{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:100522UXZR55.20.0","court":"BGH","senate":"10. Zivilsenat","decided":"2022-05-10","aktenzeichen":"X ZR 55/20","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nIM NAMEN DES VOLKES\nURTEIL\nX ZR 55/20 Verkündet am:\n10. Mai 2022\nAnderer\nJustizangestellte\nals Urkundsbeamtin\nder Geschäftsstelle\n\nin der Patentnichtigkeitssache\n\nECLI:DE:BGH:2022:100522UXZR55.20.0\n\nDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung\nvom 10. Mai 2022 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bacher, den Richter\nDr. Grabinski, die Richterinnen Dr. Kober-Dehm und Dr. Marx sowie den Richter\nDr. Rensen\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Berufung gegen das Urteil des 7. Senats (Nichtigkeitssenats)\ndes Bundespatentgerichts vom 20. Februar 2020 wird auf Kosten\nder Beklagten zurückgewiesen.\n\nVon Rechts wegen\n\nTatbestand:\n\n1 Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik\nDeutschland erteilten europäischen Patents 1 923 771 (Streitpatents), das am\n8. November 2004 unter Inanspruchnahme einer US-amerikanischen Priorität\nvom 7. November 2003 angemeldet worden ist und ein Kühlsystem für einen\nComputer betrifft. Patentanspruch 1, auf den ein weiterer Anspruch zurückbezogen ist, lautet in der Verfahrenssprache:\n\nA cooling system for a computer system, said computer system comprising\n- at least one unit such as a central processing unit (CPU) (1) venerating thermal energy and said cooling system intended for cooling the at least one processing unit (1) and the cooling system comprising\n- a liquid reservoir housing (14) comprising an inlet tube connection (15) and\nan outlet tube connection (16) both attached to the reservoir housing (14),\n- a heat radiator (11) connected by means of connecting tubes (24, 25) to the\ninlet tube connection (15) and the outlet tube connection (16) of the reservoir\nhousing (14),\n- a liquid reservoir provided in the reservoir housing (14), said liquid reservoir\nhaving an amount of cooling liquid, said cooling liquid intended for accumulating and transferring of thermal energy dissipated from the processing unit (1)\nto the cooling liquid, wherein the reservoir is further provided with channels\n(26) for establishing a certain flow-path for the cooling liquid,\n- a pump (21) being provided inside said reservoir housing (14) as part of an\nintegrate element, said pump (21) comprising an impeller (33) which is positioned in a separate recess of the channels (26), where the recess has a size\ncorresponding to the diameter of the impeller of the pump, and has a recess\ninlet (34) and a recess outlet (32) which is connected to the outlet tube connection (16),\n- a heat exchanger comprising a heat exchanging interface (4) for providing\nthermal contact between the processing unit (1) and the cooling liquid for dissipating heat from the processing unit (1) to the cooling liquid, where the heat\nexchanging interface (4) comprises a heat exchanging surface that constitutes\npart of the liquid reservoir housing (14) facing the processing unit (1),\nwhere the channels (26) face an inner surface of the heat exchanging interface\nforcing the cooling liquid to pass the heat exchanging surface,\nsaid integrate element comprising the heat exchanging interface (4), the reservoir\nhousing (14) and the pump (21), wherein\n- said pump (21) is intended for pumping the cooling liquid from the heat radiator (11) into the reservoir housing (14) through the tube inlet connection (15),\nthrough the channels (26), into the pump through the recess inlet (34) and\n\nfrom the pump (21) through the recess outlet (32), through the channels and\nthe tube outlet connection (16) to the heat radiator (11),\n- said heat radiator (11) intended for radiating thermal energy from the cooling\nliquid, dissipated to the cooling liquid, to surroundings of the heat radiator (11).\n\n2 Die Klägerin hat geltend gemacht, der Gegenstand sei nicht patentfähig.\nDie Beklagte hat das Streitpatent in der erteilten und hilfsweise in einer auf den\nGegenstand von Patentanspruch 2 beschränkten Fassung verteidigt.\n\n3 Das Patentgericht hat das Streitpatent für nichtig erklärt. Dagegen wendet\nsich die Berufung der Beklagten, die ihre erstinstanzlichen Anträge weiterverfolgt.\nDie Klägerin tritt dem Rechtsmittel entgegen.\n\nEntscheidungsgründe:\n\n4 Die zulässige Berufung ist unbegründet.\n\n5 I. Das Streitpatent betrifft ein Kühlsystem für ein Computersystem.\n\n6 1. Nach der Beschreibung des Streitpatents muss beim Betrieb eines\nComputers die von der Verarbeitungseinheit (CPU) oder einer anderen Prozessoreinheit erzeugte Wärme rasch und effizient abgeführt werden, damit die Temperatur innerhalb eines vom Hersteller spezifizierten Bereichs bleibt.\n\n7 Im Stand der Technik seien Kühlsysteme bekannt, die eine Luftkühlung\noder eine Flüssigkeitskühlung vorsähen. Flüssigkeitskühlung sei effizienter, habe\naber den Nachteil, dass die Kühlanordnung aus vielen Bauteilen bestehe, was\ndie Montage aufwändig mache und das Risiko eines Flüssigkeitslecks erhöhe\n(Abs. 4).\n\n8 Vor diesem Hintergrund betrifft das Streitpatent das technische Problem,\neine Kühlanordnung für Computersysteme bereitzustellen, die möglichst effizient\narbeitet und dennoch einen möglichst geringen Herstellungs- und Wartungsaufwand erfordert.\n\n9 2. Zur Lösung schlägt Patentanspruch 1 ein Kühlsystem vor, dessen\nMerkmale sich wie folgt gliedern lassen (abweichende Gliederung des Patentgerichts in eckigen Klammern; abweichende Formulierungen hervorgehoben):\n\n10 1 [1a] A cooling system for a computer Kühlsystem für ein Computersystem.\nsystem,\n2 [1a] said computer system comprising Das Computersystem umfasst mindesat least one unit such as a central tens eine Einheit, beispielsweise eine\nprocessing unit (CPU) (1) generat- zentrale Verarbeitungseinheit (CPU)\ning thermal energy and said cooling (1), welche thermische Energie erzeugt,\nsystem intended for cooling the at und das Kühlsystem, das zur Kühlung\nleast one processing unit (1) der mindestens einen Verarbeitungseinheit (1) bestimmt ist.\n3 [1a] and the cooling system comprising Das Kühlsystem umfasst:\n\n3.1 - a liquid reservoir housing (14) - ein Flüssigkeitsreservoirgehäuse (14)\n[1c] comprising an inlet tube connec- mit einem Einlassleitungsanschluss\ntion (15) and an outlet tube con- (15) und einem Auslassleitungsannection (16) both attached to the schluss (16), die beide mit dem\nliquid reservoir housing (14), Flüssigkeitsreservoirgehäuse (14)\nverbunden sind;\n3.2 - a heat radiator (11) - einen Wärmeabstrahler (11), der\n[1d]\n3.2.1 connected by means of connect- mittels Verbindungsleitungen (24, 25)\n[1d] ing tubes (24, 25) to the inlet tube mit dem Einlassleitungsanschluss (15)\nconnection (15) and the outlet und dem Auslassleitungsanschluss\ntube connection (16) of the reser- (16) des Flüssigkeitsreservoirgehäuvoir housing (14), ses (14) verbunden ist,\n3.2.2 said heat radiator (11) intended dazu bestimmt ist, die thermische\n[1d] for radiating thermal energy from Energie, die an die Kühlflüssigkeit abthe cooling liquid, dissipated to geleitet worden ist, von der Kühlflüsthe cooling liquid, to surroundings sigkeit in die Umgebung des Wärmeof the heat radiator (11). abstrahlers (11) abzustrahlen;\n3.3 - a liquid reservoir - ein Flüssigkeitsreservoir, das\n[1b]\n3.3.1 provided in the liquid reservoir in dem Flüssigkeitsreservoirgehäuse\n[1b] housing (14), (14) vorgesehen ist,\n3.3.2 said liquid reservoir having an eine Menge an Kühlflüssigkeit auf-\n[1b] amount of cooling liquid said cool- weist, die für das Aufnehmen und Weiing liquid intended for accumulat- terleiten von thermischer Energie being and transferring of thermal en- stimmt ist, die von der Verarbeitungsergy dissipated from the pro- einheit (1) an die Kühlflüssigkeit abgecessing unit (1) to the cooling liq- leitet worden ist,\nuid,\n3.3.3 wherein the reservoir is further mit Kanälen (26) versehen ist, um\n[1j] provided with channels (26) for einen bestimmten Strömungsweg für\nestablishing a certain flow-path die Kühlflüssigkeit herzustellen,\nfor the cooling liquid,\n3.4 - a pump (21) being provided in- - eine Pumpe (21), die innerhalb des\n[1e], side said liquid reservoir housing Flüssigkeitsreservoirgehäuses (14)\n[1i] (14) as part of an integrate ele- als Teil eines Einbauelementes vorgement sehen ist,\n\n3.5 - a heat exchanger comprising a - einen Wärmetauscher mit einem Wär-\n[1f] heat exchanging interface (4) metauschzwischenstück (4), das\n3.5.1 for providing thermal contact be- dazu dient, thermischen Kontakt zwi-\n[1f] tween the processing unit (1) and schen der Verarbeitungseinheit (1)\nthe cooling liquid for dissipating und der Kühlflüssigkeit bereitzustelheat from the processing unit (1) len, um Wärme von der Verto the cooling liquid, arbeitungseinheit (1) an die Kühlflüssigkeit abzuleiten,\n3.5.2 where the heat exchanging inter- eine Wärmetauschoberfläche um-\n[1g] face (4) comprises a heat ex- fasst, die einen Teil des Flüssigkeitschanging surface that constitutes reservoirgehäuses (14) darstellt, welpart of the liquid reservoir housing cher zur der Verarbeitungseinheit (1)\n(14) facing the processing unit gegenüberliegt hin ausgerichtet ist,\n(1),\n3.6 - said integrate element compris- - ein Einbauelement, welches das Wär-\n[1h] ing the heat exchanging interface metauschzwischenstück (4), das Flüs-\n(4), the liquid reservoir housing sigkeitsreservoirgehäuse (14) und die\n(14) and the pump (21), Pumpe (21) umfasst.\n4 [1k] where the channels (26) face an in- Die Kanäle (26) liegen weisen in Richner surface of the heat exchanging tung einer inneren Fläche des Wärmeinterface (4) forcing the cooling liq- tauschzwischenstücks (4) gegenüber,\nuid to pass the heat exchanging wodurch die Kühlflüssigkeit gezwungen\nsurface wird, die Wärmetauschoberfläche zu\npassieren.\n5 said pump (21) comprising an im- Die Pumpe (21) umfasst ein Flügelrad\n[1l], peller (33) which is positioned in a (33), das in einer getrennten Ausneh-\n[1m] separate recess of the channels mung der Kanäle (26) angeordnet ist,\n(26) die\n5.1 where the recess has a size corre- eine dem Durchmesser des Flügelrads\n[1n] sponding to the diameter of the im- der Pumpe entsprechende Größe aufpeller of the pump, weist,\n5.2 and has a recess inlet (34) and a einen Ausnehmungseinlass (34) und\n[1o] recess outlet (32 35) which is con- einen Ausnehmungsauslass (35) aufnected to the outlet tube connection weist, welcher mit dem Auslassleitungs-\n(16). anschluss (16) verbunden ist.\n\n6 [1p] said pump (21) is intended for Die Pumpe (21) ist dazu bestimmt, die\npumping the cooling liquid from the Kühlflüssigkeit von dem Wärmeabstrahheat radiator (11) into the liquid res- ler (11) in das Flüssigkeitsreservoirgeervoir housing (14) through the häuse (14) durch den Einlassleitungstube inlet connection (15), through anschluss (15), durch die Kanäle (26), in\nthe channels (26), into the pump die Pumpe durch den Ausnehmungseinthrough the recess inlet (34) and lass (34) und von der Pumpe (21) durch\nfrom the pump (21) through the re- den Ausnehmungsauslass (35), durch\ncess outlet (32 35), through the die Kanäle und den Auslassleitungsanchannels and the tube outlet con- schluss (16) zu dem Wärmeabstrahler\nnection (16) to the heat radiator (11) zu pumpen.\n(11).\n\n11 3. Einige Merkmale bedürfen näherer Betrachtung.\n\n12 a) Zur Kühlung wird eine Kühlflüssigkeit eingesetzt.\n\n13 Die Kühlflüssigkeit wird in einem Reservoir vorgehalten (Merkmal 3.3).\nDieses ist in einem Gehäuse (14) angeordnet (Merkmal 3.3.1), zu dessen\nKomponenten die Oberfläche eines Wärmetauschzwischenstücks (4) gehört\n(Merkmal 3.5.2) und das Kanäle (26) aufweist, um einen bestimmten Strömungsweg herzustellen (Merkmal 3.3.3).\n\n14 Die Kanäle sind so angeordnet, dass die Kühlflüssigkeit die Wärmetauschoberfläche passieren muss (Merkmal 4). Hierdurch kann die Flüssigkeit die von\nder Verarbeitungseinheit (1) erzeugte Wärme aufnehmen, weil die Wärmetauschoberfläche der Verarbeitungseinheit (1) gegenüberliegt (Merkmal 3.5.2).\nDie von der Flüssigkeit aufgenommene Wärme wird über einen Wärmeabstrahler\n(11) in die Umgebung abgegeben (Merkmal 3.2).\n\n15 Um den Flüssigkeitskreislauf zu betreiben, ist im Reservoir ferner eine\nPumpe (21) angeordnet (Merkmal 3.4). Diese fördert die Flüssigkeit vom\nWärmeabstrahler (11) durch einen Einlassleitungsanschluss (15) in das Reservoir, von dort aus durch die Kanäle (26), durch einen Ausnehmungseinlass (34)\nin die Pumpe, von dort aus durch einen Ausnehmungsauslass (35) durch die\nKanäle und durch einen Auslassleitungsanschluss (16) wieder zum Wärmeabstrahler (11) (Merkmal 6).\n\n16 Ein Beispiel für die Anordnung von Gehäuse (14), Wärmeabstrahler (11)\nund den diese verbindenden Leitungen (24, 25) ist in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 8 dargestellt, ein Beispiel für die Ausgestaltung des Gehäuses\n(14) und dessen Komponenten in der ebenfalls nachfolgend wiedergegebenen\nFigur 15.\n\n17 b) Die Festlegung eines bestimmten Strömungswegs mittels der\ninnerhalb des Reservoirs angeordneten Kanäle (26) nach Maßgabe der Merkmale 3.2.2 und 4 dient dem Zweck, die Wärmeaufnahme durch die Kühlflüssigkeit zu optimieren.\n\n18 Dies wird ermöglicht, indem die Kühlflüssigkeit die Wärmetauschoberfläche passiert und indem die Verweildauer der Kühlflüssigkeit im Reservoir verlängert wird (Abs. 41).\n\n19 Hierzu können die Kanäle zum Beispiel nach Art eines Labyrinths ausgestaltet werden (Abs. 60). Dadurch kann die Kühlflüssigkeit über die Oberfläche\nder Verarbeitungseinheit (1) geführt werden (Abs. 64). Diese Ausgestaltung ist\nnach Patentanspruch 1 jedoch nicht zwingend. Danach reicht vielmehr aus, den\nFlüssigkeitsstrom in der Weise zu beeinflussen wie dies in den Merkmalen 3.3.3\nund 4 [1j und 1k] vorgesehen ist.\n\n20 II. Das Patentgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie\nfolgt begründet:\n\n21 Der Gegenstand von Patentanspruch 1 beruhe ausgehend von dem\nchinesischen Gebrauchsmuster 2 610 125 (K6) nicht auf erfinderischer Tätigkeit.\nK6 gehöre zum Stand der Technik, weil das Streitpatent die Priorität der US-\namerikanischen Anmeldung 60/517924 (K3) nicht wirksam in Anspruch nehme.\nK6 offenbare ein Flüssigkeitskühlsystem mit vier verschiedenen Ausführungsbeispielen. Nicht offenbart seien die Merkmalsgruppe 3.2 sowie die Merkmale 3.6,\n5.2 und 6 [Merkmale 1d, 1h, 1o und 1p]. Bei dem Ausführungsbeispiel nach\nFigur 4 gehe die Entgegenhaltung von einem einteiligen und bei demjenigen\nnach Figuren 5 und 6 von einem dreiteiligen Aufbau des Kühlsystems aus. Der\nFachmann, ein Hochschulingenieur der Fachrichtung Maschinenbau mit mehrjähriger Erfahrung in der Entwicklung von Kühleinrichtungen, werde daran nicht\nverhaften, sondern im Bedarfsfall einen zweiteiligen Aufbau wählen. Es liege im\nRahmen des üblichen handwerklichen Könnens, mittels Kanälen den erfindungsgemäßen Strömungsweg für die Kühlflüssigkeit vorzugeben und entsprechend\nauch im Bereich der Pumpe die beanspruchten Ein- und Auslässe anzuordnen.\n\n22 Der Gegenstand von Patentanspruch 2 sei ebenfalls nicht rechtsbeständig. Das zusätzliche Merkmal einer nicht glatten Innenwand des Flüssigkeitsreservoirs sei dem Fachmann geläufig gewesen.\n\n23 III. Diese Beurteilung hält der Nachprüfung im Berufungsverfahren\nstand.\n\n24 1. Zu Recht hat das Patentgericht entschieden, dass der Gegenstand\nvon Patentanspruch 1 in K6 nicht vollständig offenbart ist.\n\n25 a) Zutreffend ist das Patentgericht davon ausgegangen, dass das\nStreitpatent die Priorität der US-amerikanischen Anmeldung 60/517924 (K3)\nnicht wirksam in Anspruch nimmt.\n\n26 aa) Die wirksame Inanspruchnahme der Priorität einer früheren Anmeldung setzt nach Art. 87 Abs. 1 EPÜ voraus, dass diese dieselbe Erfindung betrifft.\n\n27 Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats erfüllt,\nwenn die mit der späteren Anmeldung beanspruchte Merkmalskombination in der\nfrüheren Anmeldung in ihrer Gesamtheit als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart ist (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ\n148, 383, 388 = GRUR 2002, 146 - Luftverteiler; Urteil vom 30. Januar 2008\n- X ZR 107/04, GRUR 2008, 597, 599 - Betonstraßenfertiger). Hierfür sind nicht\nallein die in der früheren Anmeldung formulierten Ansprüche maßgeblich; der\nOffenbarungsgehalt ist vielmehr aus der Gesamtheit der Anmeldeunterlagen zu\nermitteln (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - X ZR 107/12, BGHZ 200, 63 =\nGRUR 2014, 542 Rn. 20 - Kommunikationskanal; Urteil vom 20. Mai 2021\n- X ZR 62/19, GRUR 2021, 1162 Rn. 35 - Bodenbelag).\n\n28 Für die Beurteilung der identischen Offenbarung gelten die Prinzipien der\nNeuheitsprüfung (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - X ZR 4/00, GRUR 2004,\n133, 135 - Elektronische Funktionseinheit). Nach der ständigen Rechtsprechung\ndes Senats ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen unmittelbar und eindeutig als\nmögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Urteil vom\n11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 389 = GRUR 2002, 146\n- Luftverteiler; GRUR 2010, 910 Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil\nvom 14. August 2012 – X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 31 - UV-unempfindliche Druckplatte; Urteil vom 15. September 2015 - X ZR 112/13, GRUR 2016, 50\nRn. 29 - Teilreflektierende Folie).\n\n29 bb) Bei Anlegung dieses Maßstabs nimmt das Streitpatent die Priorität\nder K3 nicht wirksam in Anspruch.\n\n30 (1) Zu Recht ist das Patentgericht davon ausgegangen, dass K3 die\nMerkmale 1 bis 3.3.3 [1a bis 1j] unmittelbar und eindeutig offenbart.\n\n31 (2) Entgegen der Auffassung der Berufung ist Merkmal 4 [1k] in K3\nnicht offenbart.\n\n32 Die bereits erwähnten Ausführungen in der Beschreibung des Streitpatents, in denen unter Bezugnahme auf die Figuren 9, 10 und 15 die Ausgestaltung\nder Kanäle und deren Funktionen näher erläutert werden (Abs. 41), und die Ausführungen zur Wirkungsweise einer labyrinthartigen Ausgestaltung der Kanäle\n(Abs. 61 und 64) sind in K3 nicht enthalten.\n\n33 Die bereits in K3 (S. 10 Z. 4-16) enthaltenen und auch in der Streitpatentschrift (Abs. 51 f.) zu findenden Ausführungen, dass der Kühlmittelfluss innerhalb\ndes Reservoirs optimiert werden kann, um möglichst wenig Energie zum Pumpen\naufwenden zu müssen und dennoch ein hinreichendes Maß an Wärme vom Wärmetauscher in die Flüssigkeit gelangen zu lassen, und dass hierzu unter anderem speziell angepasste Kanäle eingesetzt werden können, lassen zwar erkennen, dass die Kanäle der Optimierung des Wärmeaustauschs dienen. Ihnen ist\naber nicht unmittelbar und eindeutig zu entnehmen, dass dies durch eine Anordnung der Kanäle gegenüber der Wärmetauschoberfläche und ein dadurch erzwungenes Passieren dieser Oberfläche erfolgen soll.\n\n34 Ob sich eine solche Ausgestaltung bei ergänzender Heranziehung von\nFachwissen angeboten hat, ist unerheblich. Selbst wenn diese Frage zu bejahen\nwäre, reichte dies für eine unmittelbare und eindeutige Offenbarung nicht aus.\n\n35 (3) Merkmal 5 [1m] ist ebenfalls nicht in K3 offenbart.\n\n36 Dabei kann offenbleiben, ob K3 mit der Benennung einer Zentrifugalpumpe oder einer flexiblen Flügelradpumpe als geeignete Pumpentypen (S. 4\nZ. 2 f.) eine Pumpe mit einem Flügelrad im Sinne von Merkmal 5 [1l] offenbart.\n\n37 Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, geht aus K3 jedenfalls\nnicht unmittelbar und eindeutig hervor, dass eine solche Pumpe in einer getrennten Ausnehmung der Kanäle (26) angeordnet ist.\n\n38 K3 ist insoweit lediglich zu entnehmen, dass die Pumpe im Reservoir angeordnet ist und dass dort zusätzlich speziell angepasste Kanäle zur Verbesserung des Wärmeaustauschs angeordnet sein können (S. 10 Z. 12-16).\n\n39 Entgegen der Auffassung der Berufung reicht es zur Offenbarung von\nMerkmal 5 nicht aus, dass eine Zentrifugalpumpe schon aufgrund ihrer Bauart\nein Saugrohr und ein Druckrohr aufweist. Selbst wenn diese Komponenten als\nKanäle angesehen werden könnten, ergäbe sich daraus jedenfalls nicht, dass\ndiese Kanäle der inneren Fläche des Wärmetauschzwischenstücks (4) gegenüberliegen und die Kühlflüssigkeit zwingen, die Wärmetauschoberfläche zu passieren, wie dies Merkmal 4 für die Kanäle (26) fordert.\n\n40 (4) Vor diesem Hintergrund ist Merkmal 6 [1p] in K3 ebenfalls nicht offenbart.\n\n41 Auch in diesem Zusammenhang reicht es entgegen der Auffassung der\nBerufung nicht aus, dass eine Zentrifugalpumpe ein Saug- und ein Druckrohr aufweist.\n\n42 Weitergehende Hinweise, aus denen sich eindeutig und unmittelbar ergibt,\ndass sowohl vor als auch nach der Pumpe Kanäle angeordnet sind, die der inneren Fläche des Wärmetauschzwischenstücks (4) gegenüberliegen und die Kühlflüssigkeit zwingen, die Wärmetauschoberfläche zu passieren, sind K3 nicht zu\nentnehmen.\n\n43 b) K6 befasst sich mit Flüssigkeitskühlsystemen für ein Computersystem.\n\n44 aa) K6 beschreibt als Stand der Technik wassergekühlte Wärmeableiteinrichtungen, wie sie in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 8 dargestellt\nsind.\n\n45 Solche Vorrichtungen bestünden aus einer Wärmeableiteinrichtung (A) mit\nBasis (A1) und Deckel (A2), einem Wasserbehälter (A3) und einem Motor (A4).\nDer Wasserbehälter müsse separat angeordnet werden. Er könne leicht umstürzen oder einen großen Raum einnehmen (K6de S. 3 Z. 36 bis S. 4 Z. 26).\n\n46 K6 befasst sich mit der Aufgabe, eine kleiner dimensionierte Vorrichtung\nzur Verfügung zu stellen, deren Wassersaugeinrichtung in der Aufnahmekammer\nder Basis angeordnet ist (K6de S. 4 Z. 28-33).\n\n47 Als Lösung werden mehrere Ausführungsbeispiele beschrieben.\n\n48 bb) Das erste Ausführungsbeispiel ist unter anderem in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 2 dargestellt.\n\n49 Die Basis (1) kann mit einer Deckplatte (14) verschlossen werden. Sie\nweist eine Aussparung (12) auf, in der eine Wassersaugeinrichtung (2) mit einem\nMotor (3) angeordnet ist. Das zur Kühlung eingesetzte Wasser kann über einen\nEinlass (111) in das Innere der Basis gelangen und dieses über einen Auslass\n(121) wieder verlassen (K6de S. 8 Z. 2-17).\n\n50 cc) Ein als am meisten bevorzugt bezeichnetes Ausführungsbeispiel ist\nin der nachfolgend wiedergegebenen Figur 4 dargestellt.\n\n51 Bei dieser Ausführungsform sind an der Oberfläche der Deckplatte (14)\nmehrere Wärmeleitrippen (15) vorgesehen und die Basis (1) kann unmittelbar an\neiner Zentraleinheit anliegen und somit als Wärmeableiteinrichtung dienen. Mittels der Kühlwasserzirkulation der Basis (1) kann eine ausgezeichnete Kühlwirkung erzielt werden. Die Kombination mit der unterstützenden Wärmeableitung\ndurch die Rippen (15) ermöglicht eine schnelle Wärmeableitgeschwindigkeit und\neine bessere Wärmeableitwirkung (K6de S. 9 Z. 11-23).\n\n52 dd) Ein anderes Ausführungsbeispiel ist unter anderem in den nachfolgend wiedergegebenen Figuren 5 und 6 dargestellt.\n\n53 Bei dieser Ausführungsform kann die Basis (1) beweglich in einem Steckplatz des Computers eingelassen sein. Einlass (111) und Auslass (121) sind mit\neinem Schlauch (41) mit einer Wärmeableiteinrichtung (4) verbunden. Diese ist\nan einer zu kühlenden Stelle angebracht (K6de S. 9 Z. 29-36).\n\n54 ee) Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist in der nachfolgend wiedergegebenen Figur 7 dargestellt.\n\n55 Bei dieser Ausführungsform ist in der Aufnahmekammer (11) der Basis (1)\neine Strömungsführungsplatte (16) vorgesehen. Beim Drehen des Flügelrads\n(21) tritt Wasser über den Einlass (111) in die Aufnahmekammer (11) ein und\nwird entlang der Führungsplatte (16) zum Auslass (121) geführt. Damit wird eine\nZirkulation hergestellt, die Strömung wird geführt und die Fläche zum Wärmeaustausch wird vergrößert (K6de S. 10 Z. 7-20).\n\n56 c) Damit ist keine Vorrichtung offenbart, die alle Merkmale von\nPatentanspruch 1 aufweist.\n\n57 aa) Bei den beiden ersten Ausführungsbeispielen - die zusammen zu\nbetrachten sind, weil das zweite Beispiel lediglich eine Ergänzung zum ersten\nvorsieht - sind die Merkmale 1 bis 3.2 [1a und 1c], die Merkmale 3.3 und 3.1.1\n[1c] sowie die Merkmale 3.4 bis 3.5.2 [1e, 1f, 1g, 1i] offenbart. Es fehlt aber\njedenfalls an einer Offenbarung von Merkmal 3.2.1 [1d].\n\n58 Jedenfalls beim zweiten Ausführungsbeispiel fungiert die Unterseite der\nBasis (1), die auf den Prozessor aufgesetzt werden kann, als Wärmetauschoberfläche im Sinne von Merkmal 3.5 2 [1g], die die Wärme des Prozessors aufnimmt\nund durch die Basis fließendes Kühlwasser abgibt.\n\n59 Die bei diesem Ausführungsbeispiel vorgesehenen Wärmeleitrippen (15)\nstellen einen Wärmeabstrahler im Sinne von Merkmal 3.2 [Merkmal 1d] dar. Dieser ist jedoch nicht mittels Verbindungsleitungen mit dem Flüssigkeitsreservoir\nverbunden. Die Wärmeableitung über die Rippen (15) stellt vielmehr eine unterstützende Maßnahme zur Kühlwasserzirkulation dar (K6de S. 9 Z. 18-24).\n\n60 bb) Beim dritten Ausführungsbeispiel sind die Merkmale 1 bis 3.3.1 [1a,\n1b] und die Merkmale 3.4 bis 3.5.2 [1e, 1f, 1g, 1i] offenbart. Es fehlt aber jedenfalls an einer Offenbarung von Merkmal 3.6 [1h].\n\n61 Wie das Patentgericht zutreffend ausgeführt hat, enthält die Basis (1) bei\ndiesem Ausführungsbeispiel nur ein Flüssigkeitsreservoir und eine Pumpe, nicht\naber ein Wärmetauschzwischenstück. Diese Funktion ist in ein separates Bauteil\n(4) ausgelagert, das an der zu kühlenden Stelle angebracht wird, während die\nBasis (1) - anders als beim zweiten Ausführungsbeispiel - an anderer Stelle\nuntergebracht ist.\n\n62 cc) Das vierte Ausführungsbeispiel offenbart eine Pumpe mit dem\nMerkmal 3.4 [1e, 1i] und der Merkmalsgruppe 5 [Merkmale 1l bis 1o] sowie ein\nReservoir mit Kanälen, die die Merkmale 3.3.3 und 4 [1j und 1k] verwirklichen.\nNicht offenbart ist demgegenüber das Merkmal 6 [1p].\n\n63 (1) Wie bereits oben dargelegt wurde, reicht es zur Verwirklichung der\nMerkmale 3.3.3 und 4 [1j und 1k] aus, dass der Flüssigkeitsstrom in der festgelegten Weise beeinflusst wird.\n\n64 Diese Funktion ist in K6 offenbart, weil ausdrücklich erwähnt wird, dass\ndie Strömung durch die Führungsplatte (16) geführt wird. Auf welche Weise dies\ngeschieht, ist unerheblich, weil Patentanspruch 1 insoweit keine Vorgaben trifft.\nDeshalb kann insbesondere offenbleiben, ob die in K6 offenbarten Kanäle vollständig geschlossen sind.\n\n65 (2) Wie auch die Berufungserwiderung nicht in Zweifel zieht, fehlt es an\neiner Offenbarung von Merkmal 6 [1p], weil vom Einlass (15) des Gehäuses (14)\nbis zum Einlass (34) der Ausnehmung, in der das Flügelrad angeordnet ist, nur\nein einziger Kanal führt.\n\n66 2. Zutreffend hat das Patentgericht den Gegenstand von Patentanspruch 1 ausgehend von K6 als naheliegend angesehen.\n\n67 a) Zu Recht ist das Patentgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass ausgehend von K6 Anlass bestand, ein Kühlsystem zweiteilig auszugestalten, also\ndie im zweiten Ausführungsbeispiel offenbarte Basis (1) mit einem auf den Prozessor aufsetzbaren Wärmetauschzwischenstück mit einem davon abgesetzten\nund über Leitungen angeschlossenen Wärmetauscher zu kombinieren.\n\n68 Für eine solche Kombination spricht schon der auch von der Berufungserwiderung hervorgehobene Umstand, dass die Wärmeleitrippen (15) bei dem in\nFigur 4 dargestellten Beispiel nur als zusätzliche Maßnahme zur Wärmeableitung\ndienen und auch bei diesem Beispiel eine Kühlung durch Kühlwasserzirkulation\n\nvorgesehen ist. Im Zusammenhang mit diesem Beispiel wird zwar nicht beschrieben, auf welchen Wegen das Kühlwasser außerhalb der Basis (1) zirkuliert. Auf\nder Suche nach hierfür geeigneten Lösungen bot sich aber ein Wärmetauscher\nan, wie er bei dem dritten Ausführungsbeispiel zum Einsatz kommt.\n\n69 Entgegen der Auffassung der Berufung ergab sich aus K6 keine strenge\nEinteilung in einteilige oder dreiteilige Ausführungsformen, die von einer zweiteiligen Ausführung wie beim Streitpatent weggeführt hätten. Wie die Berufungserwiderung im Ansatz zutreffend geltend macht, gab der Umstand, dass drei der\nvier in K6 offenbarten Ausführungsbeispiele keine vollständige Lösung beschreiben, sondern nur einzelne Teilaspekte behandeln, vielmehr Veranlassung, sich\nbezüglich nicht angesprochener Aspekte an den jeweils anderen Beispielen zu\norientieren. Ein Vergleich des zweiten und des dritten Ausführungsbeispiels\nergab insoweit, dass Pumpe und Wärmetauschoberfläche wahlweise in einem\neinheitlichen oder in zwei getrennten Bauteilen angeordnet werden können. Auch\nvor diesem Hintergrund bot sich an, das beim zweiten Ausführungsbeispiel eingesetzte einheitliche Bauteil durch einen Wärmetauscher mit Ventilator zu kombinieren, wie er beim dritten Ausführungsbeispiel zum Einsatz kommt.\n\n70 Für eine solche Kombination spricht auch der Umstand, dass K6 die Möglichkeit, die Wärmeableitung zu verbessern, indem die beiden Anschlüsse (111,\n121) mit einem Wärmeableitmodul verbunden werden, unabhängig von der besonderen Ausgestaltung nach dem dritten Beispiel aufzeigt (K6de S. 5 Z. 12-21;\nS. 6 Z. 5-12). Entgegen der Auffassung der Berufung ist diesen Ausführungen\nnicht zu entnehmen, dass ein Wärmeableitmodul in diesem Sinne zwingend aus\nzwei Teilen bestehen muss, wie dies in den Figuren 5 und 6 dargestellt ist. Aus\ndem Umstand, dass diese Möglichkeit unabhängig von einzelnen Ausführungsbeispielen geschildert wird, ergibt sich vielmehr, dass sie auch bei Ausführungsformen entsprechend dem zweiten Beispiel in Betracht kommt, bei denen der\nFlüssigkeitsbehälter auf dem Prozessor angeordnet ist.\n\n71 b) Aus demselben Grund bestand Anlass, die im vierten Ausführungsbeispiel offenbarte Ausgestaltung des Innenraums für alle vorangegangenen Beispiele in Betracht zu ziehen.\n\n72 Das vierte Beispiel befasst sich nur mit dem Flüssigkeitsstrom innerhalb\nder Basis (1). Hierzu verhalten sich die drei anderen Beispiele nicht näher. Angesichts dessen bot sich an, diese Ausgestaltung für alle in Betracht kommenden\nAnordnungen in Erwägung zu ziehen.\n\n73 Dass die Pumpe in Figur 7 an einer anderen Stelle angeordnet ist als in\nden Figuren 1 bis 6, führt nicht zu einer abweichenden Beurteilung. Die Beschreibung der drei ersten Ausführungsbeispiele geht auf diesen Aspekt nicht näher\nein. Ihr ist insbesondere nicht zu entnehmen, dass die in den Figuren 1 bis 6\nschematisch dargestellte Anordnung zwingend erforderlich ist. In Einklang damit\nverwendet die Beschreibung des vierten Ausführungsbeispiels für die Basis (1)\nund die Aufnahmekammer (11) dieselben Bezugszeichen wie bei den vorangegangenen Ausführungsbeispielen. Hinweise darauf, dass die besondere Ausgestaltung der Aufnahmekammer auch eine grundlegende Änderung bezüglich der\nanderen Komponenten erfordert, sind K3 demgegenüber nicht zu entnehmen\nund auch sonst nicht ersichtlich.\n\n74 c) Ebenfalls zu Recht hat das Patentgericht entschieden, dass es ausgehend von K6 nahelag, nicht nur am Auslass, sondern auch am Einlass der\nPumpe mehrere Kanäle vorzusehen.\n\n75 Wie bereits oben dargelegt wurde, haben die Kanäle nach der Beschreibung von K6 die Funktion, die Strömung zu führen und die Fläche zum Wärmeaustausch mit Wasser zu vergrößern. Nach den Feststellungen des Patentgerichts ist es hierfür aus fachlicher Sicht grundsätzlich unerheblich, ob solche\nKanäle vor der Pumpe, nach der Pumpe oder an beiden Stellen angeordnet sind.\nEs geht vielmehr darum, einen möglichst großflächigen Kontakt herzustellen.\n\n76 Vor diesem Hintergrund sind K6 keine Hinweise darauf zu entnehmen,\ndass die in Figur 7 beispielhaft dargestellte Ausgestaltung die Nutzung eines\ngrundlegend anderen Prinzips anstrebt. Der von der Berufung getroffenen Unterscheidung zwischen Zerstreuen und Führen kommt in diesem Zusammenhang\nkeine Bedeutung zu, weil die Merkmale 3.3.3 und 4 (1j und 1k) keine näheren\nVorgaben dazu enthalten, in welcher Weise der Flüssigkeitsstrom zu führen ist,\num die vorgesehenen Funktionen zu erzielen.\n\n77 d) Ausgehend von K6 lag es vor diesem Hintergrund ebenfalls nahe,\ndie Ausgestaltung so zu wählen, dass das Wärmetauschzwischenstück der Verarbeitungseinheit (CPU) gegenüberliegt, um eine optimale Kühlwirkung durch die\nKanäle zu erreichen.\n\n78 3. Ebenfalls zutreffend hat das Patentgericht entschieden, dass auch\nder Gegenstand von Patentanspruch 2 ausgehend von K6 naheliegend war.\n\n79 a) Patentanspruch 2 sieht als zusätzliches Merkmal vor, dass das Reservoir eine nicht glatte (non-smooth) Innenwand hat.\n\n80 Diese Ausgestaltung bewirkt nach der Beschreibung zusammen mit der\nAnordnung der Pumpe eine Verwirbelung des Wassers innerhalb des Reservoirs\n(Abs. 41).\n\n81 b) Eine solche Ausgestaltung war naheliegend.\n\n82 Nach den Feststellungen des Patentgerichts war im Stand der Technik\nbekannt, dass durch eine nicht glatte Ausgestaltung von Innenwänden eine Verwirbelung erzielt werden kann.\n\n83 Vor diesem Hintergrund ist das Patentgericht zutreffend zu dem Ergebnis\ngelangt, dass eine solche Ausgestaltung ausgehend von K6 nahelag.\n\n84 K6 sieht eine Kombination verschiedener Maßnahmen vor, um die Strömungsführung und damit den Wärmeaustausch zu verbessern. Dies gab Anlass,\n\nergänzende Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die eine weitere Optimierung des\nStrömungsverhaltens ermöglichen. Hierzu gehörte nach den Feststellungen des\nPatentgerichts die nicht glatte Ausgestaltung von Innenwänden.\n\n85 Die von der Berufung aufgezeigten Unterschiede zwischen der Vorrichtung aus K6 und der Vorrichtung, die in der US-Patentschrift 6 166 907 (K12)\noffenbart ist, führen nicht zu einer abweichenden Beurteilung. Das Patentgericht\nhat K12 nur als Beispiel dafür angeführt, dass nicht glatte Innenwände als Mittel\nzur Erzeugung zur Optimierung des Wärmtauschs im Stand der Technik bekannt\nwaren. Den weiteren Konstruktionsdetails kommt in diesem Zusammenhang\nkeine Bedeutung zu.\n\n86 IV. Die Kostenentscheidung beruht auf § 121 Abs. 2 PatG und § 97\nAbs. 1 ZPO.\n\nBacher Grabinski Kober-Dehm\n\nMarx Rensen\n\nVorinstanz:\nBundespatentgericht, Entscheidung vom 20.02.2020 - 7 Ni 31/19 (EP) -","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-05-10/x-zr-55-20","cited_norms":[{"jurabk":"PatG","ref":"§ 121","ref_norm":"121","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-05-10/x-zr-55-20","retrieved":"2026-10-24 08:01:44.051262+00:00"},"card":{"id":"bgh/2022-05-10/x-zr-55-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"10. 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