{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:120121B4STR481.20.0","court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2021-01-12","aktenzeichen":"4 StR 481/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 481/20\n\nvom\n12. Januar 2021\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis\n\nECLI:DE:BGH:2021:120121B4STR481.20.0\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 12. Januar 2021 gemäß\n§ 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 13. Juli 2020 im Strafausspruch und\nim Ausspruch über die Anordnung einer Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Hechingen verwiesen.\n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne\nFahrerlaubnis unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom 11. März 2020 nach Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt und angeordnet, dass dem Angeklagten für die Dauer von einem Jahr und sechs Monaten\nkeine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die hiergegen gerichtete Revision\ndes Angeklagten hat den aus der Beschlussformel ersichtlichen Erfolg; im Übrigen ist sie unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 1. Die Einzelstrafe für das rechtsfehlerfrei festgestellte Vergehen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG kann nicht\nbestehen bleiben, weil die Strafkammer dem Angeklagten bei der Strafbemessung angelastet hat, bereits acht Mal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden zu sein. Hierfür findet sich in den Urteilsgründen jedoch kein Beleg.\nZwar wird mitgeteilt, dass der Auszug aus dem Bundeszentralregister für den\nAngeklagten 26 Eintragungen enthalte. Die in der Folge im Einzelnen mitgeteilten\nVorverurteilungen, bei denen es sich um diejenigen handeln soll, „die für die hier\nabgeurteilte Tat von Bedeutung sind“ (UA 3), weisen aber nur zwei Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus (Amtsgericht Hechingen vom\n10. Juli 2002 und Amtsgericht Heilbronn vom 26. Januar 2011). Der Senat vermag nicht auszuschließen, dass die Strafbemessung auf diesem Rechtsfehler\nberuht. Die Aufhebung der Einzelstrafe entzieht auch der Gesamtstrafe die\nGrundlage.\n\n3 2. Da die Strafkammer bei der Bemessung der Sperrfrist gemäß § 69a\nStGB allgemein auf die „Würdigung der Persönlichkeit“ des Angeklagten Bezug\ngenommen hat, liegt es nahe, dass auch die Bestimmung der Sperrfrist auf der\nnicht belegten Annahme von acht einschlägigen Vorverurteilungen beruht. Sie\nwar daher ebenfalls aufzuheben.\n\n4 3. Der Senat macht von der Möglichkeit des § 354 Abs. 3 StPO Gebrauch\nund verweist die Sache an das Amtsgericht Hechingen zurück.\n\nSost-Scheible Bender Quentin\n\nRommel Lutz\n\nVorinstanz:\nHechingen, LG, 13.07.2020 ‒ 25 Js 10540/19 1 KLs","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-01-12/4-str-481-20","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 69a","ref_norm":"69a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StVG","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-01-12/4-str-481-20","retrieved":"2026-10-24 07:55:42.989248+00:00"},"card":{"id":"bgh/2021-01-12/4-str-481-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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