{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:180821BANWZ.BRFG.3.21.0","court":"BGH","senate":"Senat für Anwaltssachen","decided":"2021-08-18","aktenzeichen":"AnwZ (Brfg) 3/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\nAnwZ (Brfg) 3/21\nvom\n\n18. August 2021\n\nin der verwaltungsrechtlichen Anwaltssache\n\nECLI:DE:BGH:2021:180821BANWZ.BRFG.3.21.0\n\nDer Bundesgerichtshof, Senat für Anwaltssachen, hat am 18. August 2021 durch\ndie Präsidentin des Bundesgerichtshofs Limperg, den Richter Dr. Remmert, die\nRichterin Grüneberg sowie die Rechtsanwälte Dr. Kau und Dr. Lauer\n\nbeschlossen:\n\nDie Selbstablehnung von Rechtsanwältin S. wird für begründet erklärt.\n\nGründe:\n\nI.\n\n1 Mit Schreiben vom 14. Juni 2021 hat die als anwaltliche Beisitzerin zur\nEntscheidung des Verfahrens berufene Rechtsanwältin S. angezeigt, ihre\nfrühere Sozietät P. habe den Kläger mehrfach in Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesgerichtshof vertreten. Ihrer Erinnerung nach habe sie\nden Kläger mindestens in einem Fall in einer mündlichen Verhandlung - in Vertretung ihres damaligen Sozius P. - vertreten.\n\n2 Die Beklagte hat sich mit Schriftsatz vom 28. Juni 2021 dahingehend erklärt, es möge entsprechend den prozessualen Vorschriften entschieden werden.\n\n3 Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 28. Juli 2021 unter Hinweis auf sieben\nvon der Kanzlei P. bearbeitete Verfahren, wovon eines in die\nZuständigkeit der Rechtsanwältin S. gefallen sei, darum gebeten, die\nSelbstablehnung für begründet zu erklären.\n\nII.\n\n4 Die Selbstablehnung der Rechtsanwältin S. war für begründet zu erklären. Nach § 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 54 Abs. 1 VwGO,\n§§ 48, 42 Abs. 1 ZPO findet die Ablehnung statt, wenn ein Grund vorliegt, der\ngeeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger\nWürdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit\nund objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6;\nvom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014\n- AnwZ 3/13, juris Rn. 5 jeweils mwN). Nicht erforderlich ist dagegen, dass tatsächlich eine Befangenheit vorliegt. Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten\nUmstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben;\ndenn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits\nden bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und\nObjektivität zu vermeiden (vgl. BVerfGE 108, 122, 126; BGH, Beschlüsse vom\n15. März 2012 und vom 20. August 2014, jeweils aaO). So sind nahe geschäftliche Beziehungen zwischen dem Richter und einem Verfahrensbeteiligten geeignet, die Unparteilichkeit eines Richters in Frage zu stellen (BGH, Beschluss vom\n31. Januar 2005 - II ZR 304/03, juris Rn. 2).\n\n5 Im vorliegenden Fall ist eine solche nahe geschäftliche Beziehung zwischen Rechtsanwältin S. und dem Kläger anzunehmen. Die ehemalige\nKanzlei von Rechtsanwältin S. war regelmäßig für den Kläger tätig. Auch\nRechtsanwältin S. selbst war für den Kläger tätig, wobei nicht maßgeblich\nist, ob sie für ihn lediglich vertretungsweise in der mündlichen Verhandlung aufgetreten ist oder ein Verfahren in eigener Zuständigkeit geführt hat. In jedem Fall\n\nbestand zwischen ihr und dem Kläger im Rahmen des Mandatsverhältnisses ein\nbesonderes, rechtlich geschütztes Vertrauensverhältnis, auf das sich der Mandant auch nach Ende des Mandatsverhältnisses verlassen können muss. Allein\ndie Möglichkeit, dass ein Rechtsanwalt als Mitglied des Senats für Anwaltssachen vom Mandanten anvertrautes Wissen, das Dritten zu offenbaren ihm untersagt ist (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB), bewusst oder unbewusst in die Bewertung des\nvon ihm zu entscheidenden Rechtsstreits einfließen lassen könnte, begründet bei\nvernünftiger Würdigung Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit.\n\nLimperg Remmert Grüneberg\n\nKau Lauer\n\nVorinstanz:\nAGH München, Entscheidung vom 21.12.2020 - BayAGH I - 1 - 16/19 -","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-08-18/anwz-brfg-3-21","cited_norms":[{"jurabk":"BRAO","ref":"§ 112e","ref_norm":"112e","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 54","ref_norm":"54","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 42","ref_norm":"42","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 48","ref_norm":"48","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 203","ref_norm":"203","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-08-18/anwz-brfg-3-21","retrieved":"2026-10-24 07:51:21.535630+00:00"},"card":{"id":"bgh/2021-08-18/anwz-brfg-3-21","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"Senat für Anwaltssachen","date":"2021-08-18","dockets":["AnwZ (Brfg) 3/21"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:180821BANWZ.BRFG.3.21.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:180821BANWZ.BRFG.3.21.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 18.08.2021 – AnwZ (Brfg) 3/21","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-08-18/anwz-brfg-3-21","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Selbstablehnung von Rechtsanwältin S. wird für begründet erklärt.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"BRAO/112e","law":"BRAO","abbreviation":"BRAO","ref":"112e","label":"§ 112e BRAO","mentions":1},{"id":"VwGO/54","law":"VwGO","abbreviation":"VwGO","ref":"54","label":"§ 54 VwGO","mentions":1},{"id":"ZPO/42","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"42","label":"§ 42 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/48","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"48","label":"§ 48 ZPO","mentions":1},{"id":"StGB/203","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"203","label":"§ 203 StGB","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. 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