{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2020:020920B3STR498.19.0","court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2020-09-02","aktenzeichen":"3 StR 498/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 498/19\n\nvom\n2. September 2020\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Vergewaltigung u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2020:020920B3STR498.19.0\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu 1. a) und 2. auf dessen Antrag - am\n2. September 2020 gemäß § 154 Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig\nbeschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 11. Juni 2019 wird\n\na) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen II. 3. und II. 4. der Urteilsgründe wegen Vergewaltigung\nin Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen\ndie Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen\ndes Angeklagten der Staatskasse zur Last;\n\nb) das vorgenannte Urteil\n\naa) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte\ndes sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit\nmit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, des\nsexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, der Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch\nvon Schutzbefohlenen, der Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen\nund Beischlaf zwischen Verwandten in drei Fällen, des\nsexuellen Übergriffs in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie der Körperverletzung in zwei Fällen schuldig ist;\n\nbb) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die verbleibenden Kosten\ndes Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von\nKindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen, Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und Beischlaf zwischen Verwandten in drei Fällen, sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Körperverletzung in zwei Fällen\nzu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt\nund ihn im Übrigen freigesprochen. Hiergegen richtet sich die auf die Rügen der\nVerletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten. Das Rechtsmittel hat auf die Sachrüge den aus der Entscheidungsformel\nersichtlichen Erfolg; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2\nStPO.\n\n2 Soweit der Angeklagte hinsichtlich der Taten II. 3. und II. 4. der Urteilsgründe jeweils wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch\nvon Schutzbefohlenen nach § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1, § 174 Abs. 1 Nr. 3, § 52\nStGB verurteilt worden ist, stellt der Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts aus prozessökonomischen Gründen gemäß § 154 Abs. 2\nStPO ein, weil Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts\nbestehen.\n\n3 Die Teileinstellung des Verfahrens hat eine Änderung des Schuldspruchs\nsowie den Wegfall der für die Taten II. 3. und II. 4. der Urteilsgründe verhängten\nEinzelstrafen und der Gesamtstrafe zur Folge. Die diese betreffenden Feststellungen bleiben aufrechterhalten, weil sie von der Änderung nicht betroffen sind\n(§ 353 Abs. 2 StPO). Der neue Tatrichter kann ergänzende Feststellungen treffen, die zu den bisherigen nicht in Widerspruch stehen dürfen.\n\nSpaniol Wimmer Paul\n\nBerg Erbguth\n\nVorinstanz:\nStade, LG, 11.06.2019 - 173 Js 51583/18 205 KLs 2/19","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-09-02/3-str-498-19","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 353","ref_norm":"353","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2020-09-02/3-str-498-19","retrieved":"2026-10-24 07:54:38.968199+00:00"},"card":{"id":"bgh/2020-09-02/3-str-498-19","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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