{"status":"available","doknr":"CEBGH-BGH_Strafsenat-3_NA_2019-04-02_3_StR_24_19_NA_NA_0","ecli":"ECLI:DE:BGH:2019:020419B3STR24.19.0","court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2019-04-02","aktenzeichen":"3 StR 24/19","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 24/19\nvom\n2. April 2019\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen versuchten Diebstahls mit Waffen u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2019:020419B3STR24.19.0\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am\n2. April 2019 gemäß § 349 Abs. 2 und 4, § 354 Abs. 1 analog StPO einstimmig\nbeschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 20. September 2018, soweit es den\nAngeklagten S. betrifft, im Ausspruch über die Einziehung\ndes Wertes von Taterträgen dahin ergänzt, dass der Angeklagte in Höhe eines weiteren Teilbetrages von 5.967,25 € aus\ndem insgesamt der Einziehung unterliegenden Betrag in Höhe\nvon 29.957,81 € als Gesamtschuldner haftet.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu\ntragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Diebstahls mit\nWaffen sowie wegen Diebstahls in 20 Fällen, wobei es in vier Fällen beim Versuch blieb, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten\nverurteilt und eine Einziehungsentscheidung getroffen. Dagegen wendet sich\nder Angeklagte mit seiner auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts\n\ngestützten Revision. Das Rechtsmittel hat nur den aus der Entscheidungsformel\nersichtlichen Erfolg; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2\nStPO.\n\n2 Die auf die erhobene Sachrüge veranlasste umfassende Überprüfung\nhat zum Schuld- und Strafausspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des\nAngeklagten ergeben.\n\n3 Auch die Einziehungsentscheidung hat weitgehend Bestand. Die Strafkammer hat den insgesamt der Einziehung von Wertersatz unterliegenden Wert\nder Tatbeute mit 26.957,81 € zutreffend berechnet und darüber hinaus - soweit\nder Angeklagte die Taten gemeinsam mit Mitangeklagten beging - rechtlich und\nrechnerisch zutreffend auf die Gesamtschuldnerschaft des Angeklagten mit diesen Mitangeklagten erkannt. Soweit der Angeklagte in den Fällen 6. bis 10. der\nUrteilsgründe die Einbrüche mit unbekannten Mittätern beging und gemeinsam\nmit diesen insgesamt 5.967,25 € erbeutete, hat das Landgericht indes eine gesamtschuldnerische Haftung nicht angeordnet. Dies hat der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO nachgeholt, um das mehrfache\nEinziehen der rechtswidrig erlangten Beträge zu verhindern. Dass in den genannten Fällen der oder die Mittäter bislang nicht identifiziert wurden, steht der\nKennzeichnung der Gesamtschuldnerschaft nicht entgegen (BGH, Urteil vom\n4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18, juris Rn. 29 mwN).\n\n4 Der geringfügige Teilerfolg der Revision lässt es nicht unbillig erscheinen, den Angeklagten insgesamt mit den Kosten seines Rechtsmittels zu belasten (§ 473 Abs. 4 StPO).\n\nSchäfer Gericke Wimmer\n\nTiemann Berg","source":"ce-bgh","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.15153244","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-04-02/3-str-24-19","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":"https://doi.org/10.5281/zenodo.15153244","attribution":{"source":"Bundesgerichtshof","source_url":"https://doi.org/10.5281/zenodo.15153244","license":"Creative Commons Zero (CC0 1.0)","license_url":"https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/","notice":"Amtliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Bereitgestellt über den Corpus der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (CE-BGH) von Seán Fobbe, https://doi.org/10.5281/zenodo.15153244, veröffentlicht unter Creative Commons Zero (CC0 1.0)."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2019-04-02/3-str-24-19","upstream":"https://doi.org/10.5281/zenodo.15153244","retrieved":"2026-10-24 07:54:30.535086+00:00"},"card":{"id":"bgh/2019-04-02/3-str-24-19","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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