{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2019:180719B4STR211.19.0","court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2019-07-18","aktenzeichen":"4 StR 211/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 211/19\n\nvom\n18. Juli 2019\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln\n\nECLI:DE:BGH:2019:180719B4STR211.19.0\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 18. Juli 2019 gemäß § 349 Abs. 4\nStPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten D. wird das Urteil des\nLandgerichts Zweibrücken, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer\ndes Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.\nDagegen richtet sich die auf die Sachrüge und eine Verfahrensrüge gestützte\nRevision des Angeklagten. Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg.\n\n2 Die Feststellungen tragen nicht die Verurteilung wegen (täterschaftlichen) Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.\n\n3 1. Nach den Feststellungen bot der nicht revidierende Mitangeklagte\nS. Anfang Dezember 2017 dem Zeugen B. an, für ihn fünf Kilo-\n\ngramm Amphetamin in Holland zu besorgen. S. wollte pro Kilogramm\n500 Euro verdienen. Am Morgen des 11. Dezember 2017 sagte er dem Zeugen, dass er sogar elf Kilogramm liefern könne. Am Abend fuhr S. mit\ndem Angeklagten D. nach Sa. , wo beide elf Kilogramm Amphetamin abholten. Sie fuhren damit zur Autobahnraststätte R. , wo das\nGeschäft abgewickelt werden sollte. S. zeigte dem Zeugen das Amphetamin, der mit einem großen Küchenmesser bewaffnete Angeklagte sagte\ndabei zu dem Zeugen: „Wir haben elf Kilogramm für dich“. Anschließend erfolgte der polizeiliche Zugriff. Das Landgericht hat den Tatbeitrag des Angeklagten\nD. als mittäterschaftlich gewertet, „auch wenn ungeklärt bleibt, welchen\nkonkreten finanziellen Vorteil er möglicherweise aus der Tat hat ziehen wollen\nbzw. sollen“ (UA S. 36).\n\n4 2. Damit ist der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht belegt. Dieser setzt Eigennützigkeit voraus. Eigennützig\nhandelt der Täter, dem es auf seinen persönlichen Vorteil, insbesondere auf die\nErzielung von Gewinn ankommt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 12. August\n2015 – 4 StR 312/15, juris, Rn. 4 mwN). Anhaltspunkte dafür, dass sich der Angeklagte finanzielle oder sonstige persönliche Vorteile aus seiner Mitwirkung\nversprach, lassen sich den Urteilsgründen nicht entnehmen. Wer aber nicht\nselbst eigennützig handelt, sondern lediglich den Eigennutz eines anderen unterstützen will, ist Gehilfe (BGH, Beschluss vom 4. August 2009 – 3 StR 305/09,\njuris, Rn. 6 mwN).\n\n5 Die Sache bedarf daher insgesamt neuer Verhandlung und Entscheidung. Der Senat kann nicht ausschließen, dass noch Feststellungen getroffen\nwerden können, die die Annahme (mit-)täterschaftlichen Handelns des Angeklagten tragen. Der neue Tatrichter wird Gelegenheit haben, die Bedeutung der\n\nkonkreten Beteiligungshandlung des Angeklagten im Rahmen des Gesamtgeschäfts näher darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2019 – 4 StR\n22/19, juris, Rn. 3 mwN).\n\nQuentin Roggenbuck Cierniak\n\nBender Feilcke","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-07-18/4-str-211-19","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-07-18/4-str-211-19","retrieved":"2026-10-24 07:55:33.001961+00:00"},"card":{"id":"bgh/2019-07-18/4-str-211-19","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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