{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2019:181219B4STR379.19.0","court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2019-12-18","aktenzeichen":"4 StR 379/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 379/19\n\nvom\n18. Dezember 2019\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Beihilfe zum Betrug\n\nECLI:DE:BGH:2019:181219B4STR379.19.0\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 18. Dezember 2019\ngemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\nLandgerichts Bielefeld vom 20. März 2019, soweit es ihn betrifft,\n\na) im Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte\nder Beihilfe zum Betrug in 15 tateinheitlichen Fällen und\nder Beihilfe zum Betrug in 39 tateinheitlichen Fällen\nschuldig ist;\n\nb) im Maßnahmenausspruch dahin geändert, dass gegen\nden Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 18.696,63 € als Gesamtschuldner\nangeordnet wird.\n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels\nzu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen „Beihilfe zum Betrug in\n15 Fällen und wegen Beihilfe zum Betrug in 39 Fällen“ zu der Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und eine Einziehungsentscheidung getroffen. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die\nVerletzung materiellen Rechts gestützten Revision. Das Rechtsmittel erzielt den\naus der Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen ist es unbegründet\nim Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\n2 1. Der Senat hat, der Anregung des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift folgend, den Urteilstenor dahin klargestellt, dass der Angeklagte\nwegen Beihilfe zum Betrug in 15 tateinheitlichen Fällen und wegen Beihilfe zum\nBetrug in 39 tateinheitlichen Fällen verurteilt ist. Das Landgericht hat dieses\nKonkurrenzverhältnis seiner Entscheidung in der Sache zutreffend zugrunde\ngelegt, den Urteilstenor indes missverständlich gefasst.\n\n3 2. Der gegen den Angeklagten ergangene Maßnahmenausspruch war\nauf den Betrag von 18.696,63 € herabzusetzen. Das Landgericht hat ersichtlich\nversehentlich bei dem Angeklagten den von dem früheren Mitangeklagten\nH. der Geschädigten K. erstatteten Kaufpreis von 418,49 € nicht in Abzug gebracht (§ 73e Abs. 1 StGB). Zudem war der Senat, wie der Generalbundesanwalt weiter zutreffend in seiner Antragsschrift ausgeführt hat, durch das\nVerschlechterungsverbot in § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO nicht gehindert, den in\nden Fällen 44 bis 82 der Anklage (UA 12 f.) zutreffend mit 13.751,81 € berechneten Gesamtbetrag der erschlichenen Kaufpreiszahlungen zu berücksichtigen.\n\n4 Der Senat hat die Gesamtschuldnerschaft mit früheren Mitangeklagten\nim Tenor zum Ausdruck gebracht, wobei die Angabe des Namens des (jeweiligen) weiteren Gesamtschuldners nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss\nvom 17. Juli 2019 ‒ 4 StR 195/19, NStZ-RR 2019, 313, 314 mwN).\n\n5 3. Der nur geringfügige Erfolg der Revision rechtfertigt es nicht, den Angeklagten teilweise von den durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten und\nAuslagen freizustellen (§ 473 Abs. 4 StPO).\n\nSost-Scheible Roggenbuck Cierniak\n\nBender Feilcke","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-12-18/4-str-379-19","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 358","ref_norm":"358","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73e","ref_norm":"73e","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-12-18/4-str-379-19","retrieved":"2026-10-24 07:55:35.484725+00:00"},"card":{"id":"bgh/2019-12-18/4-str-379-19","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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