{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:250820B6STR194.20.0","court":"BGH","senate":"6. Strafsenat","decided":"2020-08-25","aktenzeichen":"6 StR 194/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n6 StR 194/20\n\nvom\n25. August 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Computerbetruges u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2020:250820B6STR194.20.0\n\nDer 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. August 2020 beschlossen:\n\nAuf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 10. März 2020 im Einziehungsausspruch\nmit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\neine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Computerbetrugs in 37 Fällen und wegen versuchten Betrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt und die\nEinziehung „des Wertersatzes“ in Höhe von 778.870,34 Euro angeordnet. Die\nRevision der Angeklagten hat mit der Sachrüge in dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Die Einziehungsentscheidung, die den Wert der von der Angeklagten\ndurch die abgeurteilten Taten des Computerbetrugs erzielten Erträge betrifft\n(§ 73 Abs. 1 i. V. m. § 73c Satz 1 StGB), stößt auf durchgreifende rechtliche\nBedenken (§ 349 Abs. 4 StPO). Das Landgericht hat bei der Berechnung des\n\nBetrages, in dessen Höhe die Einziehung gemäß § 73e Abs. 1 StGB ausgeschlossen ist, nicht berücksichtigt, dass die Angeklagte mit dem Geld, das sie\ndurch die unberechtigten Vermögensverschiebungen von den Bankkonten ihres\nEhemanns auf ihr eigenes Konto erlangt hatte, den Feststellungen zufolge auch\n„Verbindlichkeiten ihres Ehemanns“ beglich (UA S. 8), um „eine frühzeitige Aufdeckung ihres Handelns“ zu vermeiden (UA S. 5). Da das Landgericht zu der\nHöhe der zu diesem Zweck verwendeten Taterträge keine Feststellungen getroffen hat, bedarf die Sache insoweit neuer Verhandlung und Entscheidung.\n\n3 Der Strafausspruch bleibt von dem Rechtsfehler unberührt. Das Landgericht hat die durch den Rückfluss eines Teils der Taterträge eingetretene Schadenskompensation strafmildernd gewertet.\n\nSander Schneider Feilcke\n\nTiemann Fritsche\n\nVorinstanz:\nMagdeburg, LG, 10.03.2020 - 157 Js 34298/18 21 KLs 18/19","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-08-25/6-str-194-20","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73c","ref_norm":"73c","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73e","ref_norm":"73e","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-08-25/6-str-194-20","retrieved":"2026-10-24 07:56:48.953549+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-08-25/6-str-194-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"6. Strafsenat","date":"2020-08-25","dockets":["6 StR 194/20"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:250820B6STR194.20.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:250820B6STR194.20.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 25.08.2020 – 6 StR 194/20","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-08-25/6-str-194-20","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 10. März 2020 im Einziehungsausspruch\nmit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\neine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2},{"id":"StGB/73c","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"73c","label":"§ 73c StGB","mentions":1},{"id":"StGB/73e","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"73e","label":"§ 73e StGB","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:56:48.953549+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}