{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:080621B4STR84.21.0","court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2021-06-08","aktenzeichen":"4 StR 84/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 84/21\n\nvom\n8. Juni 2021\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe\n\nECLI:DE:BGH:2021:080621B4STR84.21.0\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 8. Juni 2021 gemäß\n§§ 154 Abs. 2, 349 Abs. 2 und 4, 354 Abs. 1 StPO analog beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des\nLandgerichts Hagen vom 2. November 2020 wird\n\na) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte im\nFall II. 1 der Urteilsgründe wegen versuchter Strafvereitelung verurteilt worden ist; insoweit fallen die Kosten des\nVerfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last;\n\nb) das vorbezeichnete Urteil dahin geändert, dass der Angeklagte wegen unerlaubten Besitzes halbautomatischer\nKurzwaffen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe\nvon einem Jahr und drei Monaten verurteilt ist.\n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten des\nRechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen\nwegen „vorsätzlichen Besitzes erlaubnispflichtiger halbautomatischer Schusswaffen zum Verschießen von Patronenmunition“ in zwei Fällen sowie wegen versuchter Strafvereitelung schuldig gesprochen und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten führt nach Teileinstellung gemäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO zu der aus der Beschlussformel\nersichtlichen Änderung des Schuld- und Gesamtstrafenausspruchs. Im Übrigen\nist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 1. Auf Antrag des Generalbundesanwalts stellt der Senat das Verfahren\ngemäß § 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO aus prozessökonomischen Gründen ein,\nsoweit der Angeklagte im Fall II. 1 der Urteilsgründe verurteilt worden ist. Denn\ndie auf die Vortat bezogenen objektiven und subjektiven Feststellungen sind\nlückenhaft und tragen die Verurteilung des Angeklagten wegen versuchter\nStrafvereitelung nicht.\n\n3 2. Die Teileinstellung hat die Änderung des Schuldspruchs sowie den\nWegfall der für die Tat II. 1 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafe von vier\nMonaten Freiheitsstrafe zur Folge. Der Senat fasst den Schuldspruch entsprechend der üblichen Kennzeichnung des Delikts des § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b\nWaffG neu.\n\n4 3. Die Teileinstellung wirkt sich auf die Gesamtstrafe aus. Der Senat kann\ninsoweit gemäß § 354 Abs. 1 StPO analog in Übereinstimmung mit dem Antrag\ndes Generalbundesanwalts in der Sache selbst entscheiden und aus den beiden\n\nverbliebenen Einzelstrafen von einem Jahr und zwei Monaten sowie zehn Monaten Freiheitsstrafe zur Vermeidung jeder Beschwer des Angeklagten auf die nach\n§§ 54 Abs. 1 Satz 2, 39 Halbsatz 2 StGB gesetzlich niedrigste Gesamtfreiheitsstrafe erkennen.\n\n5 4. Im Übrigen hat die Nachprüfung des angefochtenen Urteils auf Grund\nder Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten\nergeben.\n\n6 5. Die Kostenentscheidung hinsichtlich der Teileinstellung beruht auf\n§ 467 Abs. 1 StPO. Wegen des nur geringfügigen Teilerfolgs der Revision im Übrigen ist es nicht unbillig, den Beschwerdeführer mit den verbleibenden Kosten\nseines Rechtsmittels zu belasten (§ 473 Abs. 4 StPO).\n\nSost-Scheible Quentin Sturm\n\nRommel Lutz\n\nVorinstanz:\nHagen, LG, 02.11.2020 ‒ 600 Js 311/20 43 KLs 11/20","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-06-08/4-str-84-21","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 467","ref_norm":"467","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1},{"jurabk":"WaffG 2002","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-06-08/4-str-84-21","retrieved":"2026-10-24 07:55:45.070941+00:00"},"card":{"id":"bgh/2021-06-08/4-str-84-21","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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