{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:110220B1STR622.19.0","court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2020-02-11","aktenzeichen":"1 StR 622/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n1 StR 622/19\n\nvom\n11. Februar 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nalias:\n\nwegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei\n\nECLI:DE:BGH:2020:110220B1STR622.19.0\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts – zu 2. auf dessen Antrag – am\n11. Februar 2020 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 16. Juli 2019 im Ausspruch über die Einziehung des Wertes „des Erlangten“ in Höhe von 187.703,59 €\naufgehoben.\n\n2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.\n\n3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts\nzurückverwiesen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in 26 Fällen unter Einbeziehung einer Freiheitsstrafe aus einem amtsgerichtlichen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei\nMonaten und wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in vier Fällen zu einer\nweiteren Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und\ndie Einziehung des Wertes „des Erlangten“ in Höhe von 187.703,59 € sowie\ndes sichergestellten Bargelds in Höhe von 7.665 € angeordnet.\n\n2 Die auf eine Verfahrensrüge und die Sachrüge gestützte Revision hat in\ndem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg; im Übrigen ist sie\nunbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n3 Das Landgericht hat bei der Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen rechtsfehlerhaft auf die hinterzogene Tabaksteuer abgestellt. Der Steuerhehler erlangt, indem er die Zigaretten ankauft oder sich sonst\nverschafft, zunächst die Zigaretten und durch den anschließenden Weiterverkauf den hieraus erzielten Erlös (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2019\n– 1 StR 127/19 Rn. 20 und vom 28. Juni 2011 – 1 StR 37/11 Rn. 11). Nur diese\nBeträge unterliegen vorliegend der Einziehung nach § 73 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1,\n§ 73c Satz 1 StGB.\n\n4 Das Landgericht hat keine Feststellungen zu den Erlösen aus den Verkäufen der insgesamt 5.481 Stangen unversteuerter Zigaretten getroffen. Es\nhat lediglich den Gewinn pro Stange mit mindestens 3,50 € angegeben (UA\nS. 8). Da auch die Ankaufspreise nicht mitgeteilt werden, ist dem Senat eine\neigene Berechnung nicht möglich und die Entscheidung über die Einziehung\ndes Wertes der Taterträge aufzuheben. Für die neue Hauptverhandlung weist\nder Senat darauf hin, dass die Höhe der Veräußerungserlöse nach § 73d Abs. 2\nStGB gegebenenfalls zu schätzen ist. Dabei haben bei der Berechnung in den\nFällen 19 und 25 der Urteilsgründe die sichergestellten und beschlagnahmten\ninsgesamt 390 Stangen unversteuerter Zigaretten außer Betracht zu bleiben.\nZudem ist der Betrag von 7.665 €, der bei der Durchsuchung des Angeklagten\nam 21. Juli 2018 sichergestellt wurde und – wie das Landgericht zu Recht angenommen hat – der Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB unterliegt, von dem\nVeräußerungserlös abzuziehen.\n\n5 Die Feststellungen sind von dem Rechtsfehler nicht berührt und können\nbestehen bleiben. Ergänzende Feststellungen können getroffen werden, sofern\nsie den bisherigen nicht widersprechen.\n\nRaum Jäger Bellay\n\nHohoff Pernice\n\nVorinstanz:\nHalle, LG, 16.07.2019 - 952 Js 11280/19 13 KLs 2/19","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-02-11/1-str-622-19","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73","ref_norm":"73","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73c","ref_norm":"73c","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73d","ref_norm":"73d","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-02-11/1-str-622-19","retrieved":"2026-10-24 07:52:20.398985+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-02-11/1-str-622-19","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2020-02-11","dockets":["1 StR 622/19"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:110220B1STR622.19.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:110220B1STR622.19.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 11.02.2020 – 1 StR 622/19","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-02-11/1-str-622-19","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 16. Juli 2019 im Ausspruch über die Einziehung des Wertes „des Erlangten“ in Höhe von 187.703,59 €\naufgehoben.\n\n2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.\n\n3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts\nzurückverwiesen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/73","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"73","label":"§ 73 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/73c","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"73c","label":"§ 73c StGB","mentions":1},{"id":"StGB/73d","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"73d","label":"§ 73d StGB","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:20.398985+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}