{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2019:051119B2STR557.18.0","court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2019-11-05","aktenzeichen":"2 StR 557/18","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 557/18\n\nvom\n5. November 2019\nin der Strafsache\ngegen\n\n1.\n\n2.\n\nwegen fahrlässiger Tötung\n\nECLI:DE:BGH:2019:051119B2STR557.18.0\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 5. November 2019 beschlossen:\n\nFür die Verkündung der aufgrund mündlicher Verhandlung vom\n25. September 2019 ergehenden Entscheidung werden Ton- und\nFernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen\nzum Zweck der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung\nihres Inhalts unter folgenden Auflagen zugelassen:\n\n1. Zugelassen sind höchstens zwei TV- bzw. Filmkameras auf\nStativen an festgelegten Plätzen im Sitzungssaal. Es sind geräuscharme Kameras zu verwenden.\n\n2. Der Aufbau der Kameras ist spätestens 10 Minuten vor Beginn\nder Verkündung einer Entscheidung abzuschließen.\n\n3. Während der Eröffnung der Urteilsgründe sind die Kameras an\nihren Plätzen zu belassen. Soweit aus technischen Gründen\neine fortwährende Bedienung der Kameras unabdingbar ist,\ndarf je Kamera eine Person bei der Kamera verbleiben. Ein\nHin- und Herlaufen dieser Person ist zu unterlassen.\n\n4. Während der Eröffnung der Urteilsgründe sind die Kameras\nausschließlich auf die Richterbank zu richten. Kameraschwenks sind nur innerhalb des Bereichs der Richterbank zulässig. Aufnahmen der Verfahrensbeteiligten und der Zuhörer\nsind nicht zugelassen.\n\n5. Nach Ende der Eröffnung der Urteilsgründe sind die Kameras\nunverzüglich zu entfernen.\n\n6. Es gelten die auf der Homepage des Bundesgerichtshofs veröffentlichen Akkreditierungsbedingungen.\n\nGründe:\n\nI.\n\n1 Mit Blick auf die an die Pressestelle des Bundesgerichtshofs gerichtete\nAnregung des Südwestrundfunks, die Urteilsverkündung in der vorliegenden\nSache filmen zu können, hat der Senat über die Anwendung von § 169 Abs. 3\nSatz 1 GVG wie aus der Beschlussformel ersichtlich entschieden.\n\nII.\n\n2 1. Nach § 169 Abs. 3 Satz 1 GVG kann das Gericht für die Verkündung\nvon Entscheidungen in besonderen Fällen Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts zulassen. Zur Wahrung\nschutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter sowie eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens können die Aufnahmen oder deren Übertragung teilweise untersagt oder von der Einhaltung von Auflagen abhängig gemacht werden (§ 169 Abs. 3 Satz 2 GVG).\n\n3 2. Die Entscheidung steht im Ermessen des Gerichts. Dabei ist das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dem gerichtlichen Verfahren gegen die\nschutzwürdigen Interessen der Beteiligten abzuwägen (vgl. BT-Drucks.\n\n18/10144, S. 17). Die Abwägung und Ausübung des Ermessens führt hier auch\nunter Berücksichtigung der bisherigen Medienberichterstattung zu der im Tenor\ngenannten Zulassung der Aufnahmen, zumal die Verteidigung keine Einwände\nerhoben hat und die Angeklagten zur Hauptverhandlung persönlich anwesend\nwaren.\n\nIII.\n\n4 Foto-, Bild-, Fernseh- und Tonaufnahmen vor Beginn der Hauptverhandlung und außerhalb der Verkündung der Entscheidung bleiben unberührt und\nsind – vorbehaltlich einer anderweitigen sitzungspolizeilichen Anordnung – zulässig.\n\nFranke Krehl Eschelbach\n\nZeng Meyberg","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-11-05/2-str-557-18","cited_norms":[{"jurabk":"GVG","ref":"§ 169","ref_norm":"169","n":3}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-11-05/2-str-557-18","retrieved":"2026-10-24 07:53:25.938754+00:00"},"card":{"id":"bgh/2019-11-05/2-str-557-18","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. 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