{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:090822B6STR280.22.0","court":"BGH","senate":"6. Strafsenat","decided":"2022-08-09","aktenzeichen":"6 StR 280/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n6 StR 280/22\n\nvom\n9. August 2022\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2022:090822B6STR280.22.0\n\nDer 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. August 2022 gemäß § 349\nAbs. 2 und 4 sowie entsprechend § 354 Abs. 1 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 22. März 2022 wird\n\na) das Verfahren in den Fällen 1, 8 und 14 der Urteilsgründe nach\n§ 154 Abs. 2 StPO eingestellt; insoweit trägt die Staatskasse die\nKosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten;\n\nb) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass\ndie Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten sexuellen\nMissbrauchs von Kindern in drei Fällen, davon in zwei Fällen in\nTateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern durch Zugänglichmachung pornographischer Inhalte entfällt.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines\nRechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren\nentstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Auf Antrag des Generalbundesanwalts stellt der Senat das Verfahren aus\nprozessökonomischen Gründen in den Fällen 1, 8 und 14 ein, weil die Urteilsgründe keine abschließende Bewertung zulassen, ob der Angeklagte in diesen\n\nFällen bereits unmittelbar zur Tatbegehung angesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss\nvom 11. Mai 2021 – 5 StR 42/21, NStZ-RR 2021, 335). Dies hat die Änderung\ndes Schuldspruchs sowie den Wegfall der für diese Taten festgesetzten Freiheitsstrafen von zweimal sechs Monaten und einmal acht Monaten zur Folge,\nlässt aber im Hinblick auf die verbleibenden 39 Strafen den Ausspruch über die\nGesamtfreiheitsstrafe (drei Jahre und sechs Monate) unberührt.\n\nSander Tiemann Wenske\n\nFritsche von Schmettau\n\nVorinstanz:\nLandgericht Halle, 22.03.2022 - 17 KLs 443 Js 6555/18 (1/22)","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-08-09/6-str-280-22","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-08-09/6-str-280-22","retrieved":"2026-10-24 07:56:58.493983+00:00"},"card":{"id":"bgh/2022-08-09/6-str-280-22","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"6. Strafsenat","date":"2022-08-09","dockets":["6 StR 280/22"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:090822B6STR280.22.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:090822B6STR280.22.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 09.08.2022 – 6 StR 280/22","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-08-09/6-str-280-22","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 22. März 2022 wird\n\na) das Verfahren in den Fällen 1, 8 und 14 der Urteilsgründe nach\n§ 154 Abs. 2 StPO eingestellt; insoweit trägt die Staatskasse die\nKosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten;\n\nb) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass\ndie Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten sexuellen\nMissbrauchs von Kindern in drei Fällen, davon in zwei Fällen in\nTateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern durch Zugänglichmachung pornographischer Inhalte entfällt.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines\nRechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren\nentstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/154","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"154","label":"§ 154 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:56:58.493983+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}