{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:040220B5STR637.19.0","court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2020-02-04","aktenzeichen":"5 StR 637/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n5 StR 637/19\n\nvom\n4. Februar 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\n1.\n\n2.\n\n3.\n\nwegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer\n\nMenge u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2020:040220B5STR637.19.0\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 4. Februar 2020 gemäß § 349 Abs. 2\nund 4 sowie § 46 Abs. 1 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des\nLandgerichts Frankfurt (Oder) vom 28. Juni 2019 aufgehoben,\nsoweit das Grundstück in N. eingezogen worden ist.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\neine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision des Angeklagten S. und die\nRevision des Angeklagten T. werden verworfen.\n\nDer Angeklagte T. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.\n\nDem Angeklagten R. wird auf seinen Antrag und seine Kosten Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision gegen das vorgenannte Urteil gewährt.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen zweifachen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge\nschuldig gesprochen, den Angeklagten T. zusätzlich wegen tateinheitlichen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Fall 2 der Urteilsgründe. Gegen die Angeklagten S. und T. hat es eine Gesamtfreiheitsstrafe von jeweils fünf Jahren und zwei Monaten, gegen den Angeklagten R. eine solche von fünf Jahren und drei Monaten verhängt. Ferner hat\nes Einziehungsentscheidungen getroffen. Während die Revision des Angeklagten S. mit der Sachrüge den aus der Beschlussformel ersichtlichen Erfolg\nerzielt, ist das auf die Beanstandung formellen und sachlichen Recht gestützte\nRechtsmittel des Angeklagten T. insgesamt unbegründet. Der Rechtsbehelf des Angeklagten R. hat Erfolg.\n\n2 1. Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten S. und T. werden von den Feststellungen getragen. Wie der Generalbundesanwalt zutreffend\nausführt, ist auch gegen die Strafaussprüche rechtlich nichts zu erinnern. Namentlich hat das Landgericht seine Sachkunde hinsichtlich fehlender Auswirkungen der beim Angeklagten T. festgestellten Defekte auf dessen Steuerungsfähigkeit bei Verübung der zeitlich gestreckten und professionell verübten\nTaten rechtsfehlerfrei dargelegt.\n\n3 2. Jedoch kann die Einziehung des durch den Angeklagten S. für\nden Cannabisanbau erworbenen und genutzten Grundstücks nicht bestehen\nbleiben.\n\n4 Das Landgericht hat schon nicht erkennbar die nach § 74f Abs. 1 Satz 1\nStGB erforderliche Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorgenommen. Ferner hat\n\nes sich nicht damit auseinandergesetzt, ob der Zweck der Maßnahme, nämlich\ndie erneute Nutzung des Grundstücks zum Cannabisanbau zu verhindern,\ndurch eine weniger einschneidende Maßnahme (in Form des Verkaufs des\nGrundstücks, vgl. § 74f Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB) erreicht werden kann. Dies\nzu erwägen, ist aber Aufgabe des Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26.\nNovember 2019 – 5 StR 522/19 mwN).\n\n5 3. Dem Angeklagten R. war auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in\nden vorigen Stand zu gewähren. Die Frist zur Begründung der Revision beginnt\nmit Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses zu laufen (vgl. BGH,\nBeschluss vom 8. Januar 1982 – 2 StR 751/80, BGHSt 30, 335, 337 ff. mwN).\n\nSander Schneider König\n\nBerger Mosbacher\n\nVorinstanz:\nFrankfurt (Oder), LG, 28.06.2019 - 220 Js 30245/18 23 KLs 2/19","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-02-04/5-str-637-19","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 74f","ref_norm":"74f","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-02-04/5-str-637-19","retrieved":"2026-10-24 07:56:35.763329+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-02-04/5-str-637-19","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2020-02-04","dockets":["5 StR 637/19"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:040220B5STR637.19.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:040220B5STR637.19.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 04.02.2020 – 5 StR 637/19","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-02-04/5-str-637-19","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des\nLandgerichts Frankfurt (Oder) vom 28. Juni 2019 aufgehoben,\nsoweit das Grundstück in N. eingezogen worden ist.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an\neine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision des Angeklagten S. und die\nRevision des Angeklagten T. werden verworfen.\n\nDer Angeklagte T. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.\n\nDem Angeklagten R. wird auf seinen Antrag und seine Kosten Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision gegen das vorgenannte Urteil gewährt.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/74f","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"74f","label":"§ 74f StGB","mentions":1},{"id":"StPO/46","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"46","label":"§ 46 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:56:35.763329+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}