{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:170221B2STR10.21.0","court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2021-02-17","aktenzeichen":"2 StR 10/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 10/21\nvom\n17. Februar 2021\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.\n\nhier: Revision der Nebenklägerin K.\n\nECLI:DE:BGH:2021:170221B2STR10.21.0\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 17. Februar 2021 gemäß\n§ 349 Abs. 1 StPO beschlossen:\n\nDie Revision der Nebenklägerin K. gegen das Urteil des\nLandgerichts Mühlhausen vom 7. September 2020 wird als unzulässig verworfen.\n\nDie Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die\ndem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu\ntragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von\nKindern in fünf Fällen zum Nachteil der Nebenklägerin K. und wegen\nsexueller Belästigung in zwei Fällen zum Nachteil der Nebenklägerin B.\nzu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Im Übrigen hat es den Angeklagten\nfreigesprochen. Hiergegen richtet sich die allgemein auf die Rüge der Verletzung\nformellen und materiellen Rechts gestützte Revision der Nebenklägerin\nK. .\n\n2 Das Rechtsmittel erweist sich als unzulässig (§ 349 Abs. 1, § 400 Abs. 1\nStPO). Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift ausgeführt:\n\n„Die Rüge der Verletzung formellen Rechts ist nicht ausgeführt und daher unzulässig (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO).\n\nSoweit die Revision ohne nähere Begründung die Verletzung materiellen\nRechts rügt, ist sie ebenfalls unzulässig. Dem Revisionsvortrag ist nicht\nzu entnehmen, dass das Urteil mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs wegen einer anderen oder einer weiteren Gesetzesverletzung\nangegriffen wird, die zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt. Nebenkläger können nach der gesetzlichen Regelung des § 400 Abs. 1 StPO\ndas Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, dass eine andere Rechtsfolge\nverhängt wird. Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenklage in der\nRegel eines Revisionsvortrages, der deutlich macht, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt. Eine dahingehende Auslegung ist\nhier auf der Grundlage der nur allgemein erhobenen Sachrüge nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 – 3 StR 417/16 –, juris, Rn. 2 m. w. Nachw.).“\n\n3 Dem schließt sich der Senat an.\n\nFranke Appl Eschelbach\n\nZeng Meyberg\n\nVorinstanz:\nMühlhausen, LG, 07.09.2020 - 806 Js 45224/19 jug 3 KLs","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-02-17/2-str-10-21","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 400","ref_norm":"400","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 344","ref_norm":"344","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-02-17/2-str-10-21","retrieved":"2026-10-24 07:53:36.860749+00:00"},"card":{"id":"bgh/2021-02-17/2-str-10-21","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2021-02-17","dockets":["2 StR 10/21"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:170221B2STR10.21.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:170221B2STR10.21.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 17.02.2021 – 2 StR 10/21","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-02-17/2-str-10-21","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision der Nebenklägerin K. gegen das Urteil des\nLandgerichts Mühlhausen vom 7. September 2020 wird als unzulässig verworfen.\n\nDie Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die\ndem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen zu\ntragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/400","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"400","label":"§ 400 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/344","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"344","label":"§ 344 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:53:36.860749+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}