{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:230920B2STR75.20.0","court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2020-09-23","aktenzeichen":"2 StR 75/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 75/20\nvom\n23. September 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\n1.\n\n2.\n\nwegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge\n\nECLI:DE:BGH:2020:230920B2STR75.20.0\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführer am 23. September 2020\ngemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 8. März 2019 wird festgestellt, dass die\nVerfahrensdauer unangemessen war.\n\n2. Im Übrigen werden die Revisionen als unbegründet verworfen,\nda die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten\nergeben hat.\n\n3. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Beihilfe zum Handeltreiben\nmit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen von zwei\nJahren und vier Monaten bzw. von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die\nhiergegen gerichteten Revisionen der Angeklagten bleiben im Wesentlichen\nohne Erfolg.\n\n2 Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigungen hat\nzum Schuld- und Strafausspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.\n\n3 Das Urteil war lediglich um die Feststellung zu ergänzen, dass die Verfahrensdauer unangemessen war. Im Rahmen der – mehrfach missglückten –\nZustellung des erstinstanzlichen Urteils ist es zu einer der Justiz anzulastenden\nVerfahrensverzögerung von ca. acht Monaten gekommen. Da den sich nicht in\nUntersuchungshaft befindlichen Angeklagten durch die überschaubare Verzögerung keine ersichtlichen Nachteile entstanden sind, war es als Kompensation\nausreichend, die gerichtliche Feststellung zu treffen, dass die Verfahrensdauer\nunangemessen war (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 – GSSt 1/07, NStZ\n2008, 234, 235).\n\nVRiBGH Dr. Franke ist Appl RiBGH Zeng ist wegen\nwegen Urlaubs an der Krankheit an der Unter-Unterschrift gehindert. schrift gehindert.\n\nAppl Appl\n\nGrube Schmidt\n\nVorinstanz:\nAachen, LG, 08.03.2019 - 901 Js 15/17 69 KLs 22/17","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-09-23/2-str-75-20","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-09-23/2-str-75-20","retrieved":"2026-10-24 07:53:34.781461+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-09-23/2-str-75-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2020-09-23","dockets":["2 StR 75/20"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:230920B2STR75.20.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:230920B2STR75.20.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 23.09.2020 – 2 StR 75/20","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-09-23/2-str-75-20","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 8. März 2019 wird festgestellt, dass die\nVerfahrensdauer unangemessen war.\n\n2. Im Übrigen werden die Revisionen als unbegründet verworfen,\nda die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten\nergeben hat.\n\n3. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:53:34.781461+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}