigen –\nwegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr\nverurteilt. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die Rüge der\nVerletzung materiellen Rechts gestützten Revision. Das Rechtsmittel erzielt\nden aus der Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen erweist es\nsich als unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Die Erwägungen, mit denen das Landgericht das Vorliegen der\nVoraussetzungen des § 56 StGB verneint hat, halten rechtlicher Überprüfung\nnicht stand.\n\n3 Die Strafkammer hat eine positive „Sozialprognose“ (richtig: Kriminalprognose, vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2021 – 6 StR 12/20, Rn. 119)\nim Sinne des § 56 Abs. 1 StGB verneint und dabei zu Ungunsten des\nAngeklagten ausgeführt, dass er in Deutschland keinen festen Wohnsitz, keine\nFamilie und keine Arbeitsstelle habe; ein geeigneter sozialer Empfangsraum,\nder ihn von Straftaten abhalten könnte, sei nicht vorhanden, zumal er\nausreisepflichtig sei. Diese Begründung leidet an einem rechtlich erheblichen\nErörterungsmangel. Denn das Landgericht hat sich nicht mit möglichen\nspezial-präventiven Wirkungen der im Zeitpunkt des Urteils bereits knapp\nneun Monate andauernden Untersuchungshaft auf den in Deutschland nicht\nvorbestraften und im weiteren Geschehen selbst erheblich verletzten\nAngeklagten befasst.\n\nSander Schneider König\n\nFritsche von Schmettau\n\nVorinstanz:\nLandgericht Hannover, 08.06.2021 - 34 KLs 1982 Js 91410/20 (18/20)","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-01-11/6-str-493-21","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 56","ref_norm":"56","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-01-11/6-str-493-21","retrieved":"2026-10-24 07:56:55.542632+00:00"},"card":{"id":"bgh/2022-01-11/6-str-493-21","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"6. Strafsenat","date":"2022-01-11","dockets":["6 StR 493/21"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:110122B6STR493.21.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:110122B6STR493.21.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 11.01.2022 – 6 StR 493/21","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-01-11/6-str-493-21","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\nLandgerichts Hannover vom 8. Juni 2021 aufgehoben, soweit die\nVollstreckung der gegen den Angeklagten verhängten\nFreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\neine andere Strafkammer zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/56","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"56","label":"§ 56 StGB","mentions":2},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:56:55.542632+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}