{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:100822B6STR254.22.0","court":"BGH","senate":"6. Strafsenat","decided":"2022-08-10","aktenzeichen":"6 StR 254/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n6 StR 254/22\n\nvom\n10. August 2022\nin der Strafsache\ngegen\n\n1.\n\n2.\n\nwegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer\nMenge u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2022:100822B6STR254.22.0\n\nDer 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. August 2022 beschlossen:\n\nDem Angeklagten B. wird auf seinen Antrag und seine Kosten nach § 46 Abs. 1 StPO Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des\nLandgerichts Würzburg vom 24. Februar 2022 gewährt; dessen Beschluss vom 17. Mai 2022 ist gegenstandslos.\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das vorgenannte Urteil wird\nverworfen; jedoch wird der Schuldspruch dahin geändert, dass der\nAngeklagte B. und der Nichtrevident E. des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf tateinheitlichen Fällen schuldig sind, davon in vier\nFällen in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und in einem Fall in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von\nBetäubungsmitteln in nicht geringer Menge „in fünf tateinheitlichen Fällen“ schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die auf\ndie Rügen der Verletzung formellen und sachlichen Rechts gestützte Revision\ndes Angeklagten erzielt den aus der Beschlussformel ersichtlichen geringen Erfolg (§ 349 Abs. 4 StPO); im Übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne\nvon § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Während die Verfahrensrüge aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts versagt, führt die sachlich-rechtliche Überprüfung zu der Änderung des Schuldspruchs, die nach § 357 Satz 1 StPO auf den Nichtrevidenten\nzu erstrecken ist.\n\n3 Nach den Feststellungen erwarb der Angeklagte im Fall C.2 der Urteilsgründe 250 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffanteil von 12,5 Gramm THC.\nDa hiervon zwei Drittel zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt waren,\nerreichte der Eigenkonsumanteil der Tatbeteiligten nicht die Grenze zur nicht geringen Besitzmenge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (vgl. BGH, Beschluss\nvom 20. Dezember 1995 – 3 StR 245/95, BGHSt 42, 1, 4). Die Zusammenrechnung der Wirkstoffgehalte aus den tateinheitlich hinzutretenden Delikten\n(Fälle C.1, 3 bis 5) scheidet aus (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017\n– 3 StR 487/16, NStZ-RR 2017, 218, 219; Urteil vom 17. Dezember 2019\n– 1 StR 364/18).\n\n4 Der Strafausspruch kann bestehen bleiben. Der Senat schließt aus, dass\ndas Landgericht bei zutreffender rechtlicher Bewertung auf eine niedrigere Freiheitsstrafe erkannt hätte, zumal es den tateinheitlichen Besitz nicht strafschärfend berücksichtigt hat.\n\nSander Feilcke Wenske\n\nFritsche von Schmettau\n\nVorinstanz:\nLandgericht Würzburg, 24.02.2022 - 8 KLs 822 Js 9493/21","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-08-10/6-str-254-22","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 29a","ref_norm":"29a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 357","ref_norm":"357","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-08-10/6-str-254-22","retrieved":"2026-10-24 07:56:58.584908+00:00"},"card":{"id":"bgh/2022-08-10/6-str-254-22","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"6. Strafsenat","date":"2022-08-10","dockets":["6 StR 254/22"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:100822B6STR254.22.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:100822B6STR254.22.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 10.08.2022 – 6 StR 254/22","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-08-10/6-str-254-22","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Dem Angeklagten B. wird auf seinen Antrag und seine Kosten nach § 46 Abs. 1 StPO Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des\nLandgerichts Würzburg vom 24. Februar 2022 gewährt; dessen Beschluss vom 17. Mai 2022 ist gegenstandslos.\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das vorgenannte Urteil wird\nverworfen; jedoch wird der Schuldspruch dahin geändert, dass der\nAngeklagte B. und der Nichtrevident E. des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf tateinheitlichen Fällen schuldig sind, davon in vier\nFällen in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und in einem Fall in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2},{"id":"BtMG 1981/29a","law":"BtMG 1981","abbreviation":"BtMG 1981","ref":"29a","label":"§ 29a BtMG 1981","mentions":1},{"id":"StPO/46","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"46","label":"§ 46 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/357","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"357","label":"§ 357 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:56:58.584908+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}