{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2018:041018B4STR51.17.0","court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2018-10-04","aktenzeichen":"4 StR 51/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n4 StR 51/17\n\nvom\n\n4. Oktober 2018\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Beihilfe zum Mord\n\nECLI:DE:BGH:2018:041018B4STR51.17.0\n\nDie Vorsitzende des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs hat am\n4. Oktober 2018 beschlossen:\n\nDer Antrag der Nebenkläger H. und Ha. , den Beschluss\ndes Senats vom 24. Mai 2018 in die hebräische Sprache übersetzen zu lassen, wird abgelehnt.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht Detmold hat den Angeklagten am 17. Juni 2016 wegen\nBeihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer\nFreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Nachdem der Angeklagte im laufenden Revisionsverfahren verstorben war, hat der Senat das Verfahren mit Beschluss vom 24. Mai 2018 gemäß § 206a Abs. 1 StPO eingestellt und Entscheidungen über die Verfahrenskosten und Auslagen sowie über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen getroffen.\n\n2 Mit Schriftsatz ihrer Vertreterin vom 17. Juli 2018 haben die Nebenkläger\nbeantragt, den Beschluss des Senats vom 24. Mai 2018 in die hebräische\nSprache übersetzen zu lassen, da sie der deutschen Sprache nicht mächtig\nseien. Dieser Antrag ist abzulehnen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für\neine Übersetzung des Beschlusses nicht vorliegen.\n\n3 1. Die Entscheidung, ob einem Nebenkläger Schriftstücke zu übersetzen\nsind, richtet sich nach § 397 Abs. 3 StPO i.V.m. § 187 Abs. 2 GVG.\n\n4 Nach § 397 Abs. 3 StPO erhält ein Nebenkläger, welcher der deutschen\nSprache nicht mächtig ist, auf Antrag eine Übersetzung schriftlicher Unterlagen\nnach Maßgabe des § 187 Abs. 2 GVG, soweit dies zur Ausübung seiner straf-\n\nprozessualen Rechte erforderlich ist. Die Vorschrift des § 187 Abs. 2 Satz 1\nGVG sieht für den sprachunkundigen Angeklagten eine schriftliche Übersetzung\nin der Regel vor bei freiheitsentziehenden Anordnungen, Anklageschriften,\nStrafbefehlen und nicht rechtskräftigen Urteilen.\n\n5 2. Dies zugrunde gelegt, besteht vorliegend kein Anspruch der Nebenkläger auf Übersetzung des Beschlusses vom 24. Mai 2018. Da das Verfahren\neingestellt ist und Rechtsmittel gegen den Beschluss des Senats nicht statthaft\nsind, sind keine Umstände ersichtlich, aufgrund derer die Nebenkläger die\nÜbersetzung zur Ausübung von strafprozessualen Rechten benötigen würden.\nAllein die aus Sicht eines Verfahrensbeteiligten gegebene inhaltliche Bedeutung\neines Schriftstückes begründet keinen Übersetzungsanspruch.\n\n6 Dies findet seine Bestätigung in der Entscheidung des Gesetzgebers,\nwonach § 187 Abs. 2 GVG nur bei nicht rechtskräftigen Urteilen regelmäßig\neine Übersetzung vorsieht. Selbst der Angeklagte hat daher bei rechtskräftigen\nErkenntnissen keinen Anspruch auf eine Übersetzung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13. September 2018 – 1 StR 320/17). Die Gewährleistungen der\nRichtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlamentes vom 20. Oktober 2010\nsind vorliegend nicht betroffen, da diese gem. Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie nur\nverdächtigen oder beschuldigten Personen („suspected or accused persons“)\nzustehen, mithin nicht dem Nebenkläger.\n\nSost-Scheible","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2018-10-04/4-str-51-17","cited_norms":[{"jurabk":"GVG","ref":"§ 187","ref_norm":"187","n":4},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 397","ref_norm":"397","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 206a","ref_norm":"206a","n":1},{"jurabk":"RL 2010/64/EU","ref":"Art 2","ref_norm":"2","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2018-10-04/4-str-51-17","retrieved":"2026-10-24 07:55:28.519480+00:00"},"card":{"id":"bgh/2018-10-04/4-str-51-17","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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