{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2017:161117B3STR469.17.0","court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2017-11-16","aktenzeichen":"3 StR 469/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 469/17\n\nvom\n16. November 2017\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts\nund nach Anhörung des Beschwerdeführers am 16. November 2017 einstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\nKrefeld vom 12. Januar 2017 wird als unbegründet verworfen, da die\nNachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen\nRechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2\nStPO).\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.\n\nErgänzend bemerkt der Senat:\n\nZwar verhält sich die in den Urteilsgründen dargestellte Beweiswürdigung nicht explizit zum Vorsatz des Angeklagten. Jedoch lässt sich\ndem Gesamtzusammenhang der Gründe mit hinreichender Deutlichkeit\nentnehmen, dass dem Angeklagten die die Beschäftigungsverhältnisse\nder polnischen und rumänischen (scheinselbständigen) Arbeitnehmer\n\nECLI:DE:BGH:2017:161117B3STR469.17.0\n\nprägenden tatsächlichen Gegebenheiten ebenso bekannt waren wie\ndas von den zwei betroffenen Tierschutzvereinen entrichtete Entgelt.\nSo trat er nach den Feststellungen als erster Vorsitzender beider Vereine auch tatsächlich stets in der Rolle des \"Chefs\" auf. Er war für deren\nBuchhaltung und Finanzen zuständig. Vormittags war er, wenn er nicht\nim Ausland weilte, im Büro der Vereine tätig; nachmittags begab er sich\nregelmäßig in das Tierheim \"vor Ort\". Die generelle Kenntnis von der\nPflicht zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer\nder Vereine hat die Strafkammer - dargelegt im Rahmen der rechtlichen\nBeurteilung - beanstandungsfrei aus seiner langjährigen Erfahrung als\nerster Vorsitzender der Vereine und der Beschäftigung von zahlreichen\nweiteren Mitarbeitern geschlossen.\n\nDie Abfassung der Urteilsgründe gibt Anlass zu dem Hinweis, dass es\nnicht geboten ist, für jede einzelne Feststellung - sei sie mit Blick auf\nden Tatvorwurf und dessen Ahndung noch so unerheblich, wie etwa die\nTiertransporte aus dem Ausland oder die Verhältnisse hier nicht betroffener Tierschutzvereine - einen Beleg in den Urteilsgründen zu erbringen; denn dies stellt sich lediglich als überflüssige Beweisdokumentation dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17,\njuris; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 145/17, juris). Handelt es sich hingegen - wie die Feststellungen zur subjektiven Tatseite - um für den\nSchuld- und Rechtsfolgenausspruch wesentliche Umstände, so kann\nauf eine tragfähige Beweiswürdigung regelmäßig nicht verzichtet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - 3 StR 356/16, juris\nRn. 7; BeckOK StPO/Peglau, § 267 Rn. 26).\n\nBecker Schäfer Gericke\n\nSpaniol Berg","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2017-11-16/3-str-469-17","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2017-11-16/3-str-469-17","retrieved":"2026-10-24 07:54:19.925871+00:00"},"card":{"id":"bgh/2017-11-16/3-str-469-17","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2017-11-16","dockets":["3 StR 469/17"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2017:161117B3STR469.17.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2017:161117B3STR469.17.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 16.11.2017 – 3 StR 469/17","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2017-11-16/3-str-469-17","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:54:19.925871+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}