{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:120121B1STR451.20.0","court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2021-01-12","aktenzeichen":"1 StR 451/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n1 StR 451/20\nvom\n12. Januar 2021\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen schweren Raubes\n\nECLI:DE:BGH:2021:120121B1STR451.20.0\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts – zu 2. auf dessen Antrag – am\n12. Januar 2021 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 25. August 2020 im Strafausspruch aufgehoben.\n\n2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.\n\n3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer\nFreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Hiergegen richtet\nsich die Revision des Angeklagten mit der Rüge der Verletzung materiellen\nRechts. Das Rechtsmittel hat hinsichtlich des Strafausspruchs Erfolg; im Übrigen\nist es unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Das Landgericht hat bei der Strafrahmenwahl sowie bei der Strafzumessung im engeren Sinne zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt, dass dieser eine Scheinwaffe als Werkzeug bzw. Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1b\nStGB nicht nur bei sich führte, sondern sie gezielt einsetzte und somit verwendete, indem er sie auf die Zeugin D. richtete. Dies verstößt gegen § 46 Abs. 3\n\nStGB, wonach Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes\nsind, bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt werden dürfen. Nach der\nRechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört der geplante und umgesetzte\nEinsatz einer Scheinwaffe als Druckmittel bereits zum Regelfall der Tatbestandsverwirklichung des § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom\n26. September 2019 – 4 StR 342/17 Rn. 10 und vom 4. August 1999 – 2 StR\n342/99 Rn. 2). Der Senat kann nicht ausschließen, dass sich dieser Wertungsfehler auf die verhängte Strafe ausgewirkt hat. Die Feststellungen sind davon\nnicht betroffen und können aufrechterhalten bleiben.\n\nRaum Jäger Fischer\n\nHohoff RiBGH Dr. Leplow ist im\nUrlaub und deshalb an der\nUnterschriftsleistung gehindert.\n\nRaum\n\nVorinstanz:\nLandshut, LG, 25.08.2020 - 405 Js 4607/20 (2) 1 KLs","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-01-12/1-str-451-20","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 250","ref_norm":"250","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-01-12/1-str-451-20","retrieved":"2026-10-24 07:52:22.881051+00:00"},"card":{"id":"bgh/2021-01-12/1-str-451-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2021-01-12","dockets":["1 StR 451/20"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:120121B1STR451.20.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:120121B1STR451.20.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 12.01.2021 – 1 StR 451/20","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-01-12/1-str-451-20","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 25. August 2020 im Strafausspruch aufgehoben.\n\n2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.\n\n3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/250","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"250","label":"§ 250 StGB","mentions":2},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StGB/46","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"46","label":"§ 46 StGB","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:22.881051+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}