{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:140720B4STR267.20.0","court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2020-07-14","aktenzeichen":"4 StR 267/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 267/20\n\nvom\n14. Juli 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nalias:\n\nwegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer\nMenge\n\nECLI:DE:BGH:2020:140720B4STR267.20.0\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 14. Juli 2020 gemäß § 349 Abs. 2\nund 4 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nDortmund vom 14. Februar 2020 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 362,50 € gegen den Angeklagten als Gesamtschuldner angeordnet wird.\n\nDer Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu der Freiheitsstrafe\nvon drei Jahren und zwei Monaten verurteilt, den Anrechungsmaßstab für im\nAusland erlittene Haft bestimmt und die Einziehung des Wertes von Taterträgen\nin Höhe von 362,56 € angeordnet. Hiergegen richtet sich die Revision des Angeklagten mit der nicht näher ausgeführten Rüge der Verletzung materiellen\nRechts.\n\n2 Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat zum Schuld- und Strafausspruch keinen Rechtsfehler zum\nNachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\n3 Den Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hat der\nSenat zur Korrektur eines dem Landgericht unterlaufenen Rechenfehlers im\nEinziehungsbetrag geringfügig herabgesetzt und um die Anordnung einer gesamtschuldnerischen Haftung des Angeklagten ergänzt, weil den Feststellungen des angefochtenen Urteils zu entnehmen ist, dass der Angeklagte die jeweils von ihm vereinnahmten Rauschgifterlöse zeitnah an andere Tatbeteiligte\nweitergab.\n\n4 Der geringfügige Teilerfolg der Revision rechtfertigt es nicht, den Angeklagten teilweise von den durch sein Rechtsmittel veranlassten Kosten und\nAuslagen freizustellen (§ 473 Abs. 4 StPO).\n\nQuentin Bender Bartel\n\nSturm Rommel\n\nVorinstanz:\nDortmund, LG, 14.02.2020 ‒ 500 Js 322/18 36 KLs 28/19","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-07-14/4-str-267-20","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-07-14/4-str-267-20","retrieved":"2026-10-24 07:55:40.750776+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-07-14/4-str-267-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. Strafsenat","date":"2020-07-14","dockets":["4 StR 267/20"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:140720B4STR267.20.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:140720B4STR267.20.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 14.07.2020 – 4 StR 267/20","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-07-14/4-str-267-20","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nDortmund vom 14. Februar 2020 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 362,50 € gegen den Angeklagten als Gesamtschuldner angeordnet wird.\n\nDer Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/473","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"473","label":"§ 473 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:55:40.750776+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}