{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:200421B3STR461.20.0","court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2021-04-20","aktenzeichen":"3 StR 461/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 461/20\n\nvom\n20. April 2021\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2021:200421B3STR461.20.0\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 20. April 2021 gemäß\n§ 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 analog StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom\n16. Juli 2020 wird\n\na) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall\nII. 2. d) der Urteilsgründe wegen versuchten sexuellen\nMissbrauchs von Kindern verurteilt worden ist; insoweit\nfallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen\nAuslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last;\n\nb) das vorbezeichnete Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen sowie des sexuellen\nMissbrauchs von Kindern in drei Fällen schuldig ist.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten des\nRechtsmittels und die der Nebenklägerin A. K. im\nRevisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu\ntragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen des\nschweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen sowie des sexuellen\nMissbrauchs von Kindern in vier Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch\nblieb, für schuldig befunden und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die auf die Rügen der Verletzung formellen und materiellen Rechts\ngestützte Revision des Angeklagten führt nach Teileinstellung gemäß § 154\nAbs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Änderung\ndes Schuldspruchs. Im Übrigen ist das Rechtsmittel aus den Gründen der Zuschrift des Generalbundesanwalts unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 1. Auf Antrag des Generalbundesanwalts stellt der Senat das Verfahren\ngemäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO aus prozessökonomischen Gründen ein,\nsoweit der Angeklagte im Fall II. 2. d) der Urteilsgründe verurteilt worden ist.\nDenn die insofern bisher getroffenen Feststellungen tragen die Verurteilung des\nAngeklagten wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht, weil\ndie Tat nach den Feststellungen des Landgerichts an einem nicht näher bestimmbaren Tag im Zeitraum von 2014 bis zum Auszug der Geschädigten aus dem\nHaushalt des Angeklagten im Februar 2015 begangen wurde, diese aber am\n29. September 2014 14 Jahre alt wurde. Danach ist nicht auszuschließen, dass\ndie Geschädigte zum Tatzeitpunkt kein Kind mehr war.\n\n3 2. Die Teileinstellung hat die Änderung des Schuldspruchs sowie den\nWegfall der für die Tat II. 2. d) der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafe von\nzehn Monaten Freiheitsstrafe zur Folge.\n\n4 3. Die Teileinstellung des Verfahrens lässt den Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe unberührt. Im Hinblick auf die verbleibenden Einzelstrafen von\nzweimal zwei Jahren, von einem Jahr und vier Monaten sowie von zweimal einem\nJahr Freiheitsstrafe ist auszuschließen, dass das Landgericht ohne die in dem\neingestellten Fall festgesetzte Einzelstrafe auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte.\n\nSchäfer Paul Anstötz\n\nErbguth Kreicker\n\nVorinstanz:\nKleve in Moers, LG, 16.07.2020 - 240 Js 511/19 220 KLs 5/20","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-04-20/3-str-461-20","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-04-20/3-str-461-20","retrieved":"2026-10-24 07:54:45.929078+00:00"},"card":{"id":"bgh/2021-04-20/3-str-461-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2021-04-20","dockets":["3 StR 461/20"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:200421B3STR461.20.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:200421B3STR461.20.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 20.04.2021 – 3 StR 461/20","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-04-20/3-str-461-20","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Auswärtigen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom\n16. Juli 2020 wird\n\na) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall\nII. 2. d) der Urteilsgründe wegen versuchten sexuellen\nMissbrauchs von Kindern verurteilt worden ist; insoweit\nfallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen\nAuslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last;\n\nb) das vorbezeichnete Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen sowie des sexuellen\nMissbrauchs von Kindern in drei Fällen schuldig ist.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten des\nRechtsmittels und die der Nebenklägerin A. K. im\nRevisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu\ntragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:54:45.929078+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}