{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2022:010922B4STR239.22.0","court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2022-09-01","aktenzeichen":"4 StR 239/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 239/22\n\nvom\n1. September 2022\nin der Strafsache\ngegen\n\nalias:\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2022:010922B4STR239.22.0\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 1. September 2022 gemäß\n§ 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 19. Januar 2022 im Adhäsionsausspruch\naufgehoben, soweit eine Ersatzpflicht des Angeklagten für\nkünftige immaterielle Schäden des Adhäsionsklägers festgestellt worden ist; auch insoweit wird von einer Entscheidung\nüber den Adhäsionsantrag abgesehen.\n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels, die insoweit entstandenen besonderen Kosten des Adhäsionsverfahrens und die dem Neben- und Adhäsionskläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt,\nauf die es die in Ungarn erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:3 angerechnet\nhat. Zudem hat das Landgericht dem Adhäsionsantrag weitgehend stattgegeben\nund im Übrigen von einer Entscheidung hierüber abgesehen. Die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hat den aus dem\n\nTenor ersichtlichen geringfügigen Teilerfolg; im Übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 1. Der Adhäsionsausspruch weist einen Rechtsfehler zum Nachteil des\nAngeklagten auf, soweit dessen Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden\ndes Adhäsionsklägers festgestellt ist.\n\n3 Für einen solchen Feststellungsausspruch ist nur Raum, wenn nicht ausschließlich vorhersehbare Schädigungsfolgen in Betracht stehen, die bereits von\nder Zubilligung des bezifferten Schmerzensgeldes umfasst sind (Grundsatz der\nEinheitlichkeit des Schmerzensgelds; vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007\n– VI ZR 133/06 Rn. 13; Urteil vom 14. Februar 2006 – VI ZR 322/04 Rn. 7 mwN;\ns. auch BGH, Beschluss vom 11. Mai 2022 – 4 StR 21/22). Nach den Urteilsgründen sind insbesondere auch die Halsverletzungen des Adhäsionsklägers zeitnah\nund komplikationslos verheilt. Mit Blick hierauf lässt das Urteil trotz der schweren\nPrimärverletzung eine tragfähige Begründung für den Eintritt von Spätschäden,\ndie bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nicht hätten berücksichtigt werden können, vermissen. Hierfür genügen auch die festgestellten gelegentlichen\nSchluckbeschwerden des Adhäsionsklägers nicht, die das Landgericht bereits\nbei der Begründung der Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes bedacht\nhat. Der Senat vermag sich somit im Ergebnis dem Teilaufhebungsantrag des\nGeneralbundesanwalts nicht zu verschließen.\n\n4 2. Im Übrigen hat die Überprüfung des Urteils auf die Sachrüge – auch\nunter Berücksichtigung der Ausführungen in der Gegenerklärung vom 17. August\n2022 – keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.\n\nQuentin Bartel Maatsch\n\nScheuß Weinland\n\nVorinstanz:\nLandgericht Essen, 19.01.2022 ‒ 22 Ks-70 Js 188/21-18/21","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-09-01/4-str-239-22","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2022-09-01/4-str-239-22","retrieved":"2026-10-24 07:55:50.300197+00:00"},"card":{"id":"bgh/2022-09-01/4-str-239-22","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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