{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2018:100418B5STR71.18.0","court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2018-04-10","aktenzeichen":"5 StR 71/18","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n5 StR 71/18\n\nvom\n10. April 2018\nin der Strafsache\ngegen\n\n1.\n\n2.\n\n3.\n\nwegen schweren Bandendiebstahls u.a.\n\nECLI:DE:BGH:2018:100418B5STR71.18.0\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 10. April 2018 gemäß § 349 Abs. 2\nund 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten L. wird das Urteil\ndes Landgerichts Dresden vom 4. August 2017, soweit es ihn\nbetrifft, im Ausspruch über die für die Tat II.4 verhängte Freiheitsstrafe und die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und\neinem Monat aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Dresden\nzurückverwiesen.\n\n2. Die weitergehende Revision sowie diejenigen der Angeklagten M. und R. werden als unbegründet\nverworfen. Die letztgenannten Beschwerdeführer haben die\nKosten ihres jeweiligen Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 1. Die Nachprüfung des bezeichneten Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen der Angeklagten M. und R. hat keinen\nRechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Insbesondere hat das Landgericht die\n\ngegen den Angeklagten M. verhängten Gesamtfreiheitsstrafen rechtsfehlerfrei gebildet.\n\n2 2. Das Rechtsmittel des Angeklagten I. hat lediglich im tenorierten Umfang Erfolg.\n\n3 Die für die Tat II.4 (verübt am 20. Januar 2016) verhängte einjährige\nFreiheitsstrafe kann nicht bestehen bleiben. Denn das Landgericht hat sowohl\nbei der Prüfung des anzuwendenden Strafrahmens (§ 243 Abs. 1 StGB) als\nauch bei der konkreten Strafzumessung maßgeblich zu Lasten des Angeklagten gewertet, dass dieser vorbestraft sei. Dies trifft nicht zu, da gegen ihn allein\nStrafbefehle vom 11. Februar und 14. April 2016 ergangen sind. Der Senat\nvermag nicht auszuschließen (§ 337 Abs. 1 StPO), dass das Landgericht ohne\nden Rechtsfehler zu einer niedrigeren Strafe gelangt wäre.\n\n4 Der Wegfall der Einsatzstrafe entzieht zugleich der Gesamtfreiheitsstrafe\nvon einem Jahr und einem Monat die Grundlage. Diese hätte jedoch ohnehin\nkeinen Bestand haben können. Denn das Urteil teilt nicht mit, dass die einbezogenen neun Geldstrafen aus den genannten Strafbefehlen (einmal 20, viermal zehn sowie viermal fünf Tagessätze zu je 10 Euro) noch nicht erledigt sind.\nDer Senat vermag daher die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 StGB nicht zu\nprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2002 – 4 StR 141/02).\n\n5 Einer Aufhebung der jeweils zugrunde liegenden Feststellungen bedarf\nes nicht, da diese von den Rechtsfehlern nicht betroffen sind (§ 353 Abs. 2\nStPO). Weitere Feststellungen können aufgrund der neuen Hauptverhandlung\ngetroffen werden, sofern sie den bisherigen nicht widersprechen. Der Senat\nweist darauf hin, dass für die Frage, ob erneut eine Gesamtstrafe zu bilden ist,\n\nder Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt des angegriffenen Urteils maßgeblich\nist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2016 – 5 StR 456/15).\n\nMutzbauer Sander Schneider\n\nKönig Berger","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2018-04-10/5-str-71-18","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 55","ref_norm":"55","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 243","ref_norm":"243","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 337","ref_norm":"337","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 353","ref_norm":"353","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2018-04-10/5-str-71-18","retrieved":"2026-10-24 07:56:24.707131+00:00"},"card":{"id":"bgh/2018-04-10/5-str-71-18","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. 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