{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:141221B6STR496.21.0","court":"BGH","senate":"6. Strafsenat","decided":"2021-12-14","aktenzeichen":"6 StR 496/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n6 StR 496/21\n\nvom\n14. Dezember 2021\nin der Strafsache\ngegen\n\n1.\n\n2.\n\nwegen besonders schweren Raubes u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2021:141221B6STR496.21.0\n\nDer 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Dezember 2021 gemäß\n§ 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 26. Mai 2021 werden als unbegründet verworfen; jedoch wird das Urteil im Einziehungsausspruch geändert, betreffend\n\na) den Angeklagten G. dahin, dass er in Höhe von weiteren\n198 Euro als Gesamtschuldner haftet, und\n\nb) den Angeklagten R. , dass gegen ihn die Einziehung des\nWertes von Taterträgen in Höhe von 976,50 Euro angeordnet\nist, wobei er in Höhe von 644,50 Euro mit dem Angeklagten\nP. als Gesamtschuldner haftet.\n\n2. Auf ihre sofortigen Beschwerden wird die Kostenentscheidung\ndes vorbezeichneten Urteils betreffend dieser Angeklagten dahin geändert, dass die Staatskasse die Kosten des Verfahrens\nund die den Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen\nträgt, soweit sie freigesprochen worden sind.\n\nDie weitergehenden Kostenbeschwerden werden verworfen.\n\n3. Es wird davon abgesehen, den Beschwerdeführern die Kosten\nihrer jeweiligen Rechtsmittel aufzuerlegen. Der Angeklagte\nR. hat die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 1. Die gegen den Angeklagten R. getroffene Einziehungsentscheidung\nwar aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts dahin zu berichtigen, dass lediglich der Betrag von 976,50 Euro als Ersatz des Wertes von\nTaterträgen (§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB) einzuziehen ist; außerdem ist die\ngesamtschuldnerische Haftung des Angeklagten neben dem Nichtrevidenten\nP. in Höhe von 644,50 Euro anzuordnen.\n\n2 Der Einziehungsausspruch betreffend den Angeklagten G. war um die\ngesamtschuldnerische Haftung in Fall B.I.2 der Urteilsgründe zu ergänzen\n(vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2020 – 6 StR 161/20, mwN). Denn eine Gesamtschuld (§ 421 BGB) besteht auch mit demjenigen unbekannten Mittäter, der\nnach den Feststellungen des Landgerichts einen Teil der Beute von dem Angeklagten erhielt. Der individuellen Benennung des anderen Gesamtschuldners bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 – 3 StR 428/20, Rn. 2\nmwN).\n\n3 2. Die sofortigen Kostenbeschwerden sind teilweise begründet. Soweit die\nAngeklagten freigesprochen worden sind, haben sie nicht die Kosten des Verfahrens zu tragen (§ 465 Abs. 1 Satz 1 StPO); die gerichtlichen Auslagen und die\nden Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen waren der Staatskasse\naufzuerlegen (§ 467 Abs. 1 StPO).\n\n4 3. Die Entscheidung über die Kosten der Rechtsmittel beruht auf §§ 74,\n105 Abs. 1, § 109 Abs. 2 Satz 1 JGG und folgt im Blick auf den geringen Teilerfolg aus § 473 Abs. 4 StPO.\n\nSander Schneider Tiemann\n\nFritsche von Schmettau\n\nVorinstanz:\nLandgericht Hannover, 26.05.2021 - 31 KLs 6453 Js 29229/20 (21/20)","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-12-14/6-str-496-21","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 421","ref_norm":"421","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73c","ref_norm":"73c","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 465","ref_norm":"465","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 467","ref_norm":"467","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1},{"jurabk":"JGG","ref":"§ 109","ref_norm":"109","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-12-14/6-str-496-21","retrieved":"2026-10-24 07:56:55.401758+00:00"},"card":{"id":"bgh/2021-12-14/6-str-496-21","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"6. 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