{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:281020B3STR349.20.0","court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2020-10-28","aktenzeichen":"3 StR 349/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 349/20\nvom\n28. Oktober 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts\nund nach Anhörung des Beschwerdeführers am 28. Oktober 2020 einstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nKoblenz vom 8. Juni 2020 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen\nRechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2\nStPO).\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nECLI:DE:BGH:2020:281020B3STR349.20.0\n\nMit Blick auf das Revisionsvorbringen bemerkt der Senat ergänzend:\n\nDer auf die Sachrüge gestützte und in der Revisionsbegründung vom 11. September 2020 näher ausgeführte Angriff gegen die Beweiswürdigung und die Strafzumessung des Landgerichts in Fall 5 der Urteilsgründe deckt keinen Rechtsfehler\nauf.\n\nDie vom Landgericht getroffenen Feststellungen, der Angeklagte habe an der\nHerstellung des Amphetamins mitgewirkt und jedenfalls ein Teil dessen sei für den\ngewinnbringenden Weiterverkauf durch ihn bestimmt gewesen, werden durch eine\nnach revisionsrechtlichem Maßstab (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. September 2019\n- 3 StR 166/19, juris Rn. 5) rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung getragen. Das Landgericht hat insbesondere aus der erheblichen Menge des Amphetamins und der zu\nseiner Herstellung erforderlichen Grundstoffe, die bei der Durchsuchung der Wohnung\nund des Kellers des Angeklagten aufgefunden worden sind, sowie seinen zeitlich\ndavorliegenden Amphetaminverkäufen den möglichen Schluss gezogen, der Angeklagte sei täterschaftlich an der Herstellung des Betäubungsmittels beteiligt gewesen.\n\nDie dagegen erhobenen Einwände des Beschwerdeführers stellen sich zum\nTeil als eigene, revisionsrechtlich unbeachtliche Beweiswürdigung dar oder betreffen\nfür den Schuld- und Strafausspruch unwesentliche Feststellungen. Soweit darüber\nhinaus das Fehlen zusätzlicher Feststellungen bemängelt wird, sind solche für die\nÜberzeugungsbildung des Landgerichts nicht erforderlich gewesen; ihr Fehlen begründet deshalb keine im Rahmen der Sachrüge erhebliche Lücke in der Beweiswürdigung.\nAls rechtsfehlerfrei erweisen sich schließlich ebenfalls die Annahme der Strafkammer,\nder Angeklagte sei sich der Verfügbarkeit der Waffe bewusst gewesen, sowie die Ablehnung eines minderschweren Falls (vgl. zum revisionsrechtlichen Überprüfungs-\n\nmaßstab der Strafzumessung BGH, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 3 StR 401/19,\njuris Rn. 11).\n\nSchäfer Wimmer Paul\n\nAnstötz Erbguth\n\nVorinstanz:\nKoblenz, LG, 08.06.2020 - 2090 Js 48986/19 6 KLs","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-10-28/3-str-349-20","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-10-28/3-str-349-20","retrieved":"2026-10-24 07:54:39.447947+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-10-28/3-str-349-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2020-10-28","dockets":["3 StR 349/20"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:281020B3STR349.20.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:281020B3STR349.20.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 28.10.2020 – 3 StR 349/20","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-10-28/3-str-349-20","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:54:39.447947+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}