{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2017:121217B3STR555.17.0","court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2017-12-12","aktenzeichen":"3 StR 555/17","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n3 StR 555/17\nvom\n12. Dezember 2017\nin der Strafsache\ngegen\n\n1.\n\n2.\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung\n\nECLI:DE:BGH:2017:121217B3STR555.17.0\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 12. Dezember 2017\ngemäß § 349 Abs. 1 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts\nDüsseldorf vom 8. Juni 2017 wird verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und\ndie den Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten B. wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren,\nderen Vollstreckung es zu Bewährung ausgesetzt hat, und den Angeklagten\nG. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von\n90 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt.\n\n2 Zu der auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützten Revision des Nebenklägers hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift\nausgeführt:\n\n\"Die Revision des Nebenklägers ist unzulässig. Gemäß § 400 Abs. 1\nStPO kann der Nebenkläger ein Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, dass\neine andere Rechtsfolge der Tat verhängt oder dass ein Angeklagter wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird, die nicht zum Anschluss als\nNebenkläger berechtigt. Die Begründung der Revision des Nebenklägers\n\nmuss daher erkennen lassen, dass er mit seinem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des\nAngeklagten (auch) wegen einer Straftat, die die Berechtigung des Nebenklägers zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht\nvorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschluss vom\n28. August 2012 – 3 StR 360/12; BGH NStZ 2007, 700, 701).\n\nSo liegt es hier. Die eingelegte Revision richtet sich 'insbesondere, aber\nnicht ausschließlich … gegen die Strafzumessung hinsichtlich des Angeklagten G. '. Nur hierzu macht die Verteidigerin Ausführungen. Damit\nist der Revisionsbegründung kein zulässiges Ziel des Rechtsmittels zu\nentnehmen. Die Revision des Nebenklägers ist daher zu verwerfen.\"\n\n3 Dem schließt sich der Senat an.\n\nBecker Schäfer Spaniol\n\nBerg Hoch","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2017-12-12/3-str-555-17","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 400","ref_norm":"400","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2017-12-12/3-str-555-17","retrieved":"2026-10-24 07:54:20.332291+00:00"},"card":{"id":"bgh/2017-12-12/3-str-555-17","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2017-12-12","dockets":["3 StR 555/17"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2017:121217B3STR555.17.0","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2017:121217B3STR555.17.0"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 12.12.2017 – 3 StR 555/17","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2017-12-12/3-str-555-17","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts\nDüsseldorf vom 8. Juni 2017 wird verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und\ndie den Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/400","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"400","label":"§ 400 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:54:20.332291+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}