{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2019:250419B1STR41.19.0","court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2019-04-25","aktenzeichen":"1 StR 41/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n1 StR 41/19\n\nvom\n25. April 2019\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Betruges u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2019:250419B1STR41.19.0\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 25. April 2019 gemäß\n§ 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nSchweinfurt vom 24. September 2018 wird mit der Maßgabe als\nunbegründet verworfen, dass der Angeklagte des Betruges in\n92 Fällen und des versuchten Betruges in drei Fällen schuldig ist.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges in 92 Fällen und\nversuchten Betruges in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Es hat zudem festgestellt, dass von der Gesamtfreiheitsstrafe sechs Monate als vollstreckt gelten. Die auf die allgemeine\nSachrüge und eine nicht ausgeführte Verfahrensrüge gestützte Revision des\nAngeklagten gegen das Urteil führt lediglich zu der aus dem Beschlusstenor\nersichtlichen Korrektur des Schuldspruchs; im Übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 Die vom Senat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts\nvorgenommene Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich der Anzahl der Taten\nist zulässig, weil es sich um ein offensichtliches Verkündungsversehen in dem\n\nSinne handelt, dass dem Landgericht nur ein Fehler bei der Zählung der abgeurteilten Fälle unterlaufen ist. Ein solcher Zählfehler darf berichtigt werden,\nwenn er für alle Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist und seine Behebung\ndarum auch nicht den entfernten Verdacht einer inhaltlichen Änderung des\nUrteils begründen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2017 – 2 StR\n362/16 Rn. 3 und vom 22. November 2016 – 1 StR 471/16 Rn. 2, jeweils mwN).\nSo liegt es hier. Da das Landgericht ausweislich der Feststellungen nur drei\nFälle des versuchten Betruges und nicht vier festgestellt und abgeurteilt hat,\nkann ausgeschlossen werden, dass sich der Tenorierungsfehler auf den Strafausspruch ausgewirkt hat.\n\nRaum Bellay Fischer\n\nBär Hohoff","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-04-25/1-str-41-19","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-04-25/1-str-41-19","retrieved":"2026-10-24 07:52:18.650349+00:00"},"card":{"id":"bgh/2019-04-25/1-str-41-19","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2019-04-25","dockets":["1 StR 41/19"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2019:250419B1STR41.19.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2019:250419B1STR41.19.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 25.04.2019 – 1 StR 41/19","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-04-25/1-str-41-19","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nSchweinfurt vom 24. September 2018 wird mit der Maßgabe als\nunbegründet verworfen, dass der Angeklagte des Betruges in\n92 Fällen und des versuchten Betruges in drei Fällen schuldig ist.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\ntragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:52:18.650349+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}