{"status":"available","ecli":"ECLI:DE:BGH:2016:310316B2STR577.15.1","court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2016-03-31","aktenzeichen":"2 StR 577/15","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\nBESCHLUSS\n2 StR 577/15\nvom\n31. März 2016\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung u.a.\n\nhier: Revision der Nebenklägerin M.\n\nECLI:DE:BGH:2016:310316B2STR577.15.1\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 31. März 2016 gemäß\n§ 349 Abs. 1 StPO beschlossen:\n\n1. Die Revision der Nebenklägerin M. gegen das Urteil\ndes Landgerichts Aachen vom 13. Juli 2015 wird als unzulässig\nverworfen.\n\n2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und\ndie dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\n1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen „gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung sowie wegen\nNötigung in Tateinheit mit Bedrohung“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier\nJahren und acht Monaten verurteilt. Hiergegen wendet sich die Revision der\nNebenklägerin mit der nicht ausgeführten Formalrüge und der in allgemeiner\nForm erhobenen Sachbeschwerde. Das Rechtsmittel erweist sich als unzulässig (§ 349 Abs. 1 StPO, § 400 Abs. 1 StPO).\n\n2 Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt:\n\n\"Die Revision der Nebenklägerin ist unzulässig. Nach § 400 Abs. 1\nStPO ist ein Nebenkläger nicht befugt, das Urteil mit dem Ziel anzufechten, dass eine andere Rechtsfolge der Tat verhängt oder\nder Angeklagte wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird,\ndie nicht zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt. Ist der Angeklagte – wie hier – wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, dann bedarf die Revision des Nebenklägers eines\ngenauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht,\ndass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts verfolgt (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH Beschluss vom\n8. Dezember 2015 - 3 StR 445/15; Beschluss vom 25. November\n2015 - 1 StR 349/15). Diese Voraussetzungen hat die Nebenklägerin vorliegend nicht erfüllt. Sie hat ihre Revision vielmehr allein\nmit der nicht ausgeführten Formalrüge und mit der in allgemeiner\nForm erhobenen Sachrüge begründet. Weitere Ausführungen, aus\ndenen sich das Ziel des Rechtsmittels entnehmen ließe, sind bis\nzum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht eingegangen, so\ndass die Revision zu verwerfen ist.\"\n\n3 Dem stimmt der Senat zu.\n\nFischer Appl Eschelbach\n\nOtt Zeng","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2016-03-31/2-str-577-15-2","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 400","ref_norm":"400","n":2}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2016-03-31/2-str-577-15-2","retrieved":"2026-10-24 07:53:11.514337+00:00"},"card":{"id":"bgh/2016-03-31/2-str-577-15-2","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2016-03-31","dockets":["2 StR 577/15"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:BGH:2016:310316B2STR577.15.1","ids":{"ecli":"ECLI:DE:BGH:2016:310316B2STR577.15.1"},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 31.03.2016 – 2 StR 577/15","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2016-03-31/2-str-577-15-2","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Die Revision der Nebenklägerin M. gegen das Urteil\ndes Landgerichts Aachen vom 13. Juli 2015 wird als unzulässig\nverworfen.\n\n2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und\ndie dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/400","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"400","label":"§ 400 StPO","mentions":2}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T07:53:11.514337+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}