{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2021:050521B6STR200.21.0","court":"BGH","senate":"6. Strafsenat","decided":"2021-05-05","aktenzeichen":"6 StR 200/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n6 StR 200/21\n\nvom\n5. Mai 2021\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2021:050521B6STR200.21.0\n\nDer 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Mai 2021 beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts\nHalle vom 13. Januar 2021 im Strafausspruch aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten\nverurteilt. Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat den aus\nder Beschlussformel ersichtlichen Erfolg (§ 349 Abs. 4 StPO). Im Übrigen ist sie\nunbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Nach den Feststellungen drang der nicht vorbestrafte, leicht intelligenzgeminderte Angeklagte mit seinem Finger sowohl in die Vagina als auch in den After\nseiner neunjährigen Nichte ein, nachdem sie die von ihr nicht richtig verstandene\nFrage, „ob sie mit sexuellen Handlungen einverstanden sei“, bejaht hatte. Das\nKind erlitt Schmerzen, aber keine sichtbaren Verletzungen. Der Strafzumessung\nhat die Strafkammer den nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen\ndes § 176a Abs. 2 StGB zugrunde gelegt und dem Angeklagten unter anderem\nzugutegehalten, dass wegen des Geständnisses auf eine Vernehmung der Geschädigten verzichtet werden konnte, er sich bei deren Vater entschuldigt sowie\nsich in einem in der Hauptverhandlung abgeschlossenen Vergleich verpflichtet\nhat, 2.500 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.\n\n3 Angesichts dieser Umstände hätte die Strafkammer Veranlassung gehabt,\nzu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 46a\nNr. 1 StGB erfüllt sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016\n– 4 StR 419/16; vom 24. August 2017 – 3 StR 233/17). Dass es sich um ein\nschwerwiegendes Sexualdelikt handelt, steht der Anwendung nicht von vorneherein entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2020 – 2 StR 412/19, StV 2021,\n31, 32), zumal sich die Bemühungen des Angeklagten nicht in dem Abschluss\ndes Vergleichs erschöpft haben und zudem die Höhe des vereinbarten Schmerzensgeldes unter Berücksichtigung des Tatbildes sowie der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten des Angeklagten angemessen erscheint.\n\n4 Der Senat kann trotz der strafmildernden Berücksichtigung der die Erörterung des § 46a StGB gebietenden Umstände nicht mit hinreichender Sicherheit\nausschließen, dass das Landgericht im Falle der Annahme eines weiteren vertypten Strafmilderungsgrundes zu einem anderen Strafrahmen und im Ergebnis\nzu einer niedrigeren Freiheitsstrafe gelangt wäre.\n\nSander Schneider König\n\nFritsche von Schmettau\n\nVorinstanz:\nLandgericht Halle, 13.01.2021 - 14 KLs 474 Js 31527/19 (10/20)","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-05-05/6-str-200-21","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 46a","ref_norm":"46a","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 49","ref_norm":"49","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176a","ref_norm":"176a","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2021-05-05/6-str-200-21","retrieved":"2026-10-24 07:56:52.660915+00:00"},"card":{"id":"bgh/2021-05-05/6-str-200-21","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"6. 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