{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:280121UXZR178.18.0","court":"BGH","senate":"10. Zivilsenat","decided":"2021-01-28","aktenzeichen":"X ZR 178/18","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nIM NAMEN DES VOLKES\nURTEIL\nX ZR 178/18\n\nVerkündet am:\n28. Januar 2021\nAnderer\nJustizangestellte\nals Urkundsbeamtin\nder Geschäftsstelle\n\nin der Patentnichtigkeitssache\n\nECLI:DE:BGH:2021:280121UXZR178.18.0\n\nDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung\nvom 19. November 2020 durch die Richter Dr. Grabinski und Hoffmann, die Richterinnen Dr. Kober-Dehm und Dr. Rombach sowie den Richter Dr. Rensen\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des 5. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 20. Juni 2018 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert.\n\nDas europäische Patent 1 105 991 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet\nder Bundesrepublik Deutschland insoweit für nichtig erklärt, als seine Patentansprühe 11 bis 14, 19 und 36 entfallen, seine Patentansprüche 3, 7,\n17 und 34 die folgende Fassung erhalten und sich die Rückbezüge auf\nAnspruch 3 in den Patentansprüchen 4 bis 6, auf Anspruch 7 in den Patentansprüchen 8 bis 10, auf Anspruch 17 in Patentanspruch 18 sowie auf\nAnspruch 34 in den Patentansprüchen 35 und 37 jeweils auf diese Fassung beziehen:\n\n3. A method of determining a scrambling code group for a received signal in a digital communication system, in which signals are scrambled by respective scrambling codes, the scrambling codes are assigned to respective scrambling code groups‚\nidentities of the scrambling code groups are encoded in the signals by respective code-word-wise cyclically distinct sequences\nof S-Hadamard code words, wherein the digital communication\nsystem has a base station and a mobile station,\n\nthe method comprising the steps of:\n\nthe mobile station\n\n- receiving the signal,\n\nwherein an identity of a scrambling code group of the\nbase station speciﬁc scrambling code is encoded in the\nsignal as one of a plurality of code-word-wise cyclically\ndistinct sequences of S-Hadamard code words,\n\nwherein each of the S-Hadamard code words is selected from a set of N orthogonal S-Hadamard sequences of length M, the N orthogonal S-Hadamard sequences given by\n\n[s0hi•L+k, 0, s1hi•L+k,1, …, sM-1hi•L+k, M-1] for i = 0, 1, …, N-1\n\nwherein [hi*L+k, 0, hi*L+k, 1, …, hi*L+K, M-1] is the (i*L+k)-th\nrow of a Sylvester-type Hadamard matrix of order M,\n\nwherein [S0, S1, …, SM-1] is a special sequence,\n\nwherein M and N are integer powers of two, N is smaller\nthan M, and L equals M/N,\n\nwherein k is a constant integer value selected from the\nrange [0, L-1],\n\n- correlating (604) the received signal to cyclic shifts of each\nof the plurality of code-word-wise cyclically distinct sequences of S-Hadamard code words;\n\n- combining (606) the correlations for each of the plurality\nof code-word-wise cyclically distinct sequences of S-Hadamard code words; and\n\n- determining (608) a maximal combined correlation to identify the scrambling code group for the received signal.\n\n7. A digital radio transmission system having at least one transmitter‚ which is a base station, and at least one receiver, which\nis a mobile station,\n\nwherein the digital radio transmission system comprises:\n\n- means in the transmitter for generating a synchronization\nsignal that includes signed versions of S-Hadamard sequences selected from a set of N orthgonal S-Hadamard\nsequences of length M,\n\nwherein the N orthogonal S-Hadamard sequences are\ngiven by\n\n[s0hi•L+k, 0, s1hi•L+k, 1, …, sM-1hi•L+k, M-1] for i = 0, 1, …, N-1\n\nwherein [hi*L+k, 0, hi*L+k, 1, …, hi*L+K, M-1] is the (i*L+k)-th\nrow of a Sylvester-type Hadamard matrix of order M,\n\nwherein [S0, S1, …, SM-1] is a special sequence having\ncomplex elements of constant magnitude,\n\nwherein M and N are integer powers of two, N is smaller\nthan M, and L equals M/N,\n\nwherein k is a constant integer value selected from the\nrange [0, L-1],\n\n- means in the receiver for estimating a time location and\nsequence identity of a received version of the synchronization signal based on the signed versions of S-Hadamard\nsequences included in the received version of the synchronization signal.\n\n17. A method of determining a time location of a received signal\nand identifying a Walsh-Hadamard sequence encoded as a\n\nS-Hadamard sequence included in the received signal in a digital communication system that has a base station and a mobile\nstation,\n\nwherein the S-Hadamard sequence is a product of the Walsh-Hadamard sequence and a special sequence having complex\nelements of constant magnitude and the Walsh-Hadamard sequence is a member of a ﬁrst set of Walsh-Hadamard sequences,\n\nwherein the S-Hadamard sequence is a member of a set of N\northogonal S-Hadamard sequences,\n\nthe method comprising the steps of:\n\nthe mobile station\n\n- receiving the signal,\n\nwherein an identity of a scrambling code group of the\nbase station specific scrambling code is encoded in the\nsignal as a code-word-wise cyclically distinct sequence\nof S-Hadamard code words,\n\nwherein each of the S-Hadamard code words is selected from the set of N orthogonal S-Hadamard sequences of length M, the N orthogonal S-Hadamard sequences given by\n\n[s0hi•L+k, 0, s1hi•L+k, 1, …, sM-1hi•L+k, M-1] for i = 0, 1, …, N-1\n\nwherein [hi*L+k, 0, hi*L+k, 1, …, hi*L+K, M-1] is the (i*L+k)-th\nrow of a Sylvester-type Hadamard matrix of order M,\n\nwherein [S0, S1, …, SM-1] is a special sequence having\ncomplex elements of constant magnitude,\n\nwherein M and N are integer powers of two, N is smaller\nthan M, and L equals M/N,\n\nwherein k is a constant integer value selected from the\nrange [0, L-1],\n\n- forming a position-wise product of the received signal and\nthe special sequence,\n\n- correlating the product with each of a plurality of Walsh-Hadamard sequences for identifying the Walsh-Hadamard\nsequence encoded in the received signal, and\n\n- determining the time location of the received signal based\non the identified Walsh-Hadamard sequence.\n\n34. An apparatus for use in determining a scrambling code group\nfor a received signal in a digital communication system, in which\nsignals are scrambled by respective scrambling codes, the\nscrambling codes are assigned to respective scrambling code\ngroups, identities of the scrambling code groups are encoded in\nthe signals by respective S-Hadamard code words,\n\nwherein an identity of a scrambling code group of the base station specific scrambling code is encoded in the signal as a codeword-wise cyclically distinct sequence of S-Hadamard code\nwords,\n\nwherein each of the S-Hadamard code words is selected from\na set of N orthogonal S-Hadamard sequences of length M, the\nN orthogonal S-Hadamard sequences given by\n\n[s0hi•L+k, 0, s1hi•L+k,1, …, sM-1hi•L+k, M-1] for i = 0, 1, …, N-1\n\nwherein [hi*L+k, 0, hi*L+k‚ 1, …, hi*L+K, M-1] is the (i*L+k)-th row of a\nSylvester-type Hadamard matrix of order M,\n\nwherein [S0, S1, …, SM-1] is a special sequence,\n\nwherein M and N are integer powers of two, N is smaller than\nM, and L equals M/N,\n\nwherein k is a constant integer value selected from the range\n[0, L-1];\n\nthe apparatus comprising:\n\nan S-Hadamard code word generator (904) that produces at\nleast one S-Hadamard code word based on the special sequence, wherein S-Hadamard code words correspond to respective members of a set of Walsh-Hadamard sequences position-wise scrambled with the special sequence; and\n\na decorrelator (902), wherein the decorrelator forms at least one\ncorrelation of the received signal with at least one S-Hadamard\ncode word produced by the S-Hadamard code word generator.\n\nIm Übrigen wird die Klage der Klägerin zu 1 abgewiesen.\n\nVon den Gerichtskosten beider Rechtszüge tragen die Beklagte ein\nSechstel, die Klägerin zu 1 ein Drittel und die Klägerin zu 2 die Hälfte. Von\nden außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1 in beiden Rechtszügen\nträgt diese selbst zwei Drittel und die Beklagte ein Drittel. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten in beiden Rechtszügen tragen diese\nselbst und die Klägerin zu 1 jeweils drei Zehntel sowie die Klägerin zu 2\nzwei Fünftel.\n\nVon Rechts wegen\n\nTatbestand:\n\n1 Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 105 991\n(Streitpatent), das - unter Inanspruchnahme der Priorität der US-amerikanischen\nAnmeldung 135 247 vom 17. August 1998 - am 30. Juli 1999 international angemeldet wurde. Das Streitpatent betrifft Kommunikationsverfahren und -vorrichtungen, die auf orthogonalen Hadamard-basierten Sequenzen mit ausgewählten\nKorrelationseigenschaften beruhen. Es umfasst 39 Patentansprüche.\n\n2 Patentansprüche 3, 7, 17 und 34 lauten in der Verfahrenssprache wie folgt:\n\n\"3. A method of determining a scrambling code group for a received signal\nin a digital communication system, in which signals are scrambled by\nrespective scrambling codes, the scrambling codes are assigned to respective scrambling code groups, identities of the scrambling code\ngroups are encoded in the signals by respective code-word-wise cyclically distinct sequences of code words, the method comprising the\nsteps of:\n\ncorrelating (604) the received signal to cyclic shifts of each of a plurality\nof sequences of code words, wherein the code words are S-Hadamard\nsequences;\n\ncombining (606) the correlations for each of the plurality of sequences\nof code words; and\n\ndetermining (608) a maximal combined correlation to identify the\nscrambling code group for the received signal.\"\n\n\"7. A digital radio transmission system having at least one transmitter and\nat least one receiver, comprising:\n\nmeans in the transmitter for generating a synchronization signal that\nincludes signed versions of S-Hadamard sequences, wherein the S-Hadamard sequences correspond to members of a first set of Walsh-Hadamard sequences position-wise scrambled with a special sequence having complex elements of constant magnitude;\n\nmeans in the receiver for estimating a time location and sequence identity of a received version of the synchronization signal.\"\n\n\"17. A method of determining a time location of a received signal and identifying a Walsh-Hadamard sequence encoded as a S-Hadamard sequence included in the received signal, wherein the S-Hadamard sequence is a product of the Walsh-Hadamard sequence and a special\nsequence having complex elements of constant magnitude and the\nWalsh-Hadamard sequence is a member of a first set of Walsh-Hadamard sequences, comprising the steps of:\n\nforming a position-wise product of the received signal and the special\nsequence; and\n\ncorrelating the product with each of a plurality of Walsh-Hadamard sequences for identifying the Walsh-Hadamard sequence encoded in the\nreceived signal.\"\n\n\"34. An apparatus for use in determining a scrambling code group for a received signal in a digital communication system, in which signals are\nscrambled by respective scrambling codes, the scrambling codes are\nassigned to respective scrambling code groups, identities of the scrambling code groups are encoded in the signals by respective code words,\nthe apparatus comprising:\n\nan S-Hadamard code word generator (904) that produces at least one\nS-Hadamard code word based on a special sequence, wherein\nS-Hadamard code words correspond to respective members of a set\nof Walsh-Hadamard sequences position-wise scrambled with the special sequence; and\n\na decorrelator (902), wherein the decorrelator forms at least one correlation of the received signal with at least one S-Hadamard code word\nproduced by the S-Hadamard code word generator.\"\n\n3 Die Patentansprüche 4 bis 6 beziehen sich unmittelbar auf Patentanspruch 3, die Patentansprüche 8 bis 14 unmittelbar oder mittelbar auf Patentanspruch 7, die Patentansprüche 18 und 19 unmittelbar auf Patentanspruch 17 und\ndie Patentansprüche 35 bis 37 unmittelbar oder mittelbar auf Patentanspruch 34\nzurück.\n\n4 Die Klägerin zu 1 hat den Rechtsbestand des Streitpatents zuletzt im Umfang der Patentansprüche 3 bis 14, 17 bis 19 und 34 bis 37 angegriffen und insoweit fehlende Patentfähigkeit und eine unzulässige Erweiterung geltend gemacht. Hinsichtlich der Unteransprüche 11 bis 14, 19 und 36 hat sie geltend gemacht, dass die streitpatentgemäße Lehre nicht ausführbar offenbart worden sei.\nDie Klägerin zu 2 hat den Rechtsbestand des Streitpatents über den Umfang des\nAngriffs der Klägerin zu 1 hinaus auch hinsichtlich der Patentansprüche 27 bis\n33 angegriffen. Die Beklagte hat das Streitpatent in der erteilten Fassung sowie\nmit zuletzt zehn Hilfsanträgen verteidigt.\n\n5 Das Patentgericht hat das Streitpatent im angegriffenen Umfang für nichtig\nerklärt. Dagegen wendet sich die Beklagte mit ihrer Berufung, mit der sie das\nStreitpatent weiter in der erteilten Fassung sowie zuletzt mit sechs Hilfsanträgen\nverteidigt. Die Klägerin zu 1 tritt dem Rechtsmittel entgegen. Die Klägerin zu 2\nhat die Klage in der Berufungsinstanz zurückgenommen.\n\nEntscheidungsgründe:\n\n6 Die Berufung der Beklagten ist zulässig und teilweise begründet.\n\n7 I. Das Streitpatent betrifft die Synchronisation einer Mobilstation mit\neiner Basisstation im Rahmen eines digitalen Kommunikationssystems mit Zellularstruktur.\n\n8 1. Nach der Beschreibung sind in den meisten digitalen Kommunikationssystemen mit zellularer Struktur Kommunikationskanäle durch frequenzmodulierte Funkträgersignale implementiert. Bei den aktuellen Zugriffstechniken\n(wie Zeitmultiplex [TDMA] und Code-Multiplex [CDMA]) werde jeder Funkkanal\nin eine Reihe von Zeitschlitzen aufgeteilt, die wiederum in aufeinanderfolgende\nRahmen mit einer vorbestimmten Dauer unterteilt seien. Demselben Benutzer\nzugewiesene Zeitschlitze, die nicht notwendigerweise fortlaufende Zeitschlitze\nauf dem Funkträger sein müssten, könnten als ein dem Benutzer zugewiesener\nlogischer Kanal betrachtet werden. Während eines jeden Zeitschlitzes werde\neine vorbestimmte Anzahl digitaler Bits entsprechend der verwendeten Zugriffstechnik (etwa CDMA) übertragen. Zusätzlich zu den logischen Kanälen für\nSprach- oder Datenverkehr seien logische Kanäle für Steuernachrichten und\nSynchronisationskanäle für Broadcast-Nachrichten vorgesehen.\n\n9 Das von der Mobilstation oder einem anderen Fernendgerät empfangene\nSignal sei typischerweise eine Überlagerung abgeschwächter, schwundbehafteter und gestörter Versionen des von der Basisstation übertragenen Signals. Zudem seien der Mobilstation die Schlitz- und Rahmengrenzen in dem empfangenen Signal ebenso unbekannt wie der spezifische Downlink-Verwürfelungscode,\nder von der Basisstation verwendet worden sei. Bei der sogenannten \"Zellensuche\" sei es daher das Ziel der Mobilstation, eine oder mehrere Basisstationen in\ndem rauschartigen empfangenen Signal zu erfassen und zu identifizieren sowie\n\nden von der Basisstation verwendeten Verwürfelungscode zu bestimmen. Insoweit sei es bekannt, dass das Signal der Basisstation einen unverwürfelten Teil\numfasse, welcher der Mobilstation die Synchronisation erleichtere und Synchronisationskanal SCH genannt werden könne.\n\n10 2. Dem Streitpatent liegt vor diesem Hintergrund die Aufgabe zugrunde, bei der Zellensuche im Rahmen eines digitalen Kommunikationssystems\ndie Synchronisation des empfangenden Fernendgeräts zu verbessern und zu\nvereinfachen.\n\n11 3. Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt das Streitpatent mit Patentanspruch 3 ein Verfahren mit den folgenden Merkmalen vor:\n\n3.1 A method of determining a Verfahren zum Bestimmen einer\nscrambling code group for a re- Verwürfelungscodegruppe für ein\nceived signal in a digital commu- empfangenes Signal in einem Diginication system talkommunikationssystem,\n\n3.2 in which in dem\n\n3.2.1 signals are scrambled by respec- Signale durch jeweilige Verwürfetive scrambling codes, lungscodes verwürfelt sind,\n\n3.2.2 the scrambling codes are as- wobei die Verwürfelungscodes jesigned to respective scrambling weiligen Verwürfelungscodegrupcode groups, pen zugewiesen sind,\n\n3.2.3 identities of the scrambling code wobei die Identitäten der Verwürfegroups are encoded in the sig- lungscodegruppen in den Signalen\nnals by respective code-word- durch jeweilige codewortmäßig\n\nwise cyclically distinct se- zyklisch unterschiedliche Sequenquences of code words, zen von Codewörtern codiert sind,\n\n3.3 the method comprising the steps wobei das Verfahren die Schritte\nof: umfasst zum:\n\n3.3.1 correlating (604) the received Korrelieren (604) des empfangenen\nsignal to cyclic shifts of each of a Signals mit zyklischen Verschieplurality of sequences of code bungen von jedem von einer Vielwords, wherein the code words zahl von Sequenzen von Codewörare S-Hadamard sequences; tern, wobei die Codewörter S-Hadamard-Sequenzen sind;\n\n3.3.2 combining (606) the correlations Kombinieren (606) der Korrelatiofor each of the plurality of se- nen für jede von der Vielzahl von\nquences of code words; and Sequenzen von Codewörtern; und\n\n3.3.3 determining (608) a maximal Bestimmen (608) einer maximalen\ncombined correlation to identify kombinierten Korrelation, um die\nthe scrambling code group for Verwürfelungscodegruppe für das\nthe received signal. empfangene Signal zu identifizieren.\n\n12 Mit Patentanspruch 7 schlägt das Streitpatent eine Vorrichtung mit den\nfolgenden Merkmalen vor:\n\n7.1 A digital radio transmission sys- Digitalfunkübertragungs-System\ntem\n\n7.2 having at least one transmitter mit wenigstens einem Sender und\nand at least one receiver, com- wenigstens einem Empfänger, umprising: fassend:\n\n7.3 means in the transmitter for gen- eine Einrichtung in dem Sender\nerating a synchronization signal zum Erzeugen eines Synchronisatithat includes signed versions of onssignals, das vorzeichenbehaf-S-Hadamard sequences, tete Versionen von S-Hadamardwherein the S-Hadamard se- Sequenzen enthält, wobei die S-\nquences correspond to members Hadamard-Sequenzen Mitgliedern\nof a first set of Walsh-Hadamard eines ersten Satzes von Walshsequences position-wise scram- Hadamard-Sequenzen entsprebled with a special sequence chen, die positionsmäßig mit einer\nhaving complex elements of con- Spezialsequenz mit komplexen\nstant magnitude; Elementen konstanter Größe verwürfelt sind;\n\n7.4 means in the receiver for esti- eine Einrichtung in dem Empfänger\nmating a time location and se- zum Schätzen einer Zeitortsbestimquence identity of a received ver- mung und einer Sequenzidentität\nsion of the synchronization sig- einer empfangenen Version des\nnal. Synchronisationssignals.\n\n13 Patentanspruch 17 des Streitpatents betrifft ein Verfahren mit den folgenden Merkmalen:\n\n17 A method of Verfahren zum\n\n17.1 determining a time location of a Bestimmen einer Zeitortsbestimreceived signal and identifying a mung eines empfangenen Signals\nWalsh-Hadamard sequence en- und Identifizieren einer Walshcoded as a S-Hadamard se- Hadamard-Sequenz, die als eine\nquence included in the received S-Hadamard-Sequenz codiert ist,\nsignal, die in dem empfangenen Signal\nenthalten ist,\n\n17.1.1 wherein the S-Hadamard se- wobei die S-Hadamard-Sequenz\nquence is a product of the ein Produkt der Walsh-Hadamard-Walsh-Hadamard sequence and Sequenz und\n\n17.1.2 a special sequence having com- einer Spezialsequenz mit kompleplex elements of constant mag- xen Elementen einer konstanten\nnitude and Größe ist, und\n\n17.2 the Walsh-Hadamard sequence die Walsh-Hadamard-Sequenz ein\nis a member of a first set of Mitglied eines ersten Satzes von\nWalsh-Hadamard sequences, Walsh-Hadamard-Sequenzen ist,\n\n17.3 comprising the steps of mit den Schritten zum:\n\n17.3.1 forming a position-wise product Bilden eines positionsmäßigen Proof the received signal and the duktes des empfangenen Signals\nspecial sequence; and und der Spezialsequenz; und\n\n17.3.2 correlating the product with each Korrelieren des Produktes mit jeder\nof a plurality of Walsh-Hadamard von einer Vielzahl von Walshsequences for identifying the Hadamard-Sequenzen zum Identifizieren der in dem empfangenen\n\nWalsh-Hadamard sequence en- Signal codierten Walsh-Hadamardcoded in the received signal. Sequenz.\n\n14 Mit Patentanspruch 34 schlägt das Streitpatent eine weitere Vorrichtung\nmit folgenden Merkmalen vor:\n\n34 An apparatus Vorrichtung\n\n34.1 for use in determining a scram- zur Verwendung beim Bestimmen\nbling code group for a received einer Verwürfelungscodegruppe\nsignal in a digital communica- für ein empfangenes Signal in eition system, nem Digitalkommunikationssystem,\n\n34.2 in which signals are scrambled in dem Signale durch jeweilige\nby respective scrambling Verwürfelungscodes verwürfelt\ncodes, sind,\n\n34.3 the scrambling codes are as- wobei die Verwürfelungscodes jesigned to respective scrambling weiligen Verwürfelungscodegrupcode groups, pen zugewiesen sind,\n\n34.4 identities of the scrambling wobei die Identitäten der Verwürcode groups are encoded in the felungscodegruppen in den Signasignals by respective code len durch jeweilige Codewörter cowords, diert sind,\n\n34.5 the apparatus comprising: wobei die Vorrichtung umfasst:\n\n34.5.1 an S-Hadamard code word gen- einen S-Hadamard-Codewort-Geerator (904) nerator (904),\n\n34.5.1.1 that produces at least one S- der wenigstens ein S-Hadamard-Hadamard code word based on Codewort auf der Grundlage einer\na special sequence, Spezialsequenz produziert,\n\n34.5.1.2 wherein S-Hadamard code wobei S-Hadamard-Codewörter\nwords correspond to respective jeweiligen Mitgliedern eines Satmembers of a set of Walsh- zes von Walsh-Hadamard-Se-Hadamard sequences position- quenzen entsprechen, die positiwise scrambled with the special onsmäßig mit der Spezialsequenz\nsequence; verwürfelt sind;\n\n34.5.2 and a decorrelator (902), und einen Dekorrelator (902),\n\n34.5.2.1 wherein the decorrelator forms wobei der Dekorrelator wenigsat least one correlation of the re- tens eine Korrelation des empfanceived signal with at least one genen Signals mit wenigstens ei-S-Hadamard code word pro- nem durch den S-Hadamardduced by the S-Hadamard code Codewort-Generator erzeugten S-\nword generator. Hadamard-Codewort bildet.\n\n15 4. Das Patentgericht hat die Fachperson in seinen Hinweisen nach\n§ 83 Abs. 1 PatG zutreffend als Ingenieur(in) der Nachrichtentechnik mit Universitätsabschluss angesehen. Diese Fachperson verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Signalübertragung in digitalen Kommunikationssystemen mit drahtlosem Zugang und informiert sich über alle aktuellen Entwicklungen im Bereich der Standardisierung.\n\n16 5. Aus Sicht einer solchen Fachperson ist die Lehre aus den vorgenannten Patentansprüchen wie folgt auszulegen:\n\n17 a) Patentanspruch 3\n\n18 aa) Der Anspruch betrifft die Bestimmung einer Verwürfelungscodegruppe für ein Signal, das von einem Fernendgerät empfangen wurde.\n\n19 bb) Der Gebrauch von Verwürfelungscodegruppen erlaubt dem\nFernendgerät ein zweistufiges Vorgehen, indem es zunächst die Verwürfelungscodegruppe und danach aus der Anzahl gruppenzugehöriger Verwürfelungscodes den seitens der Basisstation verwendeten Verwürfelungscode ermittelt.\nAuf diese Art und Weise erübrigt sich eine aufwändige Prüfung aller in Betracht\nkommender Verwürfelungscodes (Streitpatentschrift Abs. 24). Das Streitpatent\ngibt die Anzahl der zu verwendenden Verwürfelungscodegruppen, der zu verwendenden Verwürfelungscodes und der gruppenzugehörigen Verwürfelungscodes nicht vor, sondern zeigt nur beispielhaft auf, dass 512 Verwürfelungscodes\nverwendet und in 32 Gruppen von jeweils 16 Codes aufgeteilt werden können.\nNach der Bestimmung der Codegruppe müsste dann nur noch aus 16 Codes der\nrichtige ausgewählt werden (Streitpatentschrift Abs. 30 ff.).\n\n20 cc) Die Identität der Verwürfelungscodegruppen in den Signalen ist\ndurch Codewörter codiert. Die Codewörter werden durch zyklisch unterschiedliche Sequenzen gebildet (Merkmal 3.2.3). Die Sequenzen sind S-Hadamard-Sequenzen (Merkmal 3.3.1).\n\n21 dd) Eine S-Hadamard-Sequenz ist - wie sich aus der Beschreibung\nergibt (Streitpatentschrift Abs. 46 f.) - eine orthogonale Sequenz, die auf einer\nWalsh-Hadamard-Sequenz und einer weiteren Sequenz beruht, aber bessere\nAutokorrelationseigenschaften haben kann als orthogonale Gold-Codes (vgl.\ndazu Streitpatentschrift Abs. 42 ff.). In der Beschreibung wird ausgeführt, dass\n\ngemäß einem Aspekt der Erfindung jede Walsh-Hadamard-Sequenz positionsmäßig mit einer speziellen komplexen Sequenz mit Einheitsgrößenkomponenten\nmultipliziert und die Spezialsequenz S sorgfältig ausgewählt werden muss, so\ndass die Mitglieder des resultierenden Satzes von S-Hadamard-Sequenzen gute\nAutokorrelations- und Kreuzkorrelationseigenschaften aufgrund der S-Sequenz\nhaben (Streitpatentschrift Abs. 47). Anspruch 3 in seiner erteilten und mit dem\nHauptantrag verteidigten Fassung - wie auch den Ansprüchen 7 , 17 und 34 -\nsind aber außer der Bestimmung, dass die Codewörter S-Hadamard-Sequenzen\nsind, keine weiteren Vorgaben zu deren Beschaffenheit zu entnehmen, so dass\nes für das Vorliegen eines Codewords im Sinne der Erfindung hinreichend ist,\nwenn es sich dabei um eine S-Hadamard-Sequenz handelt, und die konkrete\nAuswahl der Sequenz, die neben der Walsh-Hadamard-Sequenz zur Bildung des\nS-Hadamard-Sequenz verwendet wird, der Fachperson überlassen bleibt.\n\n22 ee) Merkmalsgruppe 3.3 sieht als Schritte für das Verfahren zum Bestimmen der Verwürfelungscodegruppe zunächst ein Korrelieren des empfangenen Signals mit zyklischen Verschiebungen von jedem von einer Vielzahl von\nSequenzen von Codewörtern, sodann ein Kombinieren der Korrelationen für jede\nvon der Vielzahl von Sequenzen und schließlich ein Bestimmen einer maximal\nkombinierten Korrelation vor, um die Verwürfelungscodegruppe für das empfangene Signal zu identifizieren.\n\n23 b) Patentanspruch 7\n\n24 aa) Der Anspruch betrifft ein Digitalfunkübertragungssystem bestehend\naus wenigstens einem Sender und wenigstens einem Empfänger.\n\n25 bb) Der Sender muss zur Erzeugung eines Synchronisationssignals geeignet sein, das eine Version von S-Hadamard-Sequenzen - im vorgenannten\nSinn - enthält, wobei die Version durch positionsmäßiges Verwürfeln einer Ver-\n\nsion eines ersten Satzes von Walsh-Hadamard-Sequenzen mit einer Spezialsequenz mit komplexen Elementen konstanter Größe generiert wird (Merkmal 7.3).\nDarüber hinaus lässt es Anspruch 7 offen, ob das von dem Sender zu erzeugende Synchronisationssignal über die Verwürfelung auf Grundlage der Spezialsequenz auch noch auf Grundlage einer basisstationsspezifischen Verwürfelungsfolge verwürfelt ist oder nicht. Die entsprechende Möglichkeit wird zwar in\nder Beschreibung erwähnt, hat aber im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden.\n\n26 cc) Der Empfänger weist eine Einrichtung zum Schätzen einer Zeitortbestimmung und einer Sequenzidentität auf. Das Patentgericht hat unter einer\nZeitortbestimmung die Bestimmung der Rahmengrenze eines Synchronisationssignals verstanden. Aus der Beschreibung ergibt sich, dass mit Zeitortbestimmung das Finden der Timing-Referenz gemeint ist, die neben der Rahmensynchronisation auch eine Downlink-Chip- oder Symbolsynchronisation zum Gegenstand haben kann (Streitpatentschrift Abs. 11). Der Empfänger muss daher - entsprechend den Ausführungen des Patentgerichts - eine Einrichtung zur Synchronisierung in diesem Sinn und zur Identifizierung des empfangenen Synchronisationssignals aufweisen. Die Einrichtung muss indessen nicht alle denkbaren Eingrenzungen des Zeitortes vornehmen können, sondern den Zeitort nur soweit\nbestimmen können, wie das im Zusammenhang mit der Zellensuche erforderlich\nist.\n\n27 c) Patentanspruch 17\n\n28 aa) Der Anspruch betrifft ein Verfahren zum Bestimmen des Zeitorts eines empfangenen Signals und zum Identifizieren einer Walsh-Hadamard-Sequenz, die als eine S-Hadamard-Sequenz codiert und in dem empfangenen Signal enthalten ist.\n\n29 bb) Wie bei Anspruch 7 ist auch bei Anspruch 17 mit der Bestimmung\neiner Zeitortsbestimmung die Synchronisierung des empfangenen Signals angesprochen.\n\n30 cc) Entsprechend den Ausführungen des Patentgerichts liefert das beanspruchte Verfahren Korrelationswerte, die eine Zuordnung der gemäß Merkmal 17.3.1 decodierten Walsh-Hadamard-Sequenz mit der jeweiligen Walsh-Hadamard-Sequenz aus der Vielzahl der Walsh-Hadamard-Sequenzen gemäß\nMerkmal 17.3.2 gestatten. Weitere Schritte zur Identifizierung der Walsh-Hadamard-Sequenz sieht Anspruch 7 nicht vor.\n\n31 dd) Offenbleiben kann, ob die Verfahrensschritte nach den Merkmalen\n17.3.1 und 17.3.2 neben der Identifizierung der Walsh-Hadamard-Sequenz auch\nder Zeitortbestimmung bzw. Sequenzbestimmung dienen. Denn selbst wenn dies\nder Fall sein sollte, zeigt die Berufung jedenfalls nicht auf, dass sich daraus in\nentscheidungserheblichem Umfang ein anderes Verständnis dieser Verfahrensmerkmale ergibt, als es vom Patentgericht vertreten worden ist.\n\n32 d) Patentanspruch 34\n\n33 aa) Der Anspruch betrifft eine zum Bestimmen einer Verwürfelungscodegruppe für ein empfangenes Signal geeignete Vorrichtung (Merkmal 34.1).\n\n34 bb) Die Vorrichtung weist einen S-Hadamard-Codewort-Generator und\neinen Dekorrelator auf.\n\n35 cc) Der Generator soll wenigstens ein S-Hadamard-Codewort erzeugen, indem er die Produkte einer Spezialsequenz (Merkmal 34.5.1.1) und einer\nMehrzahl von Mitgliedern eines ersten Satzes von Walsh-Hadamard-Sequenzen,\nd.h. nicht beliebiger, sondern ausgewählter Walsh-Hadamard-Sequenzen, errechnet. Wie die Auswahl der Walsh-Hadamard-Sequenzen zu erfolgen hat, lässt\n\nsich dem Anspruch nicht entnehmen, bleibt also dem Belieben der Fachperson\nüberlassen.\n\n36 dd) Der Dekorrelator soll dann eine Korrelation des empfangenen Signals mit dem durch den vorgenannten Generator erzeugten S-Hadamard-Codewort bilden.\n\n37 II. Das Patentgericht hat seine Entscheidung, soweit noch erheblich,\nim Wesentlichen wie folgt begründet:\n\n38 D1 (SMG2 UMTS Physical Layer Expert Group, UTRA Physical Layer\nDescription - FDD parts [v0.4, 1998-06-25], STC SMG2 UMTS-L1, Tdoc SMG2\nUMTS-L1 221/98) dokumentiere die im UMTS-Standardisierungsprozess angewendete Synchronisation und Bestimmung der Codegruppe im sekundären Synchronisationskanal. Es würden 32 Code-Gruppen mit jeweils 16 orthogonalen\nGoldcodes verwendet. Die Bestimmung der Codegruppen/Synchronisation erfolge durch Korrelation des empfangenen Signals mit den Codegruppen. Die\nstreitpatentgemäße Lösung schlage eine dem Gold-Code alternative Codierung\nvor, um die Synchronisation und Bestimmung der Codegruppe zu vereinfachen.\nSie betreffe damit die der technischen Anwendung vorgelagerte Fragestellung,\nwelche Sequenzen für die Codierung ausgewählt werden sollen. Auch nach der\nstreitpatentgemäßen Lehre würden nicht alle S-Hadamard-Sequenzen verwendet, sondern lediglich geeignete Sequenzen ausgewählt. Mit dem Wissen um die\nVorteile der S-Hadamard-Sequenzen, wie die teils guten Korrelationseigenschaften und die effektive Verwendung von Fast Walsh Transformationen (FWT) bei\nder Dekorrelation habe es für die Fachperson auf der Hand gelegen, verwürfelte\nWalsh-Hadamard-Sequenzen zu verwenden.\n\n39 D1 offenbare ein Verfahren zur Bestimmung der Verwürfelungscodegruppe mit den drei Verfahrensschritten Korrelieren, Kombinieren der Korrelation\n\nund Bestimmen der maximalen Korrelation, wobei D1 Goldcodes verwende. Patentanspruch 3 weise keinen Verfahrensschritt auf, der für S-Hadamard-Codewörter anders wäre als für Gold-Codewörter. Da dem ausschließlich mathematische Vorüberlegungen zugrundelägen, seien gleichwohl sämtliche Merkmale des\nPatentanspruchs 3 aus D1 bekannt und das Verfahren daher nicht neu.\n\n40 Das mit Patentanspruch 7 geschützte Digitalfunkübertragungssystem sei\ndurch D2 (Adachi, F. und Sawahashi, M., Wideband Wireless Access Based on\nDS-CDMA, IEICE Trans. Commun., Vol. E81-B, No. 7 von Juli 1998) offenbart.\nIn D2 sei auch die Verwendung von Walsh-Hadamard-Funktionen als Möglichkeit\nneben den bereits erwähnten Gold-Codes vorgesehen.\n\n41 Sämtliche Merkmale des mit Patentanspruch 17 beanspruchten Verfahrens seien aus D8 (internationale Anmeldung WO 96/05668) bekannt. Die Fachperson lese mit, dass das empfangene Signal synchronisiert werden müsse.\nAuch erwähne D8 explizit die Verwendung verwürfelter Walsh-Hadamard-Sequenzen.\n\n42 Die Lehre aus Patentanspruch 34 unterscheide sich von der in D8 offenbarten Empfangsvorrichtung nur funktional dadurch, dass die beanspruchte Vorrichtung zum Bestimmen einer Verwürfelungsgruppe verwendet werden solle.\nDie Vorrichtung gemäß D8 werde zum Erkennen von Informationssymbolen aus\neinem Signal, das Überlappungen von gespreizten, verwürfelten Symbolen enthalte, verwendet. Für die Fachperson sei es naheliegend gewesen, diese Vorrichtung auch zum Erkennen von Codewörtern im Sinne des Merkmals 34.4 einzusetzen, die mit der Identität der Verwürfelungscodegruppen und so auch mit\nder Verwürfelungscodegruppe korrespondierten. Codewörter für die Identität von\nGruppen einzusetzen, gehöre zum Grundwissen der Fachperson.\n\n43 Auch in den Fassungen der Hilfsanträge 1 und 3 beruhe zumindest Patentanspruch 3 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Die nebengeordneten Patentansprüche beürften keiner weiteren Prüfung, weil die Beklagte schriftsätzlich\nund in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben habe, dass sie die\nFassungen der Hilfsanträge als geschlossenen Anspruchssatz verstehe und das\nStreitpatent in angegebener Reihenfolge verteidige.\n\n44 III. Die Beurteilung des Patentgerichts hält der Überprüfung im Berufungsverfahren nur teilweise stand.\n\n45 1. Im Ergebnis zutreffend hat das Patentgericht erkannt, dass die Patentansprüche 3, 7, 17 und 34 in der erteilten Fassung nicht patentfähig sind.\n\n46 a) Das mit Patentanspruch 3 beanspruchte Verfahren ist neu. Es beruht aber nicht auf erfinderischer Tätigkeit.\n\n47 aa) Die Lehre aus Patentanspruch 3 ist gegenüber D1 neu.\n\n48 (1) In D1 ist die initiale Funkzellensuche für das UMTS-System beschrieben, wonach die Mobilstation die Basisstation sucht, zu der sie den geringsten Pfadverlust erfährt. Die Suche erfolgt in den drei Schritten \"Schlitzsynchronisation\", \"Rahmensynchronisation und Gruppenidentifikation\" und \"Identifikation des Verwürfelungscodes\". Während des ersten Schritts nutzt die Mobilstation den primären Synchronisationskanal (SCH) zur Aufnahme der Schlitzsynchronisation. Im zweiten Schritt verwendet die Mobilstation den sekundären\nSCH, um die Rahmensynchronisation und die Codegruppe der im ersten Schritt\nfestgestellten Basisstation zu ermitteln. Dies erfolgt durch Korrelation des empfangenen Signals an den Positionen des sekundären Synchronisationscodes mit\nallen möglichen sekundären Synchronisationscodes (D1, 6.3.1 Initial cell search,\nS. 42 f.). Jeder sekundäre Synchronisationscode wird aus einem Satz von 17 ver-\n\nschiedenen Gold-Codes der Länge 256 ausgewählt. Diese Sequenz auf dem sekundären SCH zeigt an, zu welcher der 32 Code-Gruppen der Downlink-Verwürfelungscode der Basisstation gehört. 32 Sequenzen werden zur Codierung der\n32 unterschiedlichen Codegruppen mit jeweils 16 Verwürfelungscodes genutzt.\nDie 32 Sequenzen sind so konstruiert, dass ihre zyklischen Verschiebungen einzigartig sind (D1, 2.3.3.2.3 Synchronisation Channel, S. 15). Durch Identifizierung des Sequenzpaares, das von 512 Entscheidungsvariablen den maximalen\nKorrelationswert ergibt, wird die Codegruppe und die Rahmensynchronisation\nbestimmt (D1, 6.3.1 Initial cell search, S. 43 oben).\n\n49 (2) Damit sind alle Merkmale des Verfahrens nach Patentanspruch 3\nmit Ausnahme des Merkmals 3.3.1 offenbart, soweit darin bestimmt ist, dass die\nCodewörter S-Hadamard-Sequenzen sind.\n\n50 (3) Unzutreffend hat das Patentgericht trotz der fehlenden Offenbarung\nvon S-Hadamard-Sequenzen als Codewörter die Neuheit der Lehre aus Patentanspruch 3 verneint.\n\n51 (a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen\nzwar bei der Prüfung, ob der Gegenstand eines Patentanspruchs auf erfinderischer Tätigkeit beruht, nur diejenigen Anweisungen berücksichtigt werden, welche die Lösung des technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen\noder zumindest beeinflussen. Nicht berücksichtigungsfähig sind deshalb Anweisungen, die ausschließlich Aspekte betreffen, die nach Art. 52 Abs. 2 und 3 EPÜ\nvon der Patentierung ausgenommen sind, wie z.B. die Auswahl oder Verarbeitung von Daten (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - X ZR 3/12, GRUR 2013,\n275 Rn. 41 - Routenplanung) oder die Wiedergabe topographischer Informationen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 - X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Rn. 39\n- Wiedergabe topographischer Informationen).\n\n52 Das gilt im Grundsatz auch für mathematische Methoden, die als solche\nnach Art. 52 Abs. 2 Buchst. a EPÜ von der Patentierung ausgeschlossen sind.\nAllerdings kann eine mathematische Methode nur dann als nicht-technisch angesehen werden, wenn sie im Zusammenhang mit der beanspruchten Lehre keinen\nBezug zur gezielten Anwendung von Naturkräften aufweist (BGH, Beschluss vom\n30. Juni 2015 - X ZB 1/15, GRUR 2015, 983 - Flugzeugzustand).\n\n53 (b) Die bislang nicht entschiedene Frage der Anwendbarkeit der für die\nPrüfung der erfinderischen Tätigkeit entwickelten Grundsätze auch bei der Neuheitsprüfung (vgl. BGH, aaO Rn. 45 - Wiedergabe topographischer Informationen) bedarf auch im Streitfall keiner Entscheidung. Denn die Anweisung, S-Hadamard-Sequenzen als Codewörter für das Korrelieren des empfangenen Signals\nmit zyklischen Verschiebungen von jedem von einer Vielzahl Sequenzen von\nCodewörtern, für das Kombinieren der Korrelationen für jede von der Vielzahl von\nSequenzen von Codewörtern und für das Bestimmen einer maximalen kombinierten Korrelation zu verwenden, ist ein technisches Merkmal. Sie dient dem\nZweck, es dem Fernendgerät zu ermöglichen, die Verwürfelungscodegruppe für\ndas empfangene Signal zu identifizieren. Die Anweisung, S-Hadamard-Sequenzen als Codewörter zu verwenden, trägt damit zur Lösung eines technischen\nProblems bei und weist einen gezielten Bezug zur Anwendung von Naturkräften\nauf.\n\n54 (c) Entgegen der Ansicht des Patentgerichts und der Klägerin ist es in\ndiesem Zusammenhang auch nicht erheblich, ob mit der Verwendung von\nS-Hadamard-Sequenzen eine Verbesserung der Korrelationseigenschaften des\nCodewords gegenüber der Verwendung eines Gold-Codes bewirkt oder eine\nVereinfachung durch Rückgriff auf die Fast Walsh Transformationen (FWT) bei\nder Dekorrelation erreicht werden kann oder ob dies nur bei der Auswahl beson-\n\nders geeigneter Hadamard-Sequenzen der Fall ist. Denn der technische Charakter einer Anweisung hängt nicht davon ab, ob damit auch ein technischer Fortschritt verbunden ist.\n\n55 bb) Das streitpatentgemäße Verfahren war der Fachperson aber durch\nD1 in Verbindung mit D4 (Schnell, Hadamard Codewords as Orthogonal Spreading Sequences in Synchronous DS CDMA Systems for Mobile Radio Channels,\nIEEE 1994, S. 505) nahegelegt.\n\n56 (1) D4 befasst sich mit der Frage, ob orthogonale Spreizsequenzen,\ninsbesondere Hadamard-Codewörter, die Leistung von synchronen DS-CDMA-Systemen, also Systemen mit Vielfachzugriff im Code-Multiplex, die in einer Mobilfunkumgebung eingesetzt werden, verbessert werden können (D4, S. 505,\nAbstract, Satz 1). Eine Fachperson, die sich dafür interessierte, die ihr aus der\nD1 bekannte initiale Funkzellsuche unter dem Gesichtspunkt der Gruppenidentifikation weiter zu verbessern und zu vereinfachen, hatte damit Veranlassung,\nsich näher mit D4 zu befassen.\n\n57 (2) Nach D4 haben Leistungssimulationen ergeben, dass Hadamard-Codewörter vergleichsweise schlechte Autokorrelationseigenschaften aufweisen\nund sich durch sehr inhomogene Kreuzkorrelationseigenschaften auszeichnen.\nDie Verwendung zusätzlicher Verwürfelung verbessere aber die Auto- und\nKreuzkorrelationseigenschaften. Auf diese Art und Weise könnten Ergebnisse erzielt werden, die mit den Leistungen des herkömmlichen Spreizens mit Gold-Codes oder bevorzugt gephasten Gold-Codes vergleichbar seien (D4, S. 505,\nAbstract). Dies wird der Fachperson in D4 weiter unter genauer Angabe des Inhalts der Untersuchung sowie mit Einzelheiten zu den Korrelationseigenschaften\nvon Hadamard-Codewörtern und zu den Leistungssimulationen erläutert (D4,\nS. 505, r. Sp., letzter Abs.; S. 506 ff.; 508 f.). Zusammenfassend wird ausgeführt,\ndass sich die Eigenschaften von modifizierten Hadamard-Codewörtern (MHCs)\n\nunter Verwendung zusätzlicher Verwürfelung ausgleichen und diese so Leistungsergebnisse liefern, die den Leistungsergebnissen für herkömmliches Spreizen mit Gold-Codes (GC) oder bevorzugt gephasten Gold-Codes (PPGC) ähneln\n(D4, S. 509, r. Sp., Conclusions).\n\n58 (3) Hinzu kommt die auch von der Beklagten nicht angegriffene Feststellung des Patentgerichts, dass der maßgebenden Fachperson die Möglichkeit\nbekannt gewesen sei, Walsh-Hadamard-Sequenzen unter Anwendung der Fast-Walsh-Transformation effektiv zu dekorrelieren (PatGU 30, 1. Absatz oben und\n2. Absatz unten).\n\n59 (4) Danach lag es für die Fachperson nahe, die in D1 vorgesehenen\nGold-Codes jedenfalls versuchsweise durch ausgewählte und verwürfelte Walsh-Hadamard-Sequenzen zu ersetzen, um eine Verbesserung oder Vereinfachung\ndes in D1 vorgesehenen Verfahrens zu erzielen.\n\n60 (a) Dem steht der Hinweis in der Zusammenfassung der D4 nicht entgegen, dass selbst die Verwendung verwürfelter Hadamard-Sequenzen die\ndurchschnittliche Leistungsfähigkeit im Vergleich zu Gold-Codes nicht zu verbessern vermöge (D4, S. 509, r. Sp.).\n\n61 (b) Denn D4 geht nicht von der mangelnden Eignung sämtlicher Hadamard-Sequenzen aus, sondern von sehr schwankenden, teils sehr schlechten,\nteils aber auch exzellenten Eigenschaften (D4, S. 509, r. Sp.). D4 konnte die\nFachperson dementsprechend entnehmen, dass bestimmte verwürfelte Hadamard-Sequenzen sehr gut geeignet sein würden, während andere ausschieden,\ndass es also einer sorgfältigen Auswahl bedürfen würde. Daraus ergab sich die\nAnregung, als Codewörter für die Identifikation der Verwürfelungscodegruppen\nalternativ zu Gold-Codes S-Hadamard-Sequenzen in Betracht zu ziehen.\n\n62 b) Die Lehre aus Patentanspruch 7, der ein Digitalfunkübertragungs-System betrifft, ist gegenüber D2 nicht neu.\n\n63 D2 betrifft ebenfalls ein mobiles, digitales Kommunikationssystem (Merkmal 7.1) mit wenigstens einem Sender und wenigstens einem Empfänger (Merkmal 7.2; D2, Summary sowie Fig. 8 a und b). Es wird eine Vorrichtung des Senders erläutert, welche die Spreizungen des Signals moduliert (D2, S. 1309, r. Sp.,\nletztere Abs. und Fig. 12). Damit wird eine streitpatentgemäße Einrichtung in dem\nSender zur Erzeugung des Synchronisationssignals (Merkmal 7.3) offenbart. In\ndiesem Zusammenhang schlägt D2 nicht nur der Verwendung von Walsh-Hadamard-Sequenzen für die Erzeugung der Spreizungscodes als eine der in Betracht\nkommenden Möglichkeiten vor (D2, S. 1309, l. Sp., Abs. 2), sondern erläutert\ndarüber hinaus die notwendige Verwürfelung dieser Sequenzen (D2, S. 1309,\nr. Sp., letzter Abs. f.). Lediglich der Sprachgebrauch unterscheidet sich, denn in\nD2 ist hinsichtlich der Verwürfelung der Walsh-Hadamard-Sequenzen von einer\nMaskierung die Rede (D2, S. 1309, r. Sp., letzter Abs.). Schließlich offenbart D2\neinen zweiten Verfahrensschritt der empfangenden Mobilstation zur Identifizierung der Verwürfelungscodegruppe und setzt damit eine entsprechende Einrichtung des zum System gehörenden Empfängers voraus (D2, S. 1310, l. Sp.).\n\n64 Soweit die Beklagte einwendet, die in D2 vorgesehene Maskierung finde\nauf die Gruppenkennungscodeworte für die Verwürfelungscodegruppe keine Anwendung, kann das vor dem Hintergrund der oben befürworteten Auslegung keinen Erfolg haben. Denn Patentanspruch 7 und insbesondere Merkmal 7.3 ist\nnicht zu entnehmen, dass die Identität der Verwürfelungscodegruppe selbst verwürfelt signalisiert werden muss. Erforderlich ist lediglich, dass das Signal auch\nverwürfelte Teile enthält. Eine solche Verwürfelung (\"Maskierung\") ist, wie ausgeführt, in der Entgegenhaltung beschrieben (D2, S. 1309 f.).\n\n65 Ausgehend hiervon bedarf es keiner Entscheidung, ob sich - wie die Klägerin zu 1 geltend macht - D2 eine Verwürfelung auch bezüglich des Gruppenidentifikationscodes (GI) entnehmen lässt, wofür spricht, dass der Gruppenidentifikationscode nach D2 aus der Liste orthogonaler Multi-SF-Codes gewählt werden kann (D2, S. 1310, l. Sp., Z. 6 ff.), es sich bei den Multi-SF-Codes\nnach D2 um Walsh-Hadamard-Sequenzen handeln kann (D2, S. 1309, l. Sp.,\nletzter Abs.) und die D2 eine Verwürfelung von Multi-SF-Codes vorsieht.\n\n66 Ebenso kann offenbleiben, ob nicht jedenfalls mit Rücksicht auch auf die\nD4 zu entnehmenden Vorteile einer Verwürfelung ausgewählter Walsh-Hadamard-Sequenzen in Bezug auf deren Auto- und Kreuzkorrelationseigenschaften,\nwie sie bereits erörtert worden sind, sowie im Hinblick auf die der Fachperson\nbekannte Möglichkeit einer effektiven Dekorrelation unter Rückgriff auf die Fast-Walsh-Transformation eine Verwürfelung auch hinsichtlich der Gruppenidentifikationscodes nahelag.\n\n67 c) Der Gegenstand des Patentanspruchs 17 (Verfahren zum Bestimmen eines Zeitorts) wird durch die Entgegenhaltung D8 offenbart und ist deshalb\nnicht neu.\n\n68 aa) D8 offenbart in Anspruch 19 einen Empfänger in einem Kommunikationssystem, das u.a. ein Code Division Multiple Access (CDMA) System sein\nkann. Der Empfänger umfasst ein Mittel zum Empfangen eines zusammengesetzten Signals, das aus einer Mehrzahl spektral überlappender Sequenzen von\ngespreizten, verwürfelten Informationssymbolen besteht. Er weist ein Mittel zum\nEntwürfeln des zusammengesetzten Signals mit einer aus einem Satz von Verwürfelungsmasken mit optimalen oder semioptimalen Korrelationseigenschaften\nausgewählten Verwürfelungsmaske auf, wodurch eine Sequenz entwürfelter\nSymbole erzeugt wird. Außerdem gehört zu dem Empfänger ein Mittel zum Ent-\n\nspreizen der Sequenz entwürfelter Symbole unter Verwendung von Spreizsequenzen, umfassend Mittel zur Korrelation jedes entwürfelten Symbols mit wenigstens einer der Spreizsequenzen, wodurch wenigstens ein Korrelationswert\nfür jedes entwürfelte Symbol produziert wird.\n\n69 bb) Bei einem solchen Empfänger (receiver) setzt die Fachperson ein\nder Synchronisierung im Sinne einer Zeitortbestimmung dienendes Verfahren\nohne weiteres voraus, auch wenn dieses in der D8 keine ausdrückliche Erwähnung gefunden hat. Denn der Empfänger ist nur im Zusammenhang mit einer\nderartigen Synchronisierung sinnvoll zu verstehen.\n\n70 In D8 ist zudem beschrieben, dass die Verwürfelungsmasken (scrambled\nmasks) direkt mit einem Satz orthogonaler Sequenzen verwendet werden können, die durch ein Verwürfeln jedes Codeworts des Walsh-Hadamard-Satzes mit\neiner gemeinsamen Basissequenz gebildet werden (D8, S. 20, Z. 5 ff.). Damit\nsind auch die Merkmale 17, 17.1, 17.1.1 und 17.2 offenbart, wie schon das Patentgericht festgestellt hat. Die Spezialsequenz mit komplexen Elementen einer\nkonstanten Größe des Streitpatents (Merkmal 17.1.2) entspricht der Verwürfelungsmaske (scrambled mask) bzw. einem der Teile des danach stattfindenden\nVerwürfelns. Die in der Merkmalsgruppe 17.3 beschriebenen Verfahrensschritte\nlassen sich sowohl in Anspruch 19 als auch der Beschreibung der D8 entnehmen\n(D8, S. 15).\n\n71 d) Die mit Patentanspruch 34 beanspruchte Vorrichtung in einem\nEmpfänger war der Fachperson ausgehend von D8 nahegelegt.\n\n72 aa) D8 offenbart nicht nur die Verfahrenslehre nach Patentanspruch 17,\nsondern auch entsprechende Sende- und Empfangsvorrichtungen sowie weitere\nzugehörige Verfahren betreffend das Senden und Empfangen gespreizter und\nverwürfelter Sequenzen. Dies ergibt sich aus den Ansprüchen 1 ff. und der Beschreibung der PCT-Anmeldung (D8, S. 26 ff.). Dass dabei ausgewählte Walsh-\n\nHadamard-Sequenzen verwendet werden können, ist bereits erläutert worden\n(vgl. dazu auch D8, S. 8, Z. 25 ff.). Ebenso ist schon ausgeführt worden, dass die\nausgewählten Walsh-Hadamard-Sequenzen nach D8 mit einer Verwürfelungsmaske (scrambled mask), d.h. einer bestimmten anderen Sequenz, verwürfelt\nwerden.\n\n73 Figur 1A der D8\n\nzeigt einen für den Empfang verwürfelter Codewörter bestimmten Generator (43).\nDa D8 die Verwendung ausgewählter Walsh-Hadamard-Sequenzen als Codewörter und deren Verwürfelung vorsieht, kann der in Figur 1A gezeigte Generator\n(43) ein S-Hadamard-Codewort-Generator gemäß den Merkmalen 34.5.1 bis\n34.5.1.2 sein. Zudem ist in Figur 1A ein Dekorrelator (despreader 40) gezeigt und\nin der Beschreibung erläutert (vgl. D8, S. 15 und 16), der den Merkmalen 34.5.2\nund 34.5.2.1 entspricht.\n\n74 bb) Die in D8 offenbarte Vorrichtung ist gleichermaßen für das Bestimmen eines Verwürfelungscodes wie einer Verwürfelungscodegruppe geeignet.\nAllerdings ist in D8 nur die erstgenannte Verwendung offenbart. Für die Fachperson, die aufgrund ihrer Fachkenntnisse wusste, dass Codewörter auch für die\nIdentität von Gruppen eingesetzt werden können, lag es jedoch nahe, eine für\ndie Identifikation von Verwürfelungscodes geeignete Vorrichtung auch für die\nIdentifizierung einer Verwürfelungscodegruppe zu verwenden, indem die in D8\noffenbarte Vorrichtung zum Erkennen von Codewörtern eingesetzt wird, die mit\nder Identität von Verwürfelungscodegruppen korrespondieren, wie das Patentgericht zutreffend festgestellt hat.\n\n75 e) Ein eigenständiger erfinderischer Gehalt der auf die vorgenannten\nPatentansprüche zurückbezogenen Unteransprüche ist weder geltend gemacht\nnoch sonst ersichtlich.\n\n76 2. Dem Streitpatent fehlt es auch in der mit Hilfsantrag 1 verteidigten\nFassung an der Patentfähigkeit.\n\n77 a) Das gilt zunächst für Patentanspruch 3, dessen Lehre für die Fachperson naheliegend war und deshalb nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruht.\n\n78 aa) Patentanspruch 3 gemäß Hilfsantrag 1 lautet wie folgt (Änderungen\ngegenüber der erteilten Fassung sind - wie auch bei den nachfolgend beurteilten\nPatentansprüchen 7, 17 und 34 - durch Unter- oder Durchstreichungen hervorgehoben):\n\n3.1 A method of determining a scrambling code group for\na received signal in a digital communication system\n\n3.2 in which\n\n3.2.1 signals are scrambled by respective scrambling codes,\n\n3.2.2 the scrambling codes are assigned to respective\nscrambling code groups,\n\n3.2.3 identities of the scrambling code groups are encoded\nin the signals by respective code-word-wise cyclically\ndistinct sequences of S-Hadamard-code words\n\n3.2.4 wherein the digital communication system has a base\nstation and a mobile station,\n\n3.3 the method comprising the steps of:\n\n3.3.0 the mobile station\n\n3.3.0.1 - receiving the signal,\n\n3.3.0.2 wherein an identity of a scrambling code group of the\nbase station specific scrambling code is encoded in the\nsignal as one of a plurality of code-word-wise cyclically\ndistinct sequences of S-Hadamard code words,\n\n3.3.0.3 wherein each of the S-Hadamard sequence selected\nfrom a set of orthogonal S-Hadamard sequences,\n\n3.3.0.4 each member of the set of orthogonal S-Hadamard sequences corresponding to a member of a set of orthogonal Walsh-Hadamard sequences which is positionwise scrambled with a special sequence,\n\n3.3.0.5 wherein the set of orthogonal Walsh-Hadamard sequences is given by rows of a Walsh-Hadamard-Matrix;\n\n3.3.1 - correlating (604) the received signal to cyclic shifts of\neach of athe plurality of codeword-wise cyclically distinct sequences of S-Hadamard code words wherein\nthe code words are S-Hadamard sequences;\n\n3.3.2 - combining (606) the correlations for each of the plurality of code-word-wise cyclically distinct sequences of\nS-Hadamard code words; and\n\n3.3.3 - determining (608) a maximal combined correlation to\nidentify the scrambling code group for the received signal.\n\n79 bb) Die gemäß Hilfsantrag 1 hinzugekommenen Merkmale des Patentanspruchs 3 sind teilweise in D1 offenbart und der Fachperson teilweise\ndurch D4 nahegelegt.\n\n80 (1) Aus D1 geht hervor, dass es sich bei dem Sender um eine Basisstation und bei dem Empfänger um eine Mobilstation handelt (D1, S. 43 Abs. 2).\n\n81 (2) Dass die Ersetzung der in D1 vorgesehenen Gold-Codes durch\nsorgfältig ausgewählte und verwürfelte Walsh-Hadamard-Sequenzen mit Rücksicht auf D4 sowie im Hinblick auf das Wissen der Fachperson von der zweckmäßigen Möglichkeit einer Fast-Walsh-Transformation (FWT) nahelag, ist bereits\noben näher ausgeführt worden. Entsprechend bestand für die Fachperson auch\nVeranlassung, die Verwürfelungscodegruppenidentität des von der Basisstation\n\nausgesendeten und von der Mobilstation empfangenen Signals durch codewortweise zyklisch unterschiedliche S-Hadamard-Sequenzen zu codieren, die aus\nder Vewürfelung einer Walsh-Hadamard-Sequenz mit einer Spezialsequenz hervorgegangen sind.\n\n82 b) Es kann dahinstehen, ob das Streitpatent gemäß Hilfsantrag 1 bereits wegen fehlender Patentfähigkeit des Patentanspruchs 3 auch hinsichtlich\nder nebengeordneten Patentansprüche 7, 17 und 34 als nicht rechtsbeständig\nanzusehen ist, weil die Beklagte das Streitpatent, wie vom Patentgericht angenommen, insoweit allein als geschlossenen Anspruchssatz verteidigen wollte.\nNach der Rechtsprechung ist dies zwar möglich, verlangt aber zuvor von dem\nGericht, das tatsächlich Gewollte zu ermitteln und hierbei das gesamte Vorbringen des Patentinhabers zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. September\n2016 - X ZR 64/14, GRUR 2017, 57 Rn. 27 - Datengenerator).\n\n83 c) Die Patentanspruch 3 nebengeordneten Patentansprüche 7, 17\nund 34 erweisen sich auch dann als nicht rechtsbeständig, wenn zugunsten der\nBeklagten angenommen wird, dass sie diese jeweils auch unabhängig von der\nRechtsbeständigkeit des Patentanspruchs 3 in der Fassung des Hilfsantrags 1\nverteidigen wollte.\n\n84 aa) Patentanspruch 7 ist nicht rechtsbeständig, weil dessen Gegenstand für die Fachperson naheliegend war.\n\n85 (1) Patentanspruch 7 gemäß Hilfsantrag 1 hat folgenden Wortlaut:\n\n7.1 A digital radio transmission system\n\n7.2 having at least one transmitter, which is a base station,\nand at least one receiver, which is a mobile station,\n\n7.2.1 wherein the digital radio transmission system comprise:\n\n7.3 - means in the transmitter for generating a synchronization\nsignal that includes signed versions of S-Hadamard sequences selected from a set of orthogonal S-Hadamard\nsequences,\n\n7.3.1 wherein the set of orthogonal S-Hadamard sequences is\nbased on a first set of orthogonal Walsh-Hadamard sequences and a special sequence,\n\n7.3.2 wherein each member of the set of orthogonal S-Hadamard sequences corresponds to a members of athe first\nset of orthogonal Walsh-Hadamard sequences which is\nposition-wise scrambled with athe special sequence having complex elements of constant magnitude,\n\n7.3.3 wherein the set of orthogonal Walsh-Hadamard sequences is given by rows of a Walsh-Hadamard matrix;\n\n7.4 - means in the receiver for estimating a time location and\nsequence identity of a received version of the synchronization signal based on the signed versions of S-Hadamard\nsequences included in the received versions of the synchronization signal.\n\n86 (2) Dass der Sender eine Basisstation ist und der Empfänger eine Mobilstation, ergibt sich ohne weiteres auch aus D2, da die Entgegenhaltung den\nBreitbandzugriff bei zellularen Mobilfunksystemen betrifft.\n\n87 (3) Soweit Merkmal 7.4 vorsieht, dass auch die Bestimmung des\nZeitortes auf der Grundlage der im Synchronisationssignal enthaltenen S-Hadamard-Sequenzen zu erfolgen hat, offenbart D2 eine schnelle Zellensuche in drei\nSchritten (D2 unter 2.3, S. 1309 und S. 1310, l. Sp., Z. 10). Dabei betrifft der erste\nSchritt eine Zeitortbestimmung (D2, S. 1310, l. Sp., Z. 10 ff. sowie Fig. 11). Hierzu\nsollen einerseits der C (1)/64 Code und andererseits ein Matched Filter (MF) genutzt werden (D2, S. 1310, l. Sp., Z. 10 ff.). C (1)/64 Codes aber gehören zu den\nMulti-SF Codes, die auf Walsh-Hadamard Sequenzen beruhen (D2, S. 1309,\nl. Sp., Z. 5 ff.). Nach D2 wird dazu die Verwürfelungs-Code-Sequenz periodisch\nmaskiert, so dass der C (1)/64 Code in jeder Verwürfelungs-Code-Periode auftaucht (D2, 2.3, S. 1309, r. Sp., letzter, seitenübergreifender Satz). Dementsprechend findet auch die Zeitortbestimmung der D2 auf der Grundlage maskierter\nbzw. verwürfelter Walsh-Hadamard-Sequenzen statt. Ob hierzu ausschließlich\nein verwürfelter Teil des Signals Verwendung findet oder ob die verwürfelten Sequenzen lediglich in Verbindung mit nicht verwürfelten Signalteilen Grundlage der\nZeitortbestimmung sind, ist nicht von Bedeutung, weil Patentanspruch 7 in der\nFassung des Hilfsantrages 1 eine entsprechende Einschränkung nicht vorsieht.\n\n88 (4) Jedenfalls aber liegt eine Verwürfelung bzw. Maskierung auch der\nfür die Zeitortbestimmung im ersten Schritt der D2 genutzten Walsh-Hadamard-Sequenzen schon zwecks Vereinfachung nahe. Denn nach dem ausgeführten\nOffenbarungsgehalt von D2 kommt es im Zusammenhang mit der Zeitortbestimmung auf die periodische Wiederkehr der verwendeten Sequenzen an. Für diesen Zweck aber lässt sich ohne weiteres auch eine periodisch wiederkehrende,\nverwürfelte bzw. maskierte Walsh-Hadamard-Sequenz nutzen. Dann erübrigt\nsich im Hinblick auf die Zeitortbestimmung eine Differenzierung zwischen verwürfelten und nicht verwürfelten Signalteilen.\n\n89 bb) Zumindest naheliegend war auch der Gegenstand von Patentanspruch 17 in der Fassung des Hilfsantrages 1.\n\n90 (1) Dieser lautet wie folgt:\n\n17 A method of\n\n17.1 determining a time location of a received signal and\n\n17.1.0 identifying a Walsh-Hadamard sequence encoded as a\nS-Hadamard sequence included in the received signal\nin a digital communication system that has a base station and a mobile station,\n\n17.1.1 wherein the S-Hadamard sequence is a product of the\nWalsh-Hadamard sequence and\n\n17.1.2 a special sequence having complex elements of constant magnitude and\n\n17.2 the Walsh-Hadamard sequence is a member of a first\nset of Walsh-Hadamard sequences,\n\n17.2.1 wherein the S-Hadamard sequence is a member of a\nset of orthogonal S-Hadamard sequences,\n\n17.3 the method comprising the steps of:\n\n17.3.0 the mobile station\n\n17.3.0.1 - receiving the signal,\n\n17.3.0.2 which is transmitted by the base station and\n\n17.3.0.3 wherein an identity of a scrambling code group of the\nbase station specific scrambling code is encoded in the\n\nsignal as a code-word-wise cyclically distinct sequence\nof S-Hadamard code words,\n\n17.3.0.4 wherein each of the S-Hadamard code words is a\nS-Hadamard sequence selected from the set of\northogonal S-Hadamard sequences\n\n17.3.0.5 each member of the set of orthogonal S-Hadamard sequences corresponding to a member of the set of orthogonal Walsh-Hadamard sequences which is position-wise scrambled with a special sequence,\n\n17.3.0.6 wherein the set of orthogonal Walsh-Hadamard sequences is given by rows of a Walsh-Hadamard matrix;\n\n17.3.1 - forming a position-wise product of the received signal\nand the special sequence; and\n\n17.3.2 - correlating the product with each of a plurality of\nWalsh-Hadamard sequences for identifying the Walsh-Hadamard sequence encoded in the signal included in\nthe received signal; and\n\n17.3.3 - determining the time location of the received signal\nbased on the identified Walsh-Hadamard sequence.\n\n91 (2) Auch in D8 (Abstract) sind als Sender eine Basisstation und als\nEmpfänger eine Mobilstation offenbart.\n\n92 (3) Soweit Patentanspruch 17 vorsieht, dass auch die Zeitortbestimmung auf den verwürfelten und codierten Walsh-Hadamard-Sequenzen zu beruhen hat, ist die D8 im Anschluss an die Beurteilung zu Patentanspruch 17 in der\nFassung des Hauptantrages insofern zu entnehmen, als das in D8 offenbarte\nVerfahren nur im Zusammenhang mit einer auch die in jedem Fall, d.h. unabhängig von den Verfahrensschritten, notwendige Zeitortbestimmung umfassenden\nSynchronisierung verstanden werden kann. Dementsprechend bezieht sich die\nin D8 nach den obigen Ausführungen offenbarte Verwendung verwürfelter\nWalsh-Hadamard-Sequenzen auch auf die Zeitortbestimmung.\n\n93 (4) Jedenfalls aber lag es nahe, das für die Angaben des Verwürfelungscodes offenbarte Verfahren nicht nur - wie oben erläutert - auf die Angabe\nüber die Verwürfelungscodegruppe, sondern auch auf die Zeitortbestimmung zu\nerstrecken, zumal sich dabei gewisse Differenzierungen bei der Bearbeitung des\nerzeugten Signals erübrigten.\n\n94 d) Schließlich erweist sich auch Patentanspruch 34 gemäß Hilfsantrag 1 als nicht rechtsbeständig.\n\n95 aa) Dieser lautet wie folgt:\n\n34 An apparatus\n\n34.1 for use in determining a scrambling code group for a\nreceived signal in a digital communication system,\n\n34.2 in which signals are scrambled by respective scrambling codes,\n\n34.3 the scrambling codes are assigned to respective\nscrambling code groups,\n\n34.4 identities of the scrambling code groups are encoded\nin the signals by respective S-Hadamard code words,\n\n34.4.1 wherein an identity of a scrambling code group of the\nbase station specific scrambling code is encoded in the\nsignal as a code-word-wise cyclically distinct sequence\nof S-Hadamard code words,\n\n34.4.2 wherein each of the S-Hadamard code words is a\nS-Hadamard sequence selected from a set of orthogonal S-Hadamard sequences,\n\n34.4.3 each member of the set of orthogonal S-Hadamard sequences corresponding to a member of the set of orthogonal Walsh-Hadamard sequences which is position-wise scrambled with a special-sequence,\n\nwherein the set of orthogonal Walsh-Hadamard sequences is given by rows of a Walsh-Hadamard matrix;\n\n34.5 the apparatus comprising:\n\n34.5.1 an S-Hadamard code word generator (904)\n\n34.5.1.1 that produces at least one S-Hadamard code word\nbased on a the special sequence,\n\n34.5.1.2 wherein S-Hadamard code words correspond to respective members of a set of Walsh-Hadamard sequences position-wise scrambled with the special sequence;\n\n34.5.2 and a decorrelator (902),\n\n34.5.2.1 wherein the decorrelator forms at least one correlation\nof the received signal with at least one S-Hadamard\ncode word produced by the S-Hadamard code word\ngenerator,.\n\n34.5.2.2 wherein the apparatus is configured to determine the\ncode-word-wise cyclically distinct sequence of S-Hadamard code words based on the at least one correlation.\n\n96 bb) Unabhängig davon, ob der Gegenstand von Patentanspruch 34 gemäß Hilfsantrag 1 zulässig ist, fehlt diesem jedenfalls die Patentfähigkeit, weil er\nder Fachperson ausgehend von der D8 nahegelegt war, wie sich aus den obigen\nAusführungen zu Patentanspruch 17 gemäß Hilfsantrag 1 ergibt, die für Patentanspruch 34 entsprechend gelten.\n\n97 3. Als rechtsbeständig erweisen sich aber die Patentansprüche 3, 7\nund 17 gemäß Hilfsantrag 3 und Patentanspruch 34 in der Fassung des Hilfsantrags 3'.\n\n98 a) Die vorgenannten Patentansprüche lauten in der Fassung des Hilfsantrags 3 wie folgt:\n\n3.1 A method of determining a scrambling code group for\na received signal in a digital communication system\n\n3.2 in which\n\n3.2.1 signals are scrambled by respective scrambling codes,\n\n3.2.2 the scrambling codes are assigned to respective\nscrambling code groups,\n\n3.2.3 identities of the scrambling code groups are encoded\nin the signals by respective code-word-wise cyclically\ndistinct sequences of S-Hadamard-code words\n\n3.2.4 wherein the digital communication system has a base\nstation and a mobile station,\n\n3.3 the method comprising the steps of:\n\n3.3.0 the mobile station\n\n3.3.0.1 - receiving the signal,\n\n3.3.0.2 wherein an identity of a scrambling code group of the\nbase station specific scrambling code is encoded in the\nsignal as one of a plurality of code-word-wise cyclically\ndistinct sequences of S-Hadamard code words,\n\n3.3.0.3 wherein each of the S-Hadamard code words is selected from a set of N orthogonal S-Hadamard sequences of length M, the N Orthogonal S-Hadamard\nsequences given by\n\n[s0hi•L+k, 0, s1hi•L+k,1, …, sM-1hi•L+k, M-1] for i = 0, 1, …, N-1\n\n3.3.0.4 wherein [hi*L+k, 0, hi*L+k, 1, …, hi*L+K, M-1] is the (i*L+k)-th\nrow of a Sylvester-type Hadamard matrix of order M,\n\n3.3.0.5 wherein [S0, S1, …, SM-1] is a special sequence,\n\n3.3.0.6 wherein M and N are integer powers of two, N is smaller\nthan M, and L equals M/N,\n\n3.3.0.7 wherein k is a constant integer value selected from the\nrange [0, L-1],\n\n3.3.1 - correlating (604) the received signal to cyclic shifts of\neach of athe plurality of codeword-wise cyclically distinct sequences of code words, wherein the code words\nare S-Hadamard sequences code words;\n\n3.3.2 - combining (606) the correlations for each of the plurality of code-word-wise cyclically distinct sequences of\nS-Hadamard code words; and\n\n3.3.3 - determining (608) a maximal combined correlation to\nidentify the scrambling code group for the received signal.\n\n7.1 A digital radio transmission system\n\n7.2 having at least one transmitter, which is a base station,\nand at least one receiver, comprising:, which is a mobile\nstation,\n\n7.2.1 wherein the digital radio transmission system comprises:\n\n7.3 - means in the transmitter for generating a synchronization signal that includes signed versions of S-Hadamard\nsequences, wherein the selected from a set of N orthogonal S-Hadamard sequences of length M correspond to\nmembers of a first set of,\n\n7.3.1 wherein the N orthogonal S-Hadamard sequences are\n\ngiven by\n\n[s0hi•L+k, 0, s1hi•L+k, 1, …, sM-1hi•L+k, M-1] for i = 0, 1, …, N-1\n\n7.3.2 wherein [h\ni*L+k, 0, hi*L+k, 1, …, hi*L+K, M-1] is the (i*L+k)-th\n\nrow of a Sylvester-type Walsh-Hadamard sequences\nposition-wise scrambled with a matrix of order M,\n\n7.3.3 wherein [S , S , …, S ] is a special sequence having\n0 1 M-1\n\ncomplex elements of constant magnitude,\n\n7.3.4 wherein M and N are integer powers of two, N is\n\nsmaller than M, and L equals M/N,\n\n7.3.5 wherein k is a constant integer value selected from the\n\nrange [0, L-1],\n\n7.4 - means in the receiver for estimating a time location and\nsequence identity of a received version of the synchronization signal. based on the signed versions of S-Hadamard sequences included in the received version of the\nsynchronization signal.\n\n17 A method of\n\n17.1 determining a time location of a received signal and\nidentifying a Walsh-Hadamard sequence encoded\nas a S-Hadamard sequence included in the received signal in a digital communication system that\nhas a base station and a mobile station,\n\n17.1.1 wherein the S-Hadamard sequence is a product of\nthe Walsh-Hadamard sequence and\n\n17.1.2 a special sequence having complex elements of\nconstant magnitude and\n\n17.2 the Walsh-Hadamard sequence is a member of a\nfirst set of Walsh-Hadamard sequences,\n\n17.2.1 wherein the S-Hadamard sequence is a member of\na set of N orthogonal S-Hadamard sequences,\n\n17.3 the method comprising the steps of:\n\n17.3.0 the mobile station\n\n17.3.0.1 - receiving the signal,\n\n17.3.0.1.1 wherein an identity of a scrambling code group of\nthe base station specific scrambling code is encoded in the signal as a code-word-wise cyclically\ndistinct sequence of S-Hadamard code words,\n\n17.3.0.1.2 wherein each of the S-Hadamard code words is\n\nselected from the set of N orthogonal S-Hadamard sequences of length M, the N orthogonal\nS-Hadamard sequences given by\n\n[s0hi•L+k, 0, s1hi•L+k, 1, …, sM-1hi•L+k, M-1] for i = 0, 1, …,\nN-1\n\n17.3.0.1.3 wherein [h\ni*L+k, 0, hi*L+k, 1, …, hi*L+K, M-1] is the\n\n(i*L+k)-th row of a Sylvester-type Hadamard matrix of order M,\n\n17.3.0.1.4 wherein [S , S , …, S ] is a special sequence\n0 1 M-1\n\nhaving complex elements of constant magnitude,\n\n17.3.0.1.5 wherein M and N are integer powers of two, N is\n\nsmaller than M, and L equals M/N,\n\n17.3.0.1.6 wherein k is a constant integer value selected\n\nfrom the range [0, L-1],\n\n17.3.1 - forming a position-wise product of the received signal and the special sequence; and\n\n17.3.2 - correlating the product with each of a plurality of\nWalsh-Hadamard sequences for identifying the\nWalsh-Hadamard sequence encoded in the received signal; and\n\n17.3.3 - determining the time location of the received signal\nbased on the identified Walsh-Hadamard sequence.\n\n34 An apparatus\n\n34.1 for use in determining a scrambling code group for a\nreceived signal in a digital communication system,\n\n34.2 in which signals are scrambled by respective scrambling codes,\n\n34.3 the scrambling codes are assigned to respective\nscrambling code groups,\n\n34.4 identities of the scrambling code groups are encoded\nin the signals by respective S-Hadamard code words,\n\n34.4.1 wherein an identity of a scrambling code group of the\nbase station specific scrambling code is encoded in\nthe signal as a code-word-wise cyclically distinct seguence of S-Hadamard code words,\n\n34.4.2 wherein each of the S-Hadamard code words is selected from a set of N orthogonal S-Hadamard sequences of length M, the N orthogonal S-Hadamard sequences given by\n\n[s0hi•L+k, 0, s1hi•L+k,1, …, sM-1hi•L+k, M-1] for i = 0, 1, …,\nN-1\n\n34.4.3 wherein [hi*L+k, 0, hi*L+k‚ 1, …, hi*L+K, M-1] is the (i*L+k)-\nth row of a Sylvester-type Hadamard matrix of order M,\n\n34.4.4 wherein [S0, S1, …, SM-1] is a special sequence,\n\n34.4.5 wherein M and N are integer powers of two, N is\nsmaller than M, and L equals M/N,\n\n34.4.6 wherein k is a constant integer value selected from\nthe range [0, L-1];\n\n34.5 the apparatus comprising:\n\n34.5.1 an S-Hadamard code word generator (904)\n\n34.5.1.1 that produces at least one S-Hadamard code word\nbased on a the special sequence,\n\n34.5.1.2 wherein S-Hadamard code words correspond to respective members of a set of Walsh-Hadamard sequences position-wise scrambled with the special sequence;\n\n34.5.2 and a decorrelator (902),\n\n34.5.2.1 a decorrelator (902), wherein the decorrelator forms\nat least one correlation of the received signal with at\nleast one S-Hadamard code word produced by the\nS-Hadamard code word generator.,\n\n34.5.2.2 wherein the apparatus is configured to determine the\ncode-word-wise cyclically distinct sequence of\nS-Hadamard code words based on the at least one\ncorrelation.\n\n99 b) Die Verteidigung des Streitpatents nach Hilfsantrag 3 unterscheidet\nsich von der nach Hilfsantrag 1 im Wesentlichen dadurch, dass in den Patentansprüchen 3, 7, 17 und 34 die Menge der zur Auswahl bereitstehenden S-Hadamard-Sequenzen dadurch begrenzt wird, dass die S-Hadamard-Codewörter jeder L-ten Zeile angefangen bei der k-ten Zeile einer sylvesterartigen Walsh-Hadamard-Matrix mit M Zeilen entspricht, wobei jede Zeile mit einer Spezialsequenz S verwürfelt ist.\n\n100 Die Begrenzung der S-Hadamard-Sequenzen auf eine solche Untermenge dient einer möglichst effizienten Erkennung des Synchronisationssignals\ndurch den Empfänger. In der Beschreibung wird insoweit ausgeführt, dass der\nSynchronisationskanal in den seinerzeitigen Wideband-CDMA-Kommunikationssystemen nur eine Untermenge N aller möglichen Walsh-Hadamard-Sequenzen\nder (der Anzahl von Schlitzen in einem Rahmen entsprechenden) Länge M (etwa\nLänge 16) einsetzen konnte. Werde beispielsweise eine Menge von 32 oder 17\nSequenzen, wie bei den Verfahren 1 und 2 der Streitpatentschrift, benötigt, sei\nunter Beachtung des Bedarfs nach einer für den Primär-Synchronisationscode\nzu verwendenden Sequenz eine Untermenge nützlich, die 33 oder 18 Sequenzen\n\nder Länge 16 enthalten würden (Streitpatentschrift Abs. 65). Wenn die Untermenge N gut gewählt sei, könne der Empfänger eine FWT kleinerer Ordnung\ndurchführen und die Komplexität erheblich reduzieren (Streitpatentschrift\nAbs. 80).\n\n101 c) Die Gegenstände der Patentansprüche 3, 7 und 17 gemäß Hilfsantrag 3 und von Patentanspruch 34 gemäß Hilfsantrag 3' sind jeweils zulässig,\nwährend der Gegenstand von Patentanspruch 34 gemäß Hilfsantrag 3 unzulässig ist.\n\n102 aa) Der Gegenstand der Patentansprüche 3 und 7 geht nicht über den\nInhalt der Ursprungsanmeldung hinaus, soweit darin bestimmt ist, dass das digitale Kommunikationssystem eine Basisstation und eine Mobilstation hat (MN2,\nS. 4, Z. 22 f.; S. 4, Z. 28 bis S. 5, Z. 2; S. 5, Z. 25 f.; S. 25, Z. 17).\n\n103 bb) Hingegen geht der Gegenstand von Patentanspruch 34 gemäß\nHilfsantrag 3 im Hinblick auf Merkmal 34.5.2.2 über den Inhalt der Ursprungsanmeldung hinaus. Denn darin ist nicht als zur Erfindung gehörend offenbart, dass\ndie Bestimmung der Sequenz von S-Hadamard-Codewörtern - wie in Merkmal 34.5.2.2 vorgesehen - auch auf einer einzigen Korrelation beruhen kann.\n\n104 cc) Zulässig ist aber der Gegenstand von Patentanspruch 34 gemäß\nHilfsantrag 3', der dieses Merkmal nicht enthält.\n\n105 Zudem ist die Verteidigung des Streitpatents insoweit zulässig (§ 116\nAbs. 2 PatG), weil Patentanspruch 34 gemäß Hilfsantrag 3' trotz der Streichung\ndes Merkmals aufgrund des Sachverhalts beurteilt werden kann, der bereits in\nerster Instanz zur Entscheidung anstand und der deshalb gemäß § 117 PatG und\n§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch der Berufungsentscheidung zugrunde zu legen ist.\nÜberdies ist die Änderung sachdienlich, weil es sich dabei um eine Feinkorrektur\nhandelt, die vom Senat ohne nennenswert höheren Aufwand beurteilt werden\n\nkann (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2020 - X ZR 96/18, GRUR 2020, 1284\nRn. 77 f. - Datenpaketumwandlung). Dementsprechend liegen die Voraussetzungen des beantragten Schriftsatznachlasses nicht vor, da der Klägerin eine\nabschließende Stellungnahme zu der geringfügigen Änderung in der mündlichen\nVerhandlung möglich gewesen ist.\n\n106 d) Der Gegenstand der Patentansprüche 3, 7 und 17 gemäß Hilfsantrag 3 und der Gegenstand des Patentanspruchs 34 gemäß Hilfsantrag 3' ist gegenüber den Standardisierungsdokumenten D3a bis D3c (TS 25.213 V2.0.0,\nTS 25.214 V1.0.0 und ETSI SMG2 UMTS L1 Expert Group - Tdoc SMG2 UMTS-L1 409/98) neu, da das Streitpatent die Priorität der am 17. August 1998 angemeldeten US-amerikanischen Patentanmeldung 135 247 wirksam in Anspruch\nnimmt und D3a bis D3c erst nach diesem Tag veröffentlicht worden sind.\n\n107 aa) Dies gilt zunächst in inhaltlicher Hinsicht.\n\n108 (1) Nach der Rechtsprechung des Senats muss der Gegenstand der\nbeanspruchten Erfindung in der Voranmeldung als zu der angemeldeten Erfindung gehörend offenbart sein (BGH, Urteil vom 11. September 2001\n- X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 389 = GRUR 2002, 146, 149 - Luftverteiler; Urteil\nvom 4. September 2018 - X ZR 14/17, GRUR 2019, 271 Rn. 49 - Drahtloses\nKommunikationsnetz).\n\n109 (2) Diese Voraussetzung ist hinsichtlich der Patentansprüche 3, 7 und\n17 gemäß Hilfsantrag 3 und Patentanspruch 34 gemäß Hilfsantrag 3' gegeben.\n\n110 Soweit die Klägerin im Hinblick auf den Gegenstand von Patentanspruch 34 geltend macht, in der Voranmeldung (MN3) sei nicht offenbart, dass\nder Empfänger einen Generator umfasse, der wenigstens eine S-Hadamard-\n\nCodeword auf der Grundlage der Spezialsequenz erzeuge und zudem keine Vorrichtung mit einem Generator mit den zusätzlichen Merkmalen der Unteransprüche 35 bis 37 offenbart sei, kann dem nicht beigetreten werden.\n\n111 (a) Wie bereits das Patentgericht in seinem Hinweis nach § 83 Abs. 1\nPatG vom 24. Februar 2017 ausgeführt hat, wird in der Voranmeldung im Zusammenhang mit dem in Figur 9A wiedergegebenen Ausführungsbeispiel ein Empfänger (receiver 900) offenbart, in dem eine empfangene komplexe Sequenz r'\nan einen Dekorrelator übermittelt wird, der die Sequenz mit Mitgliedern eines Satzes von S-Hadamard Codewörtern korreliert, die von einem geeigneten Generator erzeugt worden sind, der ein einfacher Speicher für solche Codewörter sein\nkann (MN3, S. 24, Abs. 1). Damit gehört zu dem Empfänger neben einem Dekorrelator auch ein Generator, der die für die Dekorrelation der empfangenen Sequenz r' erforderlichen S-Hadamard-Codewörter erzeugt. Soweit in der Voranmeldung zudem ausgeführt wird, dass der S-Hadamard-Generator auch ein\nSpeicher für S-Hadamard-Codewörter sein kann, ist dies nur eine mögliche Ausführungsform des S-Hadamard-Generators, wie auch die Verwendung des Modalverbs \"kann\" (\"may\") andeutet.\n\n112 (b) Entsprechend ist die in Patentanspruch 35 vorgesehene Ausführung des S-Hadamard-Codewort-Generators auch als Speicher in der Voranmeldung offenbart. Die in Patentanspruch 36 geforderte Ausstattung des Dekorrelators mit einem Primärdekorrelator (Decorrelator 920) und einem Sekundärkorrelator (Decorrelator 922) ist dort ebenfalls offenbart (MN 3, Figur 9C in Verbindung\nmit S. 24, letzter Abs.). Aus der Voranmeldung ergibt sich zudem im Hinblick auf\nPatentanspruch 37, dass der Sekundärkorrelator durch einen Fast-Walsh-Transformator ersetzt werden kann (S. 24, Z. 18 f. in Verbindung mit S. 15, Z. 1), wie\nauch im Hinweis des Patentgerichts zutreffend ausgeführt worden ist.\n\n113 (c) Allerdings ist in der Voranmeldung ebenso wenig wie in der Anmeldung als zur Erfindung gehörend offenbart, dass die Bestimmung der Sequenz\nvon S-Hadamard-Codewörtern - wie in Merkmal 34.5.2.2 vorgesehen - auch auf\neiner einzigen Korrelation beruhen kann, so dass es insoweit an einer Offenbarung von Patentanspruch 34 gemäß Hilfsantrag 3 und den auf diesen zurückbezogenen Patentansprüchen 35 bis 37 fehlt.\n\n114 (d) Da aber Patentanspruch 34 und entsprechend die auf diesen zurückbezogenen Patentansprüche 35 bis 37 gemäß Hilfsantrag 3' Merkmal 34.5.2.2 nicht aufweisen, bedarf es insoweit auch keiner Offenbarung in der\nVoranmeldung.\n\n115 bb) Die Anmelderin des Streitpatents Telefonaktiebolaget LM Ericsson\n(TLME) war außerdem zur Inanspruchnahme der Priorität der US-amerikanischen Patentanmeldung 135 247 (Voranmeldung) berechtigt. Sie war zwar nicht\nAnmelderin der Voranmeldung. Sie war aber als Rechtsnachfolgerin der Anmelder N. und P. zur Inanspruchnahme der Priorität berechtigt (Art. 87\nAbs. 1 EPÜ).\n\n116 (1) Die Willenserklärung zur Übertragung der Voranmeldung von den\nAnmeldern und Erfindern der Voranmeldung auf die (spätere) Anmelderin des\nStreitpatents ergibt sich aus dem schriftlichen Assignment vom 4. und 19. November 1998 (BNKH1, Assignment [Joint]).\n\n117 (2) Die Klägerin zu 1 bestreitet zwar die Echtheit der Unterschriften der\nbeiden Anmelder und Miterfinder N. und P. unter dem Assignment,\nwelches die Beklagte mit einem Deckblatt (cover sheet), das die Namen und Adressen der Anmelder der Voranmeldung als Übertragende (conveying parties)\nund der späteren Voranmelderin als Übertragungsempfängerin (receiving party),\ndie patentamtliche Nummer der Voranmeldung, die Namen des Vertreters, mit\ndem die Korrespondenz geführt werden soll, und eine Unterschrift enthält, sowie\n\neinem Zertifikat des US-amerikanischen Patent- und Markenamtes (US Patent\nand Trademark Office [USPTO]), in dem bestätigt wird, dass die Anlagen wahre\nAblichtungen eines am 19. Februar 1999 registrierten Dokuments aus dem Register des USPTO seien, als Ablichtung vorgelegt hat.\n\n118 Bereits aus diesen Unterlagen und dem weiteren Gang des Erteilungsverfahrens vor dem USPTO, ergibt sich jedoch zur Überzeugung des Senats, dass\nes die Anmelder und Erfinder N. und P. waren, die das Assignment\nunterschrieben haben, um die US-amerikanische Voranmeldung und mit dieser\nauch das sich aus der Voranmeldung ergebende Prioritätsrecht an TLME zu\nübertragen (§ 286 Abs. 1 ZPO).\n\n119 (a) Den vorgelegten Ablichtungen des Deckblatts und des Assignments lässt sich entnehmen, dass deren Inhalt dem Inhalt der beim USPTO geführten Akte entspricht und das vorgeheftete Echtheits-Zertifikat des \"Certifying\nOfficers\" des USPTO sich darauf formal und inhaltlich bezieht.\n\n120 Sowohl das Deckblatt, als auch die beiden Seiten des Assignments selbst\nweisen Angaben auf, die vor dem Hintergrund eines Dokumentations- bzw. Speichermediums zu verstehen sind. Dementsprechend gehören die drei der ersten\nSeite des Zertifikats folgenden Seiten zur selben Rolle und zum Rahmen der\nRolle mit fortlaufender Bezifferung (BNKH1: \"Patent - Reel: 9771 Frame: 0729\nbis 0731\"). Das lässt sich zwangslos mit den unwidersprochenen Angaben der\nBeklagten in der mündlichen Verhandlung über die Verwendung von Mikrofiches\nim USPTO zur Dokumentation und Speicherung vereinbaren.\n\n121 Die drei maßgebenden Seiten stimmen inhaltlich insofern überein, als\nnach dem Deckblatt ein Assignment der Anmelder N. und P. zugunsten TLME über die Patentanmeldung Nr. 09/135 247 folgt, und das nachfolgende\nAssignment von den genannten Erfindern unterzeichnet, TLME begünstigen und\ndie vorgenannte Patentanmeldung betreffen soll. Auch entspricht der Aufdruck\n\n\"Recorded 02/19/1999\" am Ende der zweiten Seite des Assignments dem Datum, an dem die Unterschrift unter den Angaben des Deckblatts und die in diesem\nZusammenhang abgegebene Erklärung, dass die Angaben auf dem Deckblatt\nnach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden und zutreffend seien und\ndass jede angefügte Kopie eine echte Kopie des Originaldokuments sei, abgegeben worden sein soll. Weiterhin ist der Name der auf dem Deckblatt genannten\nAnwaltskanzlei \"B. LLP, Alexandria, Virginia\"\nidentisch mit den Angaben im vorletzten Absatz des Assignments. Schließlich\nsteht die Angabe am Ende des Deckblatts, dass die vollständige Anzahl der Seiten einschließlich des Deckblatts, der Anlagen und des Dokuments \"3\" seien, in\nEinklang mit dem Umstand, dass das Deckblatt eine Seite und das Assignment\nzwei Seiten umfasst.\n\n122 Dass sich das Zertifikat des \"Certifying Officers\", mit dem die Echtheit der\nAblichtungen des Deckblatts und des Assignments bestätigt werden, auf diese\nbezieht, folgt aus der Datumsangabe \"February 19, 1999\", die mit den Datumsangaben des Deckblatts (bezogen auf die Unterschriftsleistung) und des Registrierungsvermerks am Ende der zweiten Seite des Assignments (Recorded:\n02/19/1999) übereinstimmt.\n\n123 (b) Für die Echtheit der Unterschriften spricht vor diesem Hintergrund,\ndass am Ende des Deckblatts bestätigt wird, dass die zuvor gegebenen Informationen - mithin die Namen der Übertragenden und des Übertragungsempfängers\nsowie die mit ihrer Anmeldenummer bezeichnete Voranmeldung - nach bestem\nWissen und Gewissen des Unterzeichnenden wahr und korrekt sind und die beigefügte Ablichtung eine wahre Ablichtung des originalen Dokuments - mithin das\nAssignments - ist.\n\n124 (c) Die Echtheit der Unterschriften der Anmelder und Erfinder unter\ndem Assignment wird durch den weiteren Gang des Erteilungsverfahrens vor\n\ndem USPTO bestätigt, wonach als Inhaber des auf die US-amerikanische Voranmeldung erteilten Patents TLME und nicht die Anmelder und Erfinder N.\nund P. eingetragen worden ist.\n\n125 (d) Die von der Klägerin zu 1 beantragte Anordnung der Vorlage des\nOriginals des Assignments kommt nicht in Betracht, weil sich die Urkunde nach\ndem Vorbringen der Beklagten nicht in deren Besitz befindet und die Klägerin\nzu 1 keine Anhaltspunkte dafür aufgezeigt hat, dass dies nicht der Fall ist\n(§§ 134, 142, 425 ZPO).\n\n126 (e) Dem Assignment liegt eine Erklärung der Anmelder und Erfinder\ngegenüber TLME nicht nur die Übertragung der Rechte an der Erfindung und der\nVoranmeldung betreffend zugrunde, sondern auch wegen der Übertragung anderer Rechte in Ansehung der Voranmeldung und damit insbesondere auch auf\ndie Übertragung des sich aus dieser ergebenden Prioritätsrechts (BNKH1, Assignment Abs. 3).\n\n127 (3) Die korrespondierende Willenserklärung der TLME ergibt sich zum\neinen aus dem Assignment selbst, dem zu entnehmen ist, dass TLME insoweit\neinen Erwerbswillen hatte (BNKH1, Assignment Abs. 3: \"… is desirous of acquiring …the entire right, title and interest in and to said inventions, …, the entire\nright, title and interest in and to any applications … claiming priority to said application, …\"), und zum anderen aus dem weiteren tatsächlichen Gang des Erteilungsverfahrens. Denn auch der Umstand, dass TLME nach dem 19. Februar\n1999 das aus der Voranmeldung entstandene US-amerikanische Patent erteilt\nworden ist, lässt darauf schließen, dass diese eine der Erklärung der Anmelder\nund Erfinder korrespondiernde Erklärung zumindest durch schlüssiges Verhalten\nabgegeben hat.\n\n128 Der Wirksamkeit der Übertragung steht auch nicht entgegen, dass in dem\nAssignment als Gegenleistung für die Übertragung die Zahlung eines Betrages\n\nvon 1 US$ vorgesehen ist. Denn die Übertragenden haben den Erhalt dieses\nBetrages jedenfalls anerkannt, wie dem Assignment ebenfalls zu entnehmen ist\n(BNKH1, Assignment Abs. 4).\n\n129 e) Keine der übrigen eingereichten Entgegenhaltungen offenbart die\nin den vorgenannten Patentansprüchen beanspruchte Festlegung auf eine bestimmte Auswahl orthogonaler S-Hadamard-Sequenzen.\n\n130 f) Diese war der Fachperson auch nicht nahegelegt.\n\n131 aa) Um den Gegenstand einer Erfindung als nahegelegt anzusehen,\nmuss die Fachperson einen Grund gehabt haben, den Weg der Erfindung zu beschreiten. Dazu bedarf es in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des\ntechnischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder\nsonstiger Anlässe (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - X ZR 65/05, GRUR\n2010, S. 407 Rn. 17 aE - einteilige Öse).\n\n132 Eine dementsprechende Anregung lässt sich den von der Klägerin zu 1\nangeführten Entgegenhaltungen nicht entnehmen. Das gilt auch im Hinblick auf\ndie bereits erörterte D4. Diese legt zwar eine Verwürfelung für die Synchronisierung verwendeter Walsh-Hadamard-Sequenzen sowie eine sorgfältige Auswahl\nder verwürfelten Sequenzen nach guten Auto- und Kreuzkorrelationseigenschaften nahe. Weder den Darlegungen der Klägerin zu 1 zu entnehmen noch sonst\nersichtlich ist aber, dass D4 über die vorgenannte allgemeine Anregung einer\nVerwürfelung und sorgfältigen Auswahl hinaus auch zu einer Auswahl im Sinne\nder mit dem Hilfsantrag 3 vorgenommenen Beschränkung anregt.\n\n133 Daran ändert sich auch nichts, wenn zusätzlich berücksichtigt wird, dass\ndie Fachperson eine besonders effektive Dekorrelation unter Verwendung der\n\nFast-Walsh-Transformation angestrebt hat. Denn die Klägerin zu 1 hat auch insoweit nicht dargetan, dass und inwiefern dies der Fachperson Anlass gerade zu\nder mit dem Hilfsantrag vorgenommenen Beschränkung gab.\n\n134 Soweit die Beklagte die Vorgehensweise bei der Beschränkung dahingehend erklärt hat, dass auf die gewählte Art und Weise besonders günstige Teil-Sequenzen für Teil-Korrelationen ausgewählt werden könnten, führte die Fachperson auch ein entsprechendes Bestreben nicht ohne weiteres zu der vorgenommenen Beschränkung. Denn insofern hat die Klägerin zu 1 nicht dargetan,\ndass einerseits das Bilden von Teil-Sequenzen und Teil-Korrelationen angeregt\nwar und dass andererseits danach die vorgenommene Beschränkung jedenfalls\nals eine von mehreren in Frage kommenden Alternativen nahelag.\n\n135 bb) Zwar kann eine erfinderische Tätigkeit darüber hinaus nicht auf ein\nMerkmal gestützt werden, das eine beliebige, von einem bestimmten technischen\nZweck losgelöste Auswahl aus mehreren Möglichkeiten darstellt (BGH, Urteil\nvom 24. September 2003 - X ZR 7/00, BGHZ 156, 179, 189 = GRUR 2004, 47,\n50 - blasenfreie Gummibahn I; Urteil vom 22. Mai 2007 - X ZR 56/03, GRUR\n2008, 56 Rn. 25 - Injizierbarer Mikroschaum). Mit einem Merkmal verbundene\nbesondere Vorteile können ferner nicht zur Begründung einer erfinderischen Tätigkeit herangezogen werden, wenn sie in der Patentschrift nicht offenbart und\nauch für die Fachperson nicht erkennbar sind (BGH, Urteil vom 30. März 1971\n- X ZR 80/68, GRUR 1971, 403, 406 - Hubwagen; Urteil vom 27. November 2018\n- X ZR 41/17, juris Rn. 46).\n\n136 So verhält es sich im Streitfall jedoch nicht. Die Begrenzung der S-Hadamard-Sequenzen auf eine Untergruppe nach Maßgabe der Patentansprüche 3,\n7, 17 in der Fassung von Hilfsantrag 3 und Patentanspruch 34 des Hilfsantrags 3'\nist nicht beliebig, sondern dient der Reduzierung von Komplexität, um Fast-\n\nWalsh-Transformationen kleinerer Ordnung durchführen und damit effizienter dekorrelieren zu können, als dies ohne eine solche Maßnahme der Fall wäre. Das\nwird der Fachperson auch in der Streitpatentschrift erläutert (vgl. Abs. 65 und 80).\n\n137 4. Nicht ausführbar offenbart und damit nicht rechtsbeständig sind allerdings die sich auf die Patentansprüche 7, 17 und 34 zurückbeziehenden Patentansprüche 11 bis 14, 19 und 36. Denn diese sehen jeweils wörtlich oder sinngemäß die Korrelation von zuvor gebildeten Teil-Korrelationen als skalare Größen einerseits mit Walsh-Hadamard-Sequenzen andererseits vor. Nach den zutreffenden Ausführungen des Patentgerichts fehlt es insofern an der ausführbaren Offenbarung, weil die Teil-Korrelationen eine skalare Größe und damit keine\nSequenz bilden, eine solche Sequenz zum weiteren Korrelieren mit Walsh-Hadamard-Sequenzen aber erforderlich wäre.\n\n138 IV. Die Kostenentscheidung beruht auf § 121 Abs. 2 PatG und § 91\nAbs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO.\n\nGrabinski Hoffmann Kober-Dehm\n\nRombach Rensen\n\nVorinstanz:\nBundespatentgericht, Entscheidung vom 20.06.2018 - 5 Ni 38/14 (EP) -","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-01-28/x-zr-178-18","cited_norms":[{"jurabk":"PatG","ref":"§ 83","ref_norm":"83","n":2},{"jurabk":"PatG","ref":"§ 116","ref_norm":"116","n":1},{"jurabk":"PatG","ref":"§ 117","ref_norm":"117","n":1},{"jurabk":"PatG","ref":"§ 121","ref_norm":"121","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 92","ref_norm":"92","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 134","ref_norm":"134","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 142","ref_norm":"142","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 286","ref_norm":"286","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 425","ref_norm":"425","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 529","ref_norm":"529","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-01-28/x-zr-178-18","retrieved":"2026-10-24 08:01:38.319283+00:00"},"card":{"id":"bgh/2021-01-28/x-zr-178-18","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"10. Zivilsenat","date":"2021-01-28","dockets":["X ZR 178/18"],"decision_type":"Urteil","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:280121UXZR178.18.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:280121UXZR178.18.0"},"cite_as":"BGH, Urteil vom 28.01.2021 – X ZR 178/18","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-01-28/x-zr-178-18","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des 5. Senats (Nichtigkeitssenats) des Bundespatentgerichts vom 20. Juni 2018 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert.\n\nDas europäische Patent 1 105 991 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet\nder Bundesrepublik Deutschland insoweit für nichtig erklärt, als seine Patentansprühe 11 bis 14, 19 und 36 entfallen, seine Patentansprüche 3, 7,\n17 und 34 die folgende Fassung erhalten und sich die Rückbezüge auf\nAnspruch 3 in den Patentansprüchen 4 bis 6, auf Anspruch 7 in den Patentansprüchen 8 bis 10, auf Anspruch 17 in Patentanspruch 18 sowie auf\nAnspruch 34 in den Patentansprüchen 35 und 37 jeweils auf diese Fassung beziehen:\n\n3. A method of determining a scrambling code group for a received signal in a digital communication system, in which signals are scrambled by respective scrambling codes, the scrambling codes are assigned to respective scrambling code groups‚\nidentities of the scrambling code groups are encoded in the signals by respective code-word-wise cyclically distinct sequences\nof S-Hadamard code words, wherein the digital communication\nsystem has a base station and a mobile station,\n\nthe method comprising the steps of:\n\nthe mobile station\n\n- receiving the signal,\n\nwherein an identity of a scrambling code group of the\nbase station speciﬁc scrambling code is encoded in the\nsignal as one of a plurality of code-word-wise cyclically\ndistinct sequences of S-Hadamard code words,\n\nwherein each of the S-Hadamard code words is selected from a set of N orthogonal S-Hadamard sequences of length M, the N orthogonal S-Hadamard sequences given by\n\n[s0hi•L+k, 0, s1hi•L+k,1, …, sM-1hi•L+k, M-1] for i = 0, 1, …, N-1\n\nwherein [hi*L+k, 0, hi*L+k, 1, …, hi*L+K, M-1] is the (i*L+k)-th\nrow of a Sylvester-type Hadamard matrix of order M,\n\nwherein [S0, S1, …, SM-1] is a special sequence,\n\nwherein M and N are integer powers of two, N is smaller\nthan M, and L equals M/N,\n\nwherein k is a constant integer value selected from the\nrange [0, L-1],\n\n- correlating (604) the received signal to cyclic shifts of each\nof the plurality of code-word-wise cyclically distinct sequences of S-Hadamard code words;\n\n- combining (606) the correlations for each of the plurality\nof code-word-wise cyclically distinct sequences of S-Hadamard code words; and\n\n- determining (608) a maximal combined correlation to identify the scrambling code group for the received signal.\n\n7. A digital radio transmission system having at least one transmitter‚ which is a base station, and at least one receiver, which\nis a mobile station,\n\nwherein the digital radio transmission system comprises:\n\n- means in the transmitter for generating a synchronization\nsignal that includes signed versions of S-Hadamard sequences selected from a set of N orthgonal S-Hadamard\nsequences of length M,\n\nwherein the N orthogonal S-Hadamard sequences are\ngiven by\n\n[s0hi•L+k, 0, s1hi•L+k, 1, …, sM-1hi•L+k, M-1] for i = 0, 1, …, N-1\n\nwherein [hi*L+k, 0, hi*L+k, 1, …, hi*L+K, M-1] is the (i*L+k)-th\nrow of a Sylvester-type Hadamard matrix of order M,\n\nwherein [S0, S1, …, SM-1] is a special sequence having\ncomplex elements of constant magnitude,\n\nwherein M and N are integer powers of two, N is smaller\nthan M, and L equals M/N,\n\nwherein k is a constant integer value selected from the\nrange [0, L-1],\n\n- means in the receiver for estimating a time location and\nsequence identity of a received version of the synchronization signal based on the signed versions of S-Hadamard\nsequences included in the received version of the synchronization signal.\n\n17. A method of determining a time location of a received signal\nand identifying a Walsh-Hadamard sequence encoded as a\n\nS-Hadamard sequence included in the received signal in a digital communication system that has a base station and a mobile\nstation,\n\nwherein the S-Hadamard sequence is a product of the Walsh-Hadamard sequence and a special sequence having complex\nelements of constant magnitude and the Walsh-Hadamard sequence is a member of a ﬁrst set of Walsh-Hadamard sequences,\n\nwherein the S-Hadamard sequence is a member of a set of N\northogonal S-Hadamard sequences,\n\nthe method comprising the steps of:\n\nthe mobile station\n\n- receiving the signal,\n\nwherein an identity of a scrambling code group of the\nbase station specific scrambling code is encoded in the\nsignal as a code-word-wise cyclically distinct sequence\nof S-Hadamard code words,\n\nwherein each of the S-Hadamard code words is selected from the set of N orthogonal S-Hadamard sequences of length M, the N orthogonal S-Hadamard sequences given by\n\n[s0hi•L+k, 0, s1hi•L+k, 1, …, sM-1hi•L+k, M-1] for i = 0, 1, …, N-1\n\nwherein [hi*L+k, 0, hi*L+k, 1, …, hi*L+K, M-1] is the (i*L+k)-th\nrow of a Sylvester-type Hadamard matrix of order M,\n\nwherein [S0, S1, …, SM-1] is a special sequence having\ncomplex elements of constant magnitude,\n\nwherein M and N are integer powers of two, N is smaller\nthan M, and L equals M/N,\n\nwherein k is a constant integer value selected from the\nrange [0, L-1],\n\n- forming a position-wise product of the received signal and\nthe special sequence,\n\n- correlating the product with each of a plurality of Walsh-Hadamard sequences for identifying the Walsh-Hadamard\nsequence encoded in the received signal, and\n\n- determining the time location of the received signal based\non the identified Walsh-Hadamard sequence.\n\n34. An apparatus for use in determining a scrambling code group\nfor a received signal in a digital communication system, in which\nsignals are scrambled by respective scrambling codes, the\nscrambling codes are assigned to respective scrambling code\ngroups, identities of the scrambling code groups are encoded in\nthe signals by respective S-Hadamard code words,\n\nwherein an identity of a scrambling code group of the base station specific scrambling code is encoded in the signal as a codeword-wise cyclically distinct sequence of S-Hadamard code\nwords,\n\nwherein each of the S-Hadamard code words is selected from\na set of N orthogonal S-Hadamard sequences of length M, the\nN orthogonal S-Hadamard sequences given by\n\n[s0hi•L+k, 0, s1hi•L+k,1, …, sM-1hi•L+k, M-1] for i = 0, 1, …, N-1\n\nwherein [hi*L+k, 0, hi*L+k‚ 1, …, hi*L+K, M-1] is the (i*L+k)-th row of a\nSylvester-type Hadamard matrix of order M,\n\nwherein [S0, S1, …, SM-1] is a special sequence,\n\nwherein M and N are integer powers of two, N is smaller than\nM, and L equals M/N,\n\nwherein k is a constant integer value selected from the range\n[0, L-1];\n\nthe apparatus comprising:\n\nan S-Hadamard code word generator (904) that produces at\nleast one S-Hadamard code word based on the special sequence, wherein S-Hadamard code words correspond to respective members of a set of Walsh-Hadamard sequences position-wise scrambled with the special sequence; and\n\na decorrelator (902), wherein the decorrelator forms at least one\ncorrelation of the received signal with at least one S-Hadamard\ncode word produced by the S-Hadamard code word generator.\n\nIm Übrigen wird die Klage der Klägerin zu 1 abgewiesen.\n\nVon den Gerichtskosten beider Rechtszüge tragen die Beklagte ein\nSechstel, die Klägerin zu 1 ein Drittel und die Klägerin zu 2 die Hälfte. Von\nden außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1 in beiden Rechtszügen\nträgt diese selbst zwei Drittel und die Beklagte ein Drittel. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten in beiden Rechtszügen tragen diese\nselbst und die Klägerin zu 1 jeweils drei Zehntel sowie die Klägerin zu 2\nzwei Fünftel.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"PatG/83","law":"PatG","abbreviation":"PatG","ref":"83","label":"§ 83 PatG","mentions":2},{"id":"PatG/116","law":"PatG","abbreviation":"PatG","ref":"116","label":"§ 116 PatG","mentions":1},{"id":"PatG/117","law":"PatG","abbreviation":"PatG","ref":"117","label":"§ 117 PatG","mentions":1},{"id":"PatG/121","law":"PatG","abbreviation":"PatG","ref":"121","label":"§ 121 PatG","mentions":1},{"id":"ZPO/92","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"92","label":"§ 92 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/134","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"134","label":"§ 134 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/142","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"142","label":"§ 142 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/286","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"286","label":"§ 286 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/425","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"425","label":"§ 425 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/529","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"529","label":"§ 529 ZPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T08:01:38.319283+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}