{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:051021B6STR394.21.0","court":"BGH","senate":"6. Strafsenat","decided":"2021-10-05","aktenzeichen":"6 StR 394/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n6 StR 394/21\n\nvom\n5. Oktober 2021\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2021:051021B6STR394.21.0\n\nDer 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Oktober 2021 beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts\nAnsbach vom 3. März 2021 mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer\ndes Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von\nKindern in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem schweren\nsexuellen Missbrauch von Kindern und mit Nötigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und eine Adhäsionsentscheidung getroffen. Die Revision des Angeklagten rügt erfolgreich (§ 349\nAbs. 4 StPO) eine Verletzung von § 229 Abs. 1 StPO, so dass es eines Eingehens auf die weiteren Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge nicht bedarf.\n\n2 1. Der Rüge liegt folgendes Verfahrensgeschehen zugrunde:\n\n3 Die Hauptverhandlung begann am 23. November 2020 und wurde am\n2. und 9. Dezember 2020 fortgesetzt. Der nächste Hauptverhandlungstermin\nsollte am 17. Dezember 2020 stattfinden. Am 14. Dezember 2020 ordnete der\nPräsident des Landgerichts Ansbach zur Verhinderung einer Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus an, dass Hauptverhandlungen bis auf weiteres nur noch in Haftsachen abgehalten werden dürften. Da sich der Angeklagte\nnicht in Untersuchungshaft befand, stellte das Landgericht mit Beschluss vom\n\n14. Dezember 2020 fest, dass der Lauf der Frist nach § 229 Abs. 1 StPO gemäß\n§ 10 EGStPO gehemmt sei. Am 26. Januar 2021 verfügte der Präsident des\nLandgerichts Ansbach, dass die Anordnung vom 14. Dezember 2020 über den\n31. Januar 2021 hinaus nicht verlängert werde. Die Hauptverhandlung wurde am\n24. Februar 2021 fortgesetzt. Das Landgericht stellte mit Beschluss vom selben\nTage fest, dass die Hemmung des Laufs der Frist nach § 229 Abs. 1 StPO mit\nWirkung ab dem 1. Februar 2021 geendet habe.\n\n4 2. Der Beschwerdeführer sieht in dieser Verfahrensweise zu Recht einen\nVerstoß gegen § 229 Abs. 1 StPO. Danach hätte die Hauptverhandlung nur bis\nzu drei Wochen unterbrochen werden dürfen. Die Unterbrechungsfrist hatte am\n10. Dezember 2020 zu laufen begonnen. Nach Ablauf von vier Tagen war sie\ngemäß § 10 EGStPO vom 14. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 gehemmt. Seit dem 1. Februar 2021 lief sie weiter und endete nach Ablauf der noch\nverbliebenen 17 Tage am 17. Februar 2021. Die Hauptverhandlung hätte mithin\nspätestens am Donnerstag, den 18. Februar 2021, fortgeführt werden müssen.\n\n5 Das Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen § 229 StPO kann nur\nin außergewöhnlich gelagerten Fällen ausgeschlossen werden (st. Rspr.; vgl.\netwa BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 – 6 StR 114/20 Rn. 10 mwN). Ein solcher Ausnahmefall liegt hier nicht vor.\n\nSander Schneider Feilcke\n\nTiemann Fritsche\n\nVorinstanz:\nLandgericht Ansbach, 03.03.2021 - KLs 1053 Js 10283/19 jug","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-10-05/6-str-394-21","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 229","ref_norm":"229","n":5},{"jurabk":"StPOEG","ref":"§ 10","ref_norm":"10","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-10-05/6-str-394-21","retrieved":"2026-10-24 07:56:54.451633+00:00"},"card":{"id":"bgh/2021-10-05/6-str-394-21","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"6. 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