{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2019:100719B2STR160.19.0","court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2019-07-10","aktenzeichen":"2 StR 160/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 160/19\nvom\n10. Juli 2019\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2019:100719B2STR160.19.0\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 10. Juli 2019 gemäß\n§ 349 Abs. 2 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nErfurt vom 20. Februar 2019 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Tenor wie folgt neu gefasst wird:\n\n„Der Angeklagte ist mit Urteil des Landgerichts Erfurt vom\n5. Juni 2018 in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 2018 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, davon in zwei Fällen in\nTateinheit mit Herstellen kinderpornographischer Schriften und\nwegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren\nund sechs Monaten verurteilt. Drei Monate hiervon haben als\nbereits vollstreckt zu gelten. Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt ist angeordnet.“\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die\nder Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 1. Das Landgericht hat den Angeklagten in einem ersten Rechtsgang mit\nUrteil vom 5. Juni 2018 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben\n\nFällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Herstellen kinderpornographischer\nSchriften und wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer\nGesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt, von denen\ndrei Monate als vollstreckt gelten. Es hat ferner die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Dieses Urteil hat der Senat auf\ndie Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 17. Oktober 2018 (Az.: 2 StR\n367/18) im Strafausspruch unter Aufrechterhaltung der zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Jugendschutzkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diese hat den Angeklagten nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, von denen drei Monate als vollstreckt gelten. Es hat ferner ausgesprochen, dass die Unterbringung\nin einer Entziehungsanstalt angeordnet werde. Hiergegen richtet sich die auf\ndie allgemeine Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten.\n\n2 2. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, § 349 Abs. 2\nStPO. Allerdings fasst der Senat den Tenor der angefochtenen Entscheidung\nneu. Zutreffend weist der Generalbundesanwalt darauf hin, dass die im Urteil\nvom 5. Juni 2018 getroffene Kompensationsentscheidung sowie die Anordnung\nder Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Rechtskraft\nerwachsen waren. Aus Gründen der Klarheit ist es zweckmäßig, dies im Urteilsspruch kenntlich zu machen, und darüber hinaus nicht nur, wie geschehen, den\n\nStrafausspruch, sondern auch den rechtskräftigen Schuldspruch aufzunehmen\n(Senat, Beschluss vom 17. Dezember 1971 – 2 StR 522/71, BGHSt 24, 274,\n276).\n\nAppl Krehl Eschelbach\n\nMeyberg Schmidt","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-07-10/2-str-160-19","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-07-10/2-str-160-19","retrieved":"2026-10-24 07:53:24.495212+00:00"},"card":{"id":"bgh/2019-07-10/2-str-160-19","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. 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