{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:190520B4STR99.20.0","court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2020-05-19","aktenzeichen":"4 StR 99/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 99/20\n\nvom\n19. Mai 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen versuchten sexuellen Übergriffs\n\nECLI:DE:BGH:2020:190520B4STR99.20.0\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 19. Mai 2020 gemäß § 349 Abs. 2\nund 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Siegen vom 24. September 2019, soweit es den\nAngeklagten betrifft, im Strafausspruch aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten sexuellen\nÜbergriffs zu der Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet sich die mit der\nRüge der Verletzung materiellen Rechts begründete Revision des Angeklagten.\nDas Rechtsmittel hat zum Strafausspruch Erfolg; im Übrigen ist es unbegründet\nim Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Der Strafausspruch hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Das Landgericht hat sowohl bei der Bestimmung des anzuwendenden Strafrahmens als\n\nauch bei der konkreten Bemessung der Strafe strafschärfend gewertet, dass es\ndem Angeklagten „nicht nur um den Versuch eines Grunddelikts, sondern um\neine Vergewaltigung“ gegangen sei. Der Angeklagte habe die Nebenklägerin\nnicht nur anfassen wollen, es sei ihm vielmehr „auch um die Vornahme von Geschlechtsverkehr mit dieser“ gegangen. Diese Strafzumessungserwägungen\nstehen in einem vom Revisionsgericht nicht auflösbaren Widerspruch zu den\nAusführungen der Jugendkammer im Rahmen der rechtlichen Würdigung, wonach nicht hat festgestellt werden können, dass der Tatplan des Angeklagten\nbei Versuchsbeginn weiterhin auf die Vornahme von Geschlechtsverkehr und\nnicht nur auf sexuelle Handlungen an der Nebenklägerin gerichtet war.\n\n3 Der Strafausspruch bedarf daher einer neuen tatrichterlichen Verhandlung und Entscheidung. Die zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen\nsind rechtsfehlerfrei und können bestehen bleiben.\n\nSost-Scheible Roggenbuck Bender\n\nSturm Rommel\n\nVorinstanz:\nSiegen, LG, 24.09.2019 ‒ 42 Js 270/18 55 KLs 11/18","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-05-19/4-str-99-20","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-05-19/4-str-99-20","retrieved":"2026-10-24 07:55:40.145377+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-05-19/4-str-99-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. Strafsenat","date":"2020-05-19","dockets":["4 StR 99/20"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:190520B4STR99.20.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:190520B4STR99.20.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 19.05.2020 – 4 StR 99/20","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-05-19/4-str-99-20","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Siegen vom 24. September 2019, soweit es den\nAngeklagten betrifft, im Strafausspruch aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:55:40.145377+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}