{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:040222B5STR366.21.0","court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2022-02-04","aktenzeichen":"5 StR 366/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n5 StR 366/21\n\nvom\n4. Februar 2022\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge\n\nhier: Pflichtverteidigerwechsel\n\nECLI:DE:BGH:2022:040222B5STR366.21.0\n\nDie Vorsitzende des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs hat am\n4. Februar 2022 beschlossen:\n\nDie Anträge auf Beiordnung von Rechtsanwältin K. anstelle des bisherigen Pflichtverteidigers Rechtsanwalt H.\nwerden zurückgewiesen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht Chemnitz hat den Angeklagten mit Urteil vom\n31. März 2021 wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer\nMenge in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und\nEinziehungsentscheidungen getroffen. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft am 7. April 2021 Revision eingelegt und diese nach Urteilszustellung am\n9. Juni 2021 am 6. Juli 2021 begründet.\n\n2 Mit an den Senat gerichtetem Schreiben vom 30. Dezember 2021 hat\nRechtsanwältin K. beantragt, sie anstelle des bisherigen Pflichtverteidigers für die Revisionshauptverhandlung als Pflichtverteidigerin zu bestellen. Der\nAngeklagte fühle sich vom bisherigen Pflichtverteidiger nicht mehr gut beraten\nund klage über dessen Abwesenheit. Das Vertrauensverhältnis – so die Rechtsanwältin – sei unwiderruflich zerrüttet. Daraufhin hat Rechtsanwalt H. einem Pflichtverteidigerwechsel zugestimmt und zugleich beantragt, ihn zu entpflichten und die Pflichtverteidigung auf Rechtsanwältin K. zu übertragen.\n\n3 Die Anträge bleiben in der Sache ohne Erfolg.\n\n4 Insbesondere ist ein Pflichtverteidigerwechsel nicht gemäß § 143a Abs. 2\nSatz 1 Nr. 3 StPO geboten. Danach ist die Bestellung des Pflichtverteidigers aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Beschuldigtem endgültig zerstört ist oder aus\neinem sonstigen Grund keine angemessene Verteidigung des Beschuldigten gewährleistet ist. Hier besteht kein Anlass für die Annahme, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Pflichtverteidiger und dem Angeklagten sei endgültig zerstört.\nOb dies der Fall ist, beurteilt sich vom Standpunkt eines vernünftigen und verständigen Beschuldigten und muss vom Antragsteller substantiiert dargelegt werden; die behauptete Zerstörung des Vertrauensverhältnisses muss mit konkreten\nTatsachen belegt werden, so dass pauschale, nicht näher belegbare Vorwürfe\neinen Pflichtverteidigerwechsel nicht rechtfertigen (BGH, Beschlüsse vom\n26. Februar 2020 – StB 4/20; vom 16. Februar 2021 – 3 StR 424/20;\nMeyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 143a Rn. 21 f.; KK-StPO/Willnow,\n8. Aufl., § 143 Rn. 5). Diesen Maßstäben genügt das Vorbringen des Angeklagten\nnicht. Es wird weder dargelegt, aufgrund welcher Umstände sich der Angeklagte\nnicht mehr gut beraten fühlt, noch wird konkretisiert, bei welchen Gelegenheiten\nder Pflichtverteidiger abwesend und aus welchen Gründen seine Anwesenheit\njeweils geboten war, so dass die Annahme einer endgültigen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses nicht gerechtfertigt ist.\n\n5 Auch ein konsensualer, zeit- und kostenaufwandsneutraler Pflichtverteidigerwechsel kommt mangels Vorliegens der Voraussetzungen nicht in Betracht.\n\nCirener\n\nVorinstanz:\nLandgericht Chemnitz, 1 KLs 860 Js 5480/19","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-02-04/5-str-366-21","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 143a","ref_norm":"143a","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-02-04/5-str-366-21","retrieved":"2026-10-24 07:56:45.090321+00:00"},"card":{"id":"bgh/2022-02-04/5-str-366-21","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. 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