{"status":"available","doknr":"CEBGH-BGH_Strafsenat-4_NA_2020-06-16_4_StR_107_20_NA_NA_0","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:160620B4STR107.20.0","court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2020-06-16","aktenzeichen":"4 StR 107/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 107/20\n\nvom\n16. Juni 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen erpresserischen Menschenraubes u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2020:160620B4STR107.20.0\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 16. Juni 2020 gemäß § 349 Abs. 2\nund 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 16. Juli 2019 im Strafausspruch mit den\nzugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls sowie wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit\nmit versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu der Gesamtfreiheitsstrafe\nvon zehn Jahren verurteilt. Hiergegen wendet sich die auf eine Verfahrensbeanstandung und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten. Das Rechtsmittel hat den aus der Entscheidungsformel\nersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349\nAbs. 2 StPO.\n\n2 Der Strafausspruch des angefochtenen Urteils hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Die Strafkammer hat hinsichtlich beider Taten sowohl bei der\nStrafrahmenwahl, als auch bei der Bemessung der verhängten Einzelfreiheitsstrafen strafschärfend gewertet, dass die Taten vom Angeklagten unter laufender Bewährung verübt wurden. Den vom Landgericht zur Person des Angeklagten getroffenen tatsächlichen Feststellungen, wonach gegen den Angeklagten\nin der Vergangenheit insgesamt viermal Freiheitsstrafen verhängt und bei zwei\ndieser Verurteilungen zeitweise die Vollstreckung von Strafresten zurückgestellt\nwurden, lässt sich indes nicht entnehmen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt\nder Begehung der abgeurteilten Taten in einem dieser Verfahren unter Bewährung stand. Die Annahme eines Bewährungsversagens durch die Strafkammer\nwird damit von den Feststellungen nicht getragen.\n\nSost-Scheible Bender Quentin\n\nSturm Rommel\n\nVorinstanz:\nHagen, LG, 16.07.2019 - 400 Js 63/17 41 KLs 29/17","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-06-16/4-str-107-20","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-06-16/4-str-107-20","retrieved":"2026-10-24 07:55:40.381992+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-06-16/4-str-107-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. Strafsenat","date":"2020-06-16","dockets":["4 StR 107/20"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:160620B4STR107.20.0","ids":{"doknr":"CEBGH-BGH_Strafsenat-4_NA_2020-06-16_4_StR_107_20_NA_NA_0","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:160620B4STR107.20.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 16.06.2020 – 4 StR 107/20","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-06-16/4-str-107-20","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 16. Juli 2019 im Strafausspruch mit den\nzugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:55:40.381992+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}