{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:291020B1STR124.20.0","court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2020-10-29","aktenzeichen":"1 StR 124/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n1 StR 124/20\nvom\n29. Oktober 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen versuchten Betruges u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2020:291020B1STR124.20.0\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag und mit Zustimmung\ndes Generalbundesanwalts sowie nach Anhörung des Beschwerdeführers am\n29. Oktober 2020 gemäß § 154a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4\nStPO, § 354 Abs. 1 StPO analog beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird\n\na) das Verfahren mit Zustimmung des Generalbundesanwalts\nauf den Vorwurf der Urkundenfälschung in vier tateinheitlichen Fällen beschränkt,\n\nb) das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 18. November\n2019 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte\nder Urkundenfälschung in vier tateinheitlichen Fällen schuldig ist,\n\nc) das vorbenannte Urteil im Strafausspruch aufgehoben.\n\n2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.\n\n3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in vier tateinheitlichen Fällen zu der Freiheitsstrafe\nvon zwei Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.\n\n2 Die hiergegen gerichtete, auf die Rüge einer Verletzung materiellen\nRechts gestützte Revision des Angeklagten führt zur Beschränkung des Verfahrens auf den Vorwurf der Urkundenfälschung in vier tateinheitlichen Fällen und\nzu einer entsprechenden Änderung des Schuldspruchs sowie zur Aufhebung des\nStrafausspruchs, bleibt aber im Übrigen ohne Erfolg.\n\n3 1. Die Beschränkung des Verfahrens auf den Vorwurf der Urkundenfälschung in vier tateinheitlichen Fällen erfolgt mit Blick auf die Rechtsprechung des\nSenats zum Versuchsbeginn beim Prozessbetrug (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai\n2017 – 1 StR 265/16 Rn. 91 ff.).\n\n4 2. Der Senat ändert den Schuldspruch mit Blick auf die Verfahrensbeschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO in analoger Anwendung des § 354 Abs. 1\nStPO entsprechend ab.\n\n5 3. Die durch die Beschränkung der Strafverfolgung bedingte Änderung des\nSchuldspruchs zieht die Aufhebung des Strafausspruchs nach sich. Der Senat\nvermag nicht auszuschließen, dass die Strafkammer eine geringere Strafe verhängt hätte, nachdem sie ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass sie den\nSchwerpunkt des Unrechts im versuchten (Prozess-)Betrug sieht und nicht in der\nvollendeten Urkundenfälschung in vier tateinheitlichen Fällen. Aufgrund der Änderung des Schuldspruchs ist dem Senat verwehrt, die Strafe als angemessen\n\ni.S.d. § 354 Abs. 1a StPO aufrechtzuerhalten, obwohl dies aufgrund des Umstands, dass der Angeklagte die gefälschten Urkunden im arbeitsgerichtlichen\nVerfahren gebraucht hatte, nahe gelegen hätte.\n\n6 4. Infolge der Teilaufhebung des landgerichtlichen Urteils und der entsprechenden Zurückverweisung der Sache ist die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die Kostenentscheidung des Urteils gegenstandslos (st. Rspr.; vgl.\nBGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 – 2 StR 494/19 Rn. 2, 16 mwN und vom\n16. Januar 2019 – 5 StR 249/18 Rn. 31; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO,\n63. Aufl., § 464 Rn. 20).\n\nRaum Bellay Fischer\n\nBär Pernice\n\nVorinstanz:\nDeggendorf, LG, 18.11.2019 - 3 Js 9442/18 1 KLs","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-10-29/1-str-124-20","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154a","ref_norm":"154a","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-10-29/1-str-124-20","retrieved":"2026-10-24 07:52:22.310751+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-10-29/1-str-124-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. 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