{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:230221B6STR473.20.0","court":"BGH","senate":"6. Strafsenat","decided":"2021-02-23","aktenzeichen":"6 StR 473/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n6 StR 473/20\n\nvom\n23. Februar 2021\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Parteiverrats\n\nECLI:DE:BGH:2021:230221B6STR473.20.0\n\nDer 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Februar 2021 beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 30. September 2020 wird das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in Fall 2.b der Urteilsgründe verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen\ndie Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des\nAngeklagten der Staatskasse zur Last.\n\n2. Das vorgenannte Urteil wird dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Parteiverrats zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt ist; der Ausspruch über die\nGesamtstrafe entfällt.\n\n3. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n4. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines\nRechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Parteiverrats in zwei Fällen\nzu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt. Die auf\ndie Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat den aus der Beschlussformel ersichtlichen Erfolg (§ 349 Abs. 4 StPO); im Übrigen ist sie unbegründet im\nSinne von § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Aus prozessökonomischen Gründen stellt der Senat das Verfahren auf\nAntrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit der Angeklagte im Fall 2.b der Urteilsgründe wegen Parteiverrats verurteilt worden ist.\nDie Verfahrenseinstellung hat die Änderung des Schuldspruchs sowie den Wegfall der für diese Tat festgesetzten Einzelstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro\nzur Folge. Sie zieht zudem die Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs nach\nsich. Der Ausspruch über die Kompensation bleibt unberührt.\n\nSander Schneider König\n\nFritsche von Schmettau\n\nVorinstanz:\nGöttingen, LG, 30.09.2020 - 5 KLs 51 Js 5618/13 (5/20)","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-02-23/6-str-473-20","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-02-23/6-str-473-20","retrieved":"2026-10-24 07:56:51.544936+00:00"},"card":{"id":"bgh/2021-02-23/6-str-473-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"6. Strafsenat","date":"2021-02-23","dockets":["6 StR 473/20"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:230221B6STR473.20.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:230221B6STR473.20.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 23.02.2021 – 6 StR 473/20","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-02-23/6-str-473-20","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 30. September 2020 wird das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in Fall 2.b der Urteilsgründe verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen\ndie Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des\nAngeklagten der Staatskasse zur Last.\n\n2. Das vorgenannte Urteil wird dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Parteiverrats zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80 Euro verurteilt ist; der Ausspruch über die\nGesamtstrafe entfällt.\n\n3. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n4. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten seines\nRechtsmittels zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/154","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"154","label":"§ 154 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:56:51.544936+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}