{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:310320B5STR62.20.0","court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2020-03-31","aktenzeichen":"5 StR 62/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n5 StR 62/20\n\nvom\n31. März 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen besonders schweren Raubes u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2020:310320B5STR62.20.0\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 31. März 2020 gemäß § 349 Abs. 2\nund 4 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nBerlin vom 4. November 2019 wird mit der Maßgabe verworfen,\ndass der Ausspruch über den Vorwegvollzug von drei Monaten\nder Freiheitsstrafe vor der Maßregel aufgehoben wird; der Ausspruch entfällt.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die\ndem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen\nzu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von\nfünf Jahren verurteilt. Zudem hat es die Unterbringung des Angeklagten in einer\nEntziehungsanstalt angeordnet und bestimmt, dass drei Monate der Freiheitsstrafe vor der Maßregel zu vollziehen sind. Die mit der Sachrüge geführte Revision des Angeklagten führt zum Wegfall des Vorwegvollzugs. Im Übrigen ist\nsein Rechtsmittel aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts unbegründet (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\n2 1. Das Landgericht hat die Dauer des vorweg zu vollziehenden Strafteils\nrechtsfehlerhaft bemessen. Denn angesichts der voraussichtlich erforderlichen\nBehandlungsdauer von zwei Jahren wären bei richtiger Berechnung sechs Monate der Freiheitsstrafe vorweg zu vollziehen (§ 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB).\n\n3 Da sich der mögliche Vorwegvollzug durch die von dem Angeklagten seit\n20. Mai 2019 erlittene Untersuchungshaft zwischenzeitlich aber bereits erledigt\nhat, bleibt für eine weitere Anordnung des Vorwegvollzugs kein Raum mehr.\nDie Anordnung muss daher entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September\n2013 – 2 StR 397/13, NStZ-RR 2014, 58).\n\n4 2. Angesichts des nur geringfügigen Erfolgs der Revision ist es nicht unbillig, dem Beschwerdeführer die gesamten durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten und Auslagen aufzuerlegen (§ 473 Abs. 4 StPO).\n\nMutzbauer Cirener Köhler\n\nvon Häfen Resch\n\nVorinstanz:\nBerlin, LG, 04.11.2019 - 274 Js 3392/19 (531 KLs) (26/19)","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-03-31/5-str-62-20","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-03-31/5-str-62-20","retrieved":"2026-10-24 07:56:38.277902+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-03-31/5-str-62-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2020-03-31","dockets":["5 StR 62/20"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:310320B5STR62.20.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:310320B5STR62.20.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 31.03.2020 – 5 StR 62/20","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-03-31/5-str-62-20","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nBerlin vom 4. November 2019 wird mit der Maßgabe verworfen,\ndass der Ausspruch über den Vorwegvollzug von drei Monaten\nder Freiheitsstrafe vor der Maßregel aufgehoben wird; der Ausspruch entfällt.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die\ndem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen\nzu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/473","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"473","label":"§ 473 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:56:38.277902+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}