{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2019:190219B3STR495.18.0","court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2019-02-19","aktenzeichen":"3 StR 495/18","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 495/18\n\nvom\n\n19. Februar 2019\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen schwerer Körperverletzung u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2019:190219B3STR495.18.0\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 19. Februar 2019\ngemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 analog StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des\nLandgerichts Wuppertal vom 7. Juni 2018 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Schuldspruch dahin geändert,\ndass der Angeklagte der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung schuldig ist.\n\n2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und\ndie dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen\nAuslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer Misshandlung\nvon Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die\nauf eine Beanstandung des Verfahrens und die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hat den aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen ist sie unbegründet im Sinne des\n§ 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 1. Die Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung hat zu entfallen.\n\n3 a) Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen warf der\nAngeklagte am 9. September 2017 den drei Jahre und elf Monate alten\nGeschädigten, den er schon zuvor massiv misshandelt hatte, mit Wucht gegen\ndie Wand oder den Boden des Kinderzimmers. Obwohl er erkannte, dass der\nGeschädigte schwer verletzt worden war, hinderte er die Nichtrevidentin zunächst daran, sofort ärztliche Hilfe zu holen, wodurch sich der Zustand des\nKindes weiter verschlechterte. Dieses erlitt eine lebensgefährliche Subduralblutung, die neurochirurgisch versorgt werden musste und unter anderem eine\ndauerhafte Halbseitenlähmung im Bereich der rechten Körperhälfte, eine\nAphasie, die Verminderung seines Gedächtnis- und Lern- und Sprechvermögens sowie seiner Intelligenz (auf einen IQ von etwa 50) und eine Störung der\nHypophysenfunktion nach sich zog.\n\n4 Zahlreiche vorangegangene Misshandlungen, die zu einer Beckenfraktur, Wirbelfrakturen, einer Verletzung der Bauchdecke infolge thermischer\nEinwirkung und Hämatomen führten, hat die Strafkammer als \"nicht vom\nSchuldspruch umfasstes Geschehen\" festgestellt.\n\n5 b) Durch die dem Geschädigten am 9. September 2017 zugefügte\nGewalthandlung hat sich der Angeklagte der schweren Misshandlung von\nSchutzbefohlenen gemäß § 225 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 und 2 StGB in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB\nschuldig gemacht. Die gleichfalls verwirklichte gefährliche Körperverletzung\nnach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB tritt im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter\n§ 225 Abs. 3 Nr. 1 StGB zurück (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2018\n- 4 StR 89/18, juris Rn. 6; vom 14. Juni 2016 - 3 StR 22/16, BGHR StGB § 225\nKonkurrenzen 6; vom 5. Februar 2009 - 4 StR 624/08, juris).\n\n6 2. Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend. Es ist auszuschließen, dass das Landgericht die (milde) Strafe bei zutreffender Bewertung\ndes konkurrenzrechtlichen Verhältnisses niedriger bemessen hätte, zumal diese\nam Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nichts ändert und die Strafkammer die\nVerwirklichung des Straftatbestandes des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB nicht strafschärfend berücksichtigt hat.\n\nSchäfer Gericke Tiemann\n\nBerg Hoch","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-02-19/3-str-495-18","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 224","ref_norm":"224","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 225","ref_norm":"225","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-02-19/3-str-495-18","retrieved":"2026-10-24 07:54:29.778610+00:00"},"card":{"id":"bgh/2019-02-19/3-str-495-18","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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