{"status":"available","doknr":"CEBGH-BGH_Strafsenat-5_NA_2020-03-04_5_StR_20_20_NA_NA_0","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:040320B5STR20.20.0","court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2020-03-04","aktenzeichen":"5 StR 20/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n5 StR 20/20\n\nvom\n4. März 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen schwerer räuberischer Erpressung\n\nECLI:DE:BGH:2020:040320B5STR20.20.0\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 4. März 2020 gemäß § 349 Abs. 2\nund 4, § 357 Satz 1 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom 12. Juli 2019, soweit es ihn betrifft, aufgehoben\n\na) im gesamten Strafausspruch;\n\nb) im Ausspruch über die Einziehung des PKW.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\neine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n2. Die weitergehende Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Einzie-hung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 956,82 € gegen den Angeklagten und die Mitangeklagte Ö. als Gesamtschuldner angeordnet wird.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf\n\nMonaten verurteilt. Zudem hat es die Einziehung eines Geldbetrages von\n956,82 € und des Pkw des Angeklagten angeordnet. Die gegen das Urteil gerichtete Revision des Angeklagten erzielt mit der Sachrüge den aus der Beschlussformel ersichtlichen Erfolg. Im Übrigen ist sie unbegründet im Sinne von\n§ 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 1. Der Strafausspruch hält rechtlicher Überprüfung nicht stand.\n\n3 a) Bei der Bestimmung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe hat das\nLandgericht jeweils zu Lasten des Angeklagten gewertet, dass er sich zu den\nTatzeitpunkten „in keiner finanziellen Notlage befand“. Damit hat es ihm aber in\nunzulässiger Weise das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes angelastet (vgl.\nBGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 – 4 StR 610/10, juris Rn. 5; vom\n13. August 2013 – 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28).\n\n4 b) Zudem hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass die – hier\nrechtsfehlerfrei – auf § 74 Abs. 1 StGB gestützte Einziehung des als Tatmittel\ngenutzten Pkw des Angeklagten den Charakter einer Nebenstrafe hat (st. Rspr.,\nvgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 – 5 StR 108/18, NStZ 2018, 616). Wird\ndem Täter ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so kann dies ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der\ndaneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen\nsein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2018 – 1 StR 159/18; vom 19. März\n2019 – 3 StR 522/18). Welchen Wert der eingezogene Pkw hatte, lässt sich den\nUrteilsgründen indes nicht entnehmen.\n\n5 c) Die Rechtsfehler haben die Aufhebung des Ausspruchs über die Einzelstrafen und der Gesamtstrafe zur Folge. Auch wenn die vom Landgericht\nnach Annahme eines jeweils minder schweren Falls nach § 250 Abs. 3 StGB\nverhängten Einzelstrafen sowie die hieraus gebildete Gesamtstrafe maßvoll und\nschuldangemessen erscheinen, kann der Senat nicht hinreichend sicher ausschließen, dass sie auf dem Rechtsfehler beruhen (§ 337 Abs. 1 StPO). Die\nFeststellungen können bestehen bleiben, weil sie von dem Rechtsfehler nicht\nbetroffen sind (§ 353 Abs. 2 StPO). Sie können durch solche ergänzt werden,\ndie den bisherigen nicht widersprechen.\n\n6 2. Die Einziehungsentscheidungen bedürfen der Aufhebung bzw. der\nAbänderung.\n\n7 a) Bereits der Wegfall des Strafausspruchs führt hinsichtlich des Pkw des\nAngeklagten auch zur Aufhebung der Einziehungsentscheidung, da diese hier\nmit der Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang\nstehen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 – 3 StR 8/18, NStZ 2018,\n526; vom 12. Juni 2018 – 1 StR 159/18; vom 5. November 2019 – 2 StR\n447/19).\n\n8 b) Die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß §§ 73, 73c StGB\nist um die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung zu ergänzen, da\nnach den Feststellungen beide Angeklagte Mitverfügungsmacht an den gesamten Taterlösen hatten. Der Senat erstreckt den Ausspruch über die gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 357 Satz 1 StPO auf die nicht revidierende\nMitangeklagte,\n\nweil die Einziehungsentscheidung auch bei ihr auf dem aufgezeigten sachlichrechtlichen Mangel beruht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 – 5 StR 623/17,\n624/17; Beschluss vom 28. Januar 2020 – 4 StR 599/19).\n\nMutzbauer Mosbacher Köhler\n\nvon Häfen Resch\n\nVorinstanz:\nBremen, LG, 12.07.2019 - 412 Js 14941/19 42 KLs (8/19)","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-03-04/5-str-20-20","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 357","ref_norm":"357","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73","ref_norm":"73","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73c","ref_norm":"73c","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 74","ref_norm":"74","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 250","ref_norm":"250","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 337","ref_norm":"337","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 353","ref_norm":"353","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-03-04/5-str-20-20","retrieved":"2026-10-24 07:56:38.157813+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-03-04/5-str-20-20","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2020-03-04","dockets":["5 StR 20/20"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:040320B5STR20.20.0","ids":{"doknr":"CEBGH-BGH_Strafsenat-5_NA_2020-03-04_5_StR_20_20_NA_NA_0","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:040320B5STR20.20.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 04.03.2020 – 5 StR 20/20","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-03-04/5-str-20-20","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom 12. Juli 2019, soweit es ihn betrifft, aufgehoben\n\na) im gesamten Strafausspruch;\n\nb) im Ausspruch über die Einziehung des PKW.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\neine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n2. Die weitergehende Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Einzie-hung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 956,82 € gegen den Angeklagten und die Mitangeklagte Ö. als Gesamtschuldner angeordnet wird.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/357","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"357","label":"§ 357 StPO","mentions":2},{"id":"StGB/73","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"73","label":"§ 73 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/73c","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"73c","label":"§ 73c StGB","mentions":1},{"id":"StGB/74","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"74","label":"§ 74 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/250","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"250","label":"§ 250 StGB","mentions":1},{"id":"StPO/337","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"337","label":"§ 337 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/353","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"353","label":"§ 353 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:56:38.157813+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}