{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:260121BXZB9.20.0","court":"BGH","senate":"10. Zivilsenat","decided":"2021-01-26","aktenzeichen":"X ZB 9/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n\nX ZB 9/20\n\nvom\n\n26. Januar 2021\n\nin dem Gebrauchsmusterlöschungsverfahren\n\nECLI:DE:BGH:2021:260121BXZB9.20.0\n\nDer X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Januar 2021 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Bacher, die Richter Dr. Grabinski und Hoffmann, die Richterin Dr. Kober-Dehm und den Richter Dr. Rensen\n\nbeschlossen:\n\nDer Antrag des Rechtsbeschwerdeführers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsbeschwerdeinstanz wird abgelehnt.\n\nGründe:\n\n1 I. Der Rechtsbeschwerdeführer ist Inhaber des Gebrauchsmusters\n89 16 172. Auf Antrag der Rechtsbeschwerdegegnerin hat das Patentamt nach\nAblauf der Schutzdauer festgestellt, dass das Schutzrecht von Anfang an unwirksam gewesen ist.\n\n2 Dagegen hat der Rechtsbeschwerdeführer Beschwerde eingelegt und beantragt, ihm für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu gewähren.\nDas Patentgericht hat den Antrag mangels Erfolgsaussicht in der Hauptsache\nzurückgewiesen. Der Rechtsbeschwerdeführer hat die Beschwerdegebühr auch\nin der Folgezeit nicht entrichtet.\n\n3 Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Patentgericht einen erneuten\nAntrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe, Anträge auf Wiedereinsetzung\nin den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr und Anhörungsrügen zurückgewiesen sowie festgestellt, dass die Beschwerde des Rechtsbeschwerdeführers gegen den Beschluss der Gebrauchsmusterabteilung als nicht eingelegt gilt.\n\n4 Der Rechtsbeschwerdeführer wendet sich gegen diesen Beschluss und\nbeantragt, ihm für die Rechtsbeschwerdeinstanz Verfahrenskostenhilfe zu gewähren und einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt, hilfsweise\neinen Notanwalt beizuordnen.\n\n5 II. Der Verfahrenskostenhilfeantrag ist abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 21 Abs. 2\nGebrMG, § 138 Abs. 1 PatG, § 114 Abs. 1 ZPO).\n\n6 1. Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung des\nAntrags auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe in der Beschwerdeinstanz,\nder Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und der Anhörungsrügen\nwendet, ist sie nicht statthaft.\n\n7 Nach § 18 Abs. 4 und 1 GebrMG findet die Rechtsbeschwerde nur gegen\neinen Beschluss statt, durch den über eine Beschwerde gegen einen Beschluss\nder Gebrauchsmusterstelle oder der Gebrauchsmusterabteilungen entschieden\nworden ist (vgl. dazu auch Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl. (2020), § 100\nPatG Rn. 8 f.; § 18 GebrMG Rn. 14).\n\n8 Diese Voraussetzungen liegen nicht vor.\n\n9 2. Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung wendet,\ndass die Beschwerde gegen den Beschluss der Gebrauchsmusterabteilung als\nnicht eingelegt gilt, ist sie jedenfalls nicht begründet.\n\n10 Der Antragsteller macht zwar die Versagung rechtlichen Gehörs nach § 18\nAbs. 4 Satz 2 GebrMG i.V.m. § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG geltend, wofür es keiner\nZulassung durch das Patentgericht bedarf. Aus seinem Vorbringen ergibt sich\njedoch kein Sachverhalt, der diesen Tatbestand ausfüllen könnte.\n\nBacher Grabinski Hoffmann\n\nKober-Dehm Rensen\n\nVorinstanz:\nBundespatentgericht, Entscheidung vom 4. August 2020 - 35 W (pat) 427/18 -","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-01-26/x-zb-9-20","cited_norms":[{"jurabk":"GebrMG","ref":"§ 18","ref_norm":"18","n":2},{"jurabk":"PatG","ref":"§ 100","ref_norm":"100","n":2},{"jurabk":"PatG","ref":"§ 138","ref_norm":"138","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1},{"jurabk":"GebrMG","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-01-26/x-zb-9-20","retrieved":"2026-10-24 08:01:38.268440+00:00"},"card":{"id":"bgh/2021-01-26/x-zb-9-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"10. 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