{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:280520B3STR128.20.0","court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2020-05-28","aktenzeichen":"3 StR 128/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 128/20\n\nvom\n28. Mai 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen schweren Raubes\n\nECLI:DE:BGH:2020:280520B3STR128.20.0\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 28. Mai 2020 gemäß\n§ 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 analog StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 18. Dezember 2019 dahin geändert, dass\ngegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 40.109,01 € als Gesamtschuldner angeordnet wird.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels\nzu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer\nFreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt; zudem hat es\ndie in Montenegro erlittene Auslieferungshaft vom 3. Dezember 2018 bis\n26. Juni 2019 im Verhältnis 1:2 auf die Strafe angerechnet und die Einziehung\ndes Wertes von Taterträgen in Höhe von 40.109,01 € angeordnet. Die auf die\nRüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision führt zu dem aus\nder Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen ist sie unbegründet im\nSinne von § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Die sachlich-rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils hat weder\nim Schuld- noch im Strafausspruch einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Lediglich die Entscheidung über die Einziehung des Wertes\n\ndes Tatertrages ist dahin zu ergänzen, dass der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet. Denn die Feststellungen belegen, dass er und der gesondert verfolgte Mittäter am Tatort Mitverfügungsgewalt über die erbeuteten Schmuckstücke\nerlangten. Die Haftung als Gesamtschuldner bedarf der Kennzeichnung im Tenor, um zu verhindern, dass den Beteiligten das aus der Tat Erlangte mehrfach\nentzogen wird (BGH, Beschluss vom 19. September 2019 - 3 StR 354/19, juris\nRn. 2 f.; Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 14/18, juris Rn. 12 mwN).\n\n3 Angesichts des geringen Erfolgs der Revision ist es nicht unbillig, den\nAngeklagten mit den gesamten Kosten seines Rechtsmittels zu belasten (§ 473\nAbs. 4 StPO).\n\nSchäfer Paul Berg\n\nAnstötz Erbguth\n\nVorinstanz:\nTrier, LG, 18.12.2019 - 8141Js 19520/19 1 KLs","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-05-28/3-str-128-20","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-05-28/3-str-128-20","retrieved":"2026-10-24 07:54:37.784134+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-05-28/3-str-128-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2020-05-28","dockets":["3 StR 128/20"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:280520B3STR128.20.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:280520B3STR128.20.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 28.05.2020 – 3 StR 128/20","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-05-28/3-str-128-20","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 18. Dezember 2019 dahin geändert, dass\ngegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 40.109,01 € als Gesamtschuldner angeordnet wird.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels\nzu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/473","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"473","label":"§ 473 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:54:37.784134+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}