{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:250320B6STR10.20.0","court":"BGH","senate":"6. Strafsenat","decided":"2020-03-25","aktenzeichen":"6 StR 10/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n6 StR 10/20\n\nvom\n25. März 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug\n\nECLI:DE:BGH:2020:250320B6STR10.20.0\n\nDer 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 25. März 2020 gemäß\n§ 349 Abs. 2 StPO beschlossen:\n\nDie Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nNürnberg-Fürth vom 25. Juli 2019 wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten\nergeben hat.\n\nDie Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nErgänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat:\n\n1. Die Annahme einer Bandenmitgliedschaft der Angeklagten beruht auf einer\nnicht zu beanstandenden Beweiswürdigung (vgl. insbesondere UA S. 61 f.).\n\n2. Das Landgericht ist ausweislich der Urteilsgründe (vgl. schon UA S. 5 sowie\nUA S. 66) davon ausgegangen, dass es Aufgabe der Angeklagten gewesen ist,\ndie durch den „Polizistentrick“ erlangten überwiegend beträchtlichen Beuteerträge anderen Bandenmitgliedern zu übergeben, die ihrerseits die Weiterleitung\nan die in der Türkei befindlichen „Hintermänner“ übernehmen sollten. Angesichts dessen, dass die Taten nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des\nLandgerichts von diesen „Hintermännern“ in fortwährendem telefonischem Kontakt mit den „Abholern“, aber auch mit der Angeklagten vollständig von der Tür-\n\nkei aus gesteuert wurden, bedurfte es insoweit keiner gesonderten beweiswürdigenden Erwägungen. Im Zeitpunkt der von der Angeklagten geleisteten Unterstützungshandlungen war daher Beendigung noch nicht eingetreten, zumal\ndie Angeklagte – worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hinweist – ihren\nBeitrag ersichtlich vor den einzelnen Taten bereits grundsätzlich zugesagt hatte.\n\n3. Die Angeklagte hat nach den Feststellungen zumindest damit gerechnet und\nbilligend in Kauf genommen, dass sie zu Betrugstaten zum Nachteil älterer\nMenschen mit erheblichen Schäden Unterstützung leistete. Psychische Beeinträchtigungen bei den Opfern liegen dann im Bereich der Vorhersehbarkeit und\nsind „verschuldete Auswirkungen der Tat“ (§ 46 Abs. 2 StGB).\n\nSander Schneider König\n\nvon Schmettau Fritsche","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-03-25/6-str-10-20","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-03-25/6-str-10-20","retrieved":"2026-10-24 07:56:47.586258+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-03-25/6-str-10-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"6. Strafsenat","date":"2020-03-25","dockets":["6 StR 10/20"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:250320B6STR10.20.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:250320B6STR10.20.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 25.03.2020 – 6 StR 10/20","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-03-25/6-str-10-20","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StGB/46","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"46","label":"§ 46 StGB","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:56:47.586258+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}