{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:180620B4STR663.19.0","court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2020-06-18","aktenzeichen":"4 StR 663/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 663/19\n\nvom\n18. Juni 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Vorteilsannahme\n\nECLI:DE:BGH:2020:180620B4STR663.19.0\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts am 18. Juni 2020 gemäß § 46 Abs. 1,\n§ 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag nach Versäumung\nder Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des\nLandgerichts Halle vom 4. Juni 2019 Wiedereinsetzung in den\nvorigen Stand gewährt.\n\nDie Kosten der Wiedereinsetzung hat der Angeklagte zu tragen.\n\n2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorgenannte Urteil\ndes Landgerichts Halle im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vorteilsannahme zu einer\nFreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten unter Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung verurteilt, von der zwei Monate wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten. Die auf Verfahrensbeanstan-\n\ndungen und die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des\nAngeklagten führt zur Aufhebung des Strafausspruchs; im Übrigen ist das\nRechtsmittel unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 1. Dem Wiedereinsetzungsantrag ist aus den vom Generalbundesanwalt\nin der Antragsschrift vom 20. Januar 2020 dargelegten Gründen zu entsprechen.\n\n3 2. Der Strafausspruch hält rechtlicher Überprüfung nicht stand.\n\n4 Die Strafzumessungserwägungen lassen nicht erkennen, dass die Strafkammer beachtet hat, dass der Angeklagte nach § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1\nLBeamtVG LSA i.V.m. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG mit Rechtskraft der\nVerurteilung seine Rechte als Ruhestandsbeamter und damit möglicherweise\nauch seine wirtschaftliche Basis verliert. Die Erörterung dieser Umstände war\ngeboten, da bei der Strafzumessung nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB die Wirkungen zu berücksichtigen sind, die von der Strafe für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen dazu als bestimmende Strafzumessungsgründe (§ 267\nAbs. 3 Satz 1 StPO) insbesondere auch gesetzlich angeordnete Folgen des\nBeamtenrechts, auch bei Ruhestandsbeamten (vgl. BGH, Beschluss vom\n14. Dezember 2017 – 3 StR 544/17, StraFo 2018, 78 mwN).\n\n5 Das Urteil beruht auf dem Rechtsfehler, weil der Senat nicht ausschließen kann, dass das Landgericht bei Berücksichtigung der beamtenrechtlichen\nFolgen der Verurteilung trotz der an sich angemessenen Strafhöhe auf eine\nnoch mildere Strafe erkannt hätte.\n\n6 3. Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum\nNachteil des Angeklagten ergeben.\n\nSost-Scheible Roggenbuck Bender\n\nQuentin Rommel\n\nVorinstanz:\nHalle, LG, 04.06.2019 - 901 Js 16835/14 13 KLs 14/18 114 Ss 208/19","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-06-18/4-str-663-19","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 267","ref_norm":"267","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1},{"jurabk":"BeamtStG","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-06-18/4-str-663-19","retrieved":"2026-10-24 07:55:40.572720+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-06-18/4-str-663-19","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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